Streit um Restschuldbefreiung kann über Schlusstermin hinausgehen – Insolvenzrecht Dresden

Schuldner darf sich gegen Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung auch nach dem Schlusstermin wehren, wenn das Insolvenzgericht ihn nicht hinreichend belehrt hatte – Insolvenzrecht Dresden.
Streit um Restschuldbefreiung kann über  Schlusstermin hinausgehen  - Insolvenzrecht Dresden

Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden

Der im Schlusstermin nicht erschienene Schuldner darf sich gegen einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung auch noch anschließend wehren, wenn das Insolvenzgericht ihn nicht rechtzeitig vor dem Termin über die Folgen des Ausbleibens hinreichend belehrt hatte (BGH, Beschluss vom 10.02.2011, Az IX ZB 237/09).

Sachverhalt – Insolvenzrecht Dresden

Schuldner S erscheint im Schlusstermin seines Insolvenzverfahrens nicht. Das Insolvenzgericht hatte ihm außer der Terminsmitteilung keine Hinweise zum Nichterscheinen gegeben. Im Termin beantragt Gläubiger G Versagung der Restschuldbefreiung, weil S bei Stellung des Insolvenzantrages im Vermögensverzeichnis eine frühere Lohnabtretung nicht angegeben hatte.

Das Insolvenzgericht beschließt die Versagung der Restschuldbefreiung. S legt sofortige Beschwerde ein und trägt erst jetzt zu seiner Verteidigung vor. Das Beschwerdegericht weist das Vorbringen als verspätet zurück. Der BGH hebt die Entscheidung auf und verweist den Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Insolvenzgericht zurück.

Rechtsgründe – Insolvenzrecht Dresden

Zunächst war der Antrag G auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO schlüssig. Schuldner S hätte sich im Termin dazu erklären müssen.

Jedoch ist die Zurückweisung seines späteren Vortrages nur zulässig, wenn das Insolvenzgericht ihn rechtzeitig vor dem Termin auf die Möglichkeit der Stellung von Versagungsanträgen und der Pflicht zu sofortigen Erklärung dazu hingewiesen hätte. Nach verfassungskonformer Auslegung von § 289 Abs. 1 InsO ist dem Schuldner ansonsten rechtliches Gehör nach Art 103 GG zu gewähren. Sein späterer Vortrag war zu verwerten.

Belehrungspflichten und Ausschlussfristen regelt die InsO zwar nicht für die vorliegende Konstellation, aber an anderer Stelle, z. B. §§ 175 Abs. 2, 20 Abs. 2 InsO

Mein Rechtstipp – Insolvenzrecht Dresden

„Der Schuldner sollte das Insolvenzverfahren gerade im Hinblick auf die Restschuldbefreiung genau verfolgen, um keine Rechtsnachteile zu riskieren“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Grundsätzliches zum Insolvenzrecht
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Das seit 1999 geltende Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren durch die Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu sein. In diesem Rechtsgebiet wurden durch Rechtsanwalt Horrion Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich betreut. Bei einer Insolvenzabwicklung über seine Kanzlei ergeben sich für Sie, im Vergleich zu einer Abwicklung über eine staatliche Schulderberatungsstelle, erfahrungsgemäß folgende Vorteile:
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Beratung und Kommunikation über Skype möglich
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

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Werdegang – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden – Rechstanwalt Dresden

Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Horrion . Insolvenzrecht Dortmund – Rechtsanwalt Dortmund

Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! . Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Mitarbeiter der Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst erfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreichVe Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
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Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie Kanzlei Ulrich Horrion
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Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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