Von analog zu digital: Wie die E-Bilanz Unternehmen herausfordert

Von analog zu digital: Wie die E-Bilanz Unternehmen herausfordert
Setzen Sie sich jetzt mit der E-Bilanz auseinander!

Der Trend zur digitalen Kommunikation scheint grenzenlos – nicht nur im Lebens-, sondern vor allem im Arbeitsalltag lassen sich moderne Medien nicht mehr wegdenken. Diese Entwicklung bestätigt nun auch der Gesetzgeber: Die Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzamt wird digitalisiert, das Zeitalter analoger Verwaltungsstrukturen nähert sich im Zuge der Einführung von E-Bilanz und E-Steuererklärungen dem Ende. Das wirft Fragen auf: Ist mein Unternehmen überhaupt davon betroffen? Wie kann ich mich auf die Umstellung vorbereiten? Ab wann muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?

„Ein Umgehen des Digitalisierungs-Trends ist kaum möglich“, konstatiert Dr. Ansas Witt-kowski. Wittkowski ist nicht nur Steuerberater für Konzernsteuer- und Bilanzsteuerrecht, sondern auch Verfasser zahlreicher Fachbeiträge auf diesem Themenfeld, darunter des neuen Beck kompakt Ratgebers „Die E-Bilanz – Grundlagen, Maßnahmen, Umset-zungsmanagement“ (Verlag C.H.Beck). Die E-Bilanz, also die elektronische Abgabe der unternehmerischen Jahresabschlussdaten, vor allem Daten der Bilanz sowie der Ge-winn- und Verlustrechnung an das zuständige Finanzamt, betrifft nahezu jedes Unter-nehmen. „Alle bilanzierenden Steuerpflichtigen, ob einkommens- oder körperschafts-steuerpflichtig, sind hier in die Pflicht genommen“, erklärt der Steuerfachmann. Eine grö-ßenabhängige Erleichterung (z.B. für Kleinbetriebe) ist genauso wenig vorgesehen wie eine rechtsformabhängige Differenzierung; ein börsennotiertes Unternehmen wird hier folglich nicht vom kleinen Einzelunternehmer unterschieden.

„Obwohl die Bereitstellung von Daten auf digitalem Wege gegenwärtig nur einseitig die Unternehmen betrifft, stehen deren Steuerexperten daher vor nicht zu unterschätzenden Herausforderungen“, ergänzt Wittkowski. Er trifft so mit seiner Publikation den Nerv der Zeit: Die elektronische Übermittlung der unternehmerischen Wirtschaftsdaten ist seit Jahresbeginn gesetzlich vorgeschrieben, ihre Nichtbefolgung wird sanktioniert. Die Ab-gabefristen unterscheiden zwar zwischen Steuererklärungen und bilanziellen Gewinner-mittlungen, je nach Unternehmensgröße bleibt die Zeitspanne für Umstellungsprozesse und Abstimmungen mit den Steuerbevollmächtigten aber relativ kurz: Steuererklärungen müssen seit Jahresbeginn erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2011 elektronisch übermittelt werden. Die verpflichtende Übermittlung der E-Bilanz gilt ab 1. Januar 2013, rückwirkend für das Wirtschaftsjahr 2012. Einziger Puffer ist hier die so genannte „Nichtbeanstan-dungsregelung“, die Steuerpflichtigen zugesteht, im Erstjahr der gesetzlichen Neuerung die relevanten Daten auf analogem Wege, in bewährter Papierform einzureichen. Eine weitere Verschiebung dürfte laut Wittkowski gegenwärtig nicht realistisch sein.

Die Zeit läuft also bereits! „Eine aktuelle Befragung hat dennoch ergeben, dass sich eine Vielzahl von Unternehmen erst im Laufe des Jahres 2012 mit der Notwendigkeit einer E-Bilanz auseinandersetzen wird“, kommentiert Wittkowski. Dabei bedarf es für eine ter-mingerechte Umsetzung gewisser Vorbereitungen: Zum einen geht es um die (E-)bilan-zielle Aufbereitung des Buchhaltungsstoffs, zum anderen um die technische Aufberei-tung der Unternehmenssoftware zur Generierung und Versendung der Daten. „Ein zu langes Zögern kann sich im Nachhinein als nachteilig erweisen. Strafrechtlich in Form von Buß- und Zwangsgeldern, aber vor allem auch strategisch, wenn man den enormen Mehraufwand bedenkt, der im Unternehmen anfällt, sollten Workflows nicht rechtzeitig den neuen Gegebenheiten angepasst werden“, gibt Wittkowski zu Bedenken. Das zu vermeiden, erfordert Handlungswillen: Setzen Sie sich jetzt mit der E-Bilanz auseinan-der, nicht später!

Weitere Infos vom Autor persönlich finden Sie im Video-Statement unter E-Bilanz Video.

Beck kompakt
Dr. Ansas Wittkowski, Die E-Bilanz, Verlag C.H.Beck, 128 Seiten, kartoniert EUR 6,90, ISBN 978-3-406-63413-0, beck-shop E-Bilanz

Der Verlag C.H.Beck zählt zu den großen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 7.000 lieferbare Werke, rund 50 Fachzeitschriften sowie jährlich mehr als 1.000 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte juristische Bücher wie Schönfelder „Deutsche Gesetze“, Palandt „Bürgerliches Gesetzbuch“ sowie die „Neue Juristische Wochenschrift“, aber auch zahlreiche praktische Ratgeber für Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.Beck unter anderem mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und der beck-community (www.beck-community.de) aktiv.

Verlage C.H.Beck oHG
Mathias Bruchmann
Wilhelmstraße 9
80801 München
089/38189-266

http://www.presse.beck.de
Mathias.Bruchmann@beck.de

Pressekontakt:
Verlage C.H.Beck oHG / Franz Vahlen GmbH
Bianca Kirchner
Wilhelmstraße 9
80801 München
Bianca.Kirchner@beck.de
089/38189-666
http://www.presse.beck.de