Verstoß gegen DSGVO – Hohe Strafe gegen Telekommunikationsdienstleister

Verstoß gegen DSGVO – Hohe Strafe gegen Telekommunikationsdienstleister

Verstoß gegen DSGVO - Hohe Strafe gegen Telekommunikationsdienstleister

Unzureichender Datenschutz kann teuer werden: Nach einer Immobiliengesellschaft muss nun auch ein Telekommunikationsunternehmen ein hohes Bußgeld zahlen.

Im Mai 2018 trat die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Die befürchtete Abmahnwelle blieb zwar aus, doch die Behörden greifen bei Verstößen gegen die DSGVO durch. Innerhalb weniger Wochen wurden nun Strafen in Millionenhöhe gegen zwei Unternehmen verhängt, die den Datenschutz zu lasch gehandhabt haben, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtanwälte.

Zunächst wurde Ende Oktober 2019 ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen eine Immobiliengesellschaft wegen Verstoßes gegen die DSGVO verhängt. Nun soll auch ein Telekommunikationsdienstleister eine Strafe in Höhe von knapp 10 Millionen Euro zahlen. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz verhängte die Strafe, weil das Unternehmen keine hinreichenden Maßnahmen ergriffen habe, um die Daten bei der telefonischen Kundenbetreuung zu schützen. Auch wenn das Unternehmen den Datenschutz inzwischen verbessert hat, sei die Geldbuße geboten gewesen, weil ein Risiko für den gesamten Kundenbestand vorgelegen habe. Das Unternehmen kündigte an, gegen den Bescheid zu klagen.

Beide Fälle machen deutlich, dass Verstöße gegen die DSGVO streng sanktioniert werden. Erfahrene Rechtsanwälte können in Datenschutzfragen beraten.

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