Verantwortungsvolles Glücksspiel statt unverantwortliche Doppelmoral

Wider die subjektive Darstellung – für eine objektive Sachargumentation
Verantwortungsvolles Glücksspiel statt unverantwortliche Doppelmoral

Neuötting, 30.5.2011 – Politiker a.D., wie die Ex-Bundesminister Renate Schmidt und Rudolf Seiters, fühlen sich aufgerufen, mit Plakaten „geeignete restriktive Regelungen“ für die „ausufernden Spielhallen“ einzufordern. Dabei werden klar widerlegbare Behauptungen aufgestellt:

„Zunehmende Expansion des gewerblichen Glücksspiels“
Wildwuchs bei Spielhallen und ausufernde Zunahme gewerblicher Geldgewinn-Spielgeräte? Nichts als eine Falschaussage! Die prozentuale Steigerung der Geldgewinn-Spielgeräte in bayerischen Spielhallen und Gaststätten beträgt weniger als diejenige in staatlichen Spielbanken Bayerns. Und: Aktuell sind im Unterhaltungsautomatengewerbe, in Gaststätten und Spielstätten, bundesweit insgesamt 225.000 Geldgewinn-Spielgeräte aufgestellt, etwa gleich viele wie 1998.

„Europäischer Gerichtshof fordert Anpassung gesetzlicher Regelungen“
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Glücksspielmonopol nur dann zulässig ist, wenn es vor allem die Spielsucht bekämpft. Das heißt im Klartext: Wer Menschen vor Suchtgefahren schützen will, darf nicht gleichzeitig durch Werbung aktiv zum Lottospiel auffordern. Der Staat will dagegen im Änderungsstaatsvertrag zum Glückspielstaatsvertrag seine Werbemöglichkeiten noch erweitern und das Online-Spiel für die staatlichen Spielbanken freischalten.

„Kommerzialisierung führt zu noch mehr Spielsucht“
Wer die Fürsorge zur Suchtprävention ins Feld führt, sollte selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Der Änderungsstaatsvertrag zur Förderung des staatlichen Glücksspiels – objektiv ist es nichts anderes – sieht weitere Einschränkungen für das ohnehin stark reglementierte gewerbliche Geld-Gewinnspiel vor. Die Automatensäle staatlicher Spielbanken sind davon nicht betroffen, ihre Privilegien werden im Gegenteil großzügig erweitert!
Während in gewerblichen Räumen nur 12 Geräte (in 2-er-Gruppen mit Sichtschutz) stehen dürfen, können in einem einzigen staatlich betriebenen Automatensaal unbegrenzt viele Glücks-spielautomaten dicht an dicht aufgestellt werden – in der Praxis 300 und mehr. Besucher können dort im Gegensatz zu gewerblichen Angeboten ohne Alkoholverbot und in viel kürzerer Zeit pro Automat unbegrenzt Geld verspielen. Wo bleibt hier der Spielerschutz? Der Staat spricht mit der gespaltenen Zunge der Doppelmoral.

„Spielhallen sind Hauptverursacher der Spielsucht“
Deutschland bildet nach wissenschaftlichen Studien bei der Zahl krankhaft süchtiger (pathologischer) Spieler an allen Glücks- und Gewinnspielen mit zirka 0,19 Prozent der erwachsenen Bevölkerung das Schlusslicht der Skala in Europa, die bis über 2 Prozent aller Spieler reicht. Ein eindeutiges Indiz, dass „der Spielerschutz in Deutschland im Gesamtsaldo Wirkung zeigt“ (Prof. Dr. Joachim H. Knoll, Ruhr-Universität Bochum).
Und nun sollen ausgerechnet die Anbieter gewerblicher Geld-Gewinnspiele ausgemerzt und die legalen Spieler wieder in die Illegalität des Internets gedrängt werden, wo das Spiel vollkommen unkontrolliert und ohne Einsatz- und Gewinngrenzen stattfindet. Darf das wahr sein?“ fragt sich auch der 1. Vorsitzende des Bayerischen Automaten Verbandes und Präsident des Bundesverbandes Automatenunternehmer, Andy Meindl.

Wir protestieren energisch gegen die einseitige Benachteiligung der mittelständischen gewerblichen Unterhaltungsautomatenbranche in Deutschland, gegen die Bevorzugung staatlicher Spielbanken und gegen die Verschwendung deutscher Steuergelder an illegale Internet-Casinos in Übersee.

Der BAV vertritt ca. 210 Mitglieder und damit ca. 400 Automatenaufstellunternehmen in Bayern.

Seine Arbeit konzentriert sich seit mehr als 50 Jahren auf Erhalt, Verbesserung und langfristige Sicherung der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Unterhaltungsautomaten-Aufstellgewerbe durch ständigen Dialog mit Politik und Verwaltung.

Bayerischer Automaten Verband e.V.
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