Tipp zur Gebäudeversicherung: Schäden nicht vorschnell beheben

Mit einer Gebäudeversicherung sind Ihre eigenen vier Wände optimal geschützt. Wenn es zu einem Schadensereignis kommt, müssen Sie zügig Ihren Versicherer informieren.
Tipp zur Gebäudeversicherung: Schäden nicht vorschnell beheben
Die Gebäudeversicherung bietet Sicherheit im Schadensfall

Als Hauseigentümer ist die Gebäudeversicherung unverzichtbar, wenn es um die Kostenübernahme von Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm geht. Schließlich fallen hier Kosten für Reparaturen an, die Sie kaum aus der eigenen Tasche bezahlen können. Wenn es an Ihrem Haus zu einem Schaden kommt, ist es notwendig, unmittelbar die Gebäudeversicherung zu informieren.

Ganz besonders wichtig: Schildern Sie den Schaden vorab telefonisch ruhig ausführlich und klären Sie ab, welche Maßnahmen Sie zur Schadensminderung bereits treffen können. Eine schriftliche Schadensmeldung muss in jeden Fall ergänzend erfolgen. Oftmals lässt der Versicherer durch einen Gutachter klären, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Ein Beispiel: Durch einen Sturm wurden Teile des Daches durch einen umgestürzten Baum beschädigt. Bereits am folgenden Tag hat in Ihrem Auftrag eine Dachdeckerfirma den Schaden behoben, noch bevor sich die Gebäudeversicherung ein Bild vom Schadensumfang machen konnte. Im ungünstigsten Fall müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Versicherer den Schaden nicht in voller Höhe übernimmt.

Daher klären Sie immer schon im Vorfeld ab, dass Sie zumindest Maßnahmen zur Schadensminderung ergreifen dürfen. In diesem Beispiel wäre z. B. eine provisorische Abdichtung möglich, damit durch Witterungseinflüsse kein weiterer Schaden entsteht. Dokumentieren Sie den Schaden mit Bildern, um der Gebäudeversicherung zusätzlich Informationen zum Schadensumfang zu liefern.

Bildquelle: Helder Almeida, fotolia.com
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