Treuhänder schlägt Austausch der Geschäftsführung vor

Garantie Hebel Plan 08: CIS Deutschland AG ist handlungsunfähig – der eingesetzte Aufsichtsrat teilte mit, im Herbst 2012 die Ämter bereits niedergelegt zu haben.

Treuhänder schlägt Austausch der Geschäftsführung vor

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

Mit einem Rundschreiben an die Anleger vom 27.03.2013 wendet sich die Treuhandkommanditistin des „Garantie Hebel Plan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG“ – Fonds an alle Anleger. Die Treuhänderin berichtet Dramatisches:

– Bereits zum 01.03.32013 soll der Geschäftsführung des Fonds, der CIS Deutschland AG, vom Vermieter der Büroräume der Zugang zur Geschäftszentrale verwehrt worden sein.
– Der Vermieter soll sämtliche in den Büroräumen befindlichen Dokumente und Gegenstände als Pfand genommen haben.
– Faktisch ist damit, und auch durch die Festnahme des Vorstandes der CIS AG, Mark Christian Schraut, der Fonds handlungsunfähig.
– Die geschäftsführende Gesellschafterin ist damit kopflos, denn auch der eingesetzte Aufsichtsrat teilte mit, im Herbst 2012 bereits die Ämter niedergelegt zu haben.

Investitionssicherheit und Verbindung zur S&K Gruppe?

Um die Investitionen des Fonds sieht es ebenfalls finster aus: Nach Mitteilung des Treuhänders wurden seit dem 18.10.2012 1,275 Mio. EURO in Unternehmen der „S&K-Gruppe“ investiert und weitere 2 Mio. in sonstige Investitionen, darunter partiarische Darlehen an eine dem ehemaligen Alleinaktionär Daniel Shahin nahestehende DSI GmbH und Investitionen in den Fußballclub Offenbacher Kickers. Zumindest die DSI GmbH soll eine Rückzahlung in Höhe von 1 Mio. EURO bereits vorgenommen haben, während über das Schicksal der weiteren Gelder noch nichts Weiteres bekannt ist.

Rettung möglich oder wer soll der neue „Kopf“ werden?

Die Treuhandgesellschaft schlägt vor, durch Gesellschafterbeschluss im schriftlichen Umlaufverfahren die Geschäftsführung auszuwechseln und eine neue Geschäftsführung einzusetzen, die „Edelweiß Management GmbH“ aus Sulzbach im Taunus, Geschäftsführer Thomas Heinzinger. Heinzinger hat den CIS GHP 08 bereits bis zum Herbst 2012 geleitet und wurde dann auf Betreiben des Alleinaktionärs Daniel Shahin aus dem Amt entfernt, wie der Treuhänder mitteilt. Nach dem Schreiben der Treuhandgesellschaft soll Heinzinger in den Jahren seines Wirkens erfolgreich gearbeitet haben und möchte dies auch in Zukunft weiter tun. Beigefügt ist dem Schreiben der Treuhandgesellschaft ein entsprechender Fahrplan zur Sanierung des Fonds.

Neuanfang, neue Sicherheit?

„Herr Heinzinger war nach eigener Aussage bereits seit 2006 in engem Zusammenwirken mit Herrn Shahin bei der Auflage des CIS Garantie Hebel Plans 08 tätig“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der geschädigte Anleger vertritt. Röhlke weist darauf hin, dass auch unter Heinzingers Führung der Fonds für die Anleger nicht die versprochenen Renditen abwarf und erst vor einigen Jahren seine Anlagestrategie als gescheitert bezeichnen musste, um diese anschließend komplett zu ändern.

„Hieran gibt Heinzinger zwar Shahin die Schuld, aber es stellt sich dennoch die Frage, inwieweit hier durch die Installation der neuen Geschäftsführung ein sauberer Neuanfang gelingen soll“, meint der Jurist. Röhlke weist darauf hin, dass sämtliche von der Treuhandgesellschaft der CIS Deutschland AG in dem Umlaufbeschluss vorgeworfenen geschäftlichen Unregelmäßigkeiten wohl auch ein außerordentliches Kündigungsrecht der an der CIS GHP 08 – KG beteiligten Anleger aus wichtigem Grunde begründen können. Zumindest für Ratenanleger wäre dies eine Möglichkeit, die bisher eingetretenen Verluste nicht zu vertiefen. Sofern jedoch Einmalzahlungen erbracht wurden, wird durch eine außerordentliche Kündigung die Stellung der Gesellschafter nicht unbedingt verbessert.

Betroffene Anleger und ihre Familien sollten sich mit ihren Fragen an einen Bank- und Kapitalmarkt erfahrenen Anwalt über die aktuelle Situation informieren. In jedem Falle scheint hier eine anwaltliche Beratung angezeigt, Ansprechpartner für Fragen ist Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke unter www.anwalt@kanzlei-roehlke.de

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke

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Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

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