Steuerhinterziehung: Selbstanzeige auch 2015 möglich

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige auch 2015 möglich

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige auch 2015 möglich

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Das neue Jahr bringt für Steuersünder eine erhebliche Änderung: Die Regeln für die Selbstanzeige werden deutlich verschärft. Aber: Die Selbstanzeige ist immer noch möglich.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung ist im Jahr 2014 auf ein neues Rekordniveau gestiegen. Ein Grund dafür ist, dass die Regeln für die Selbstanzeige ab 2015 deutlich verschärft wurden. Wichtig ist aber auch: Die Selbstanzeige wurde nicht abgeschafft, sondern sie kann nach wie vor den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit ebnen.

Allerdings ist die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung schwieriger geworden und die Steuersünder werden auch schneller und mehr zur Kasse gebeten. Ab 2015 kann die Selbstanzeige nur noch dann komplett strafbefreiend wirken, wenn die hinterzogene Summe 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen werden Strafzuschläge erhoben. Wurden Steuern in einer Höhe zwischen 25.000 und 100.000 Euro hinterzogen, beträgt der Strafzuschlag zehn Prozent, bei einer Hinterziehungssumme zwischen 100.000 und einer Million Euro, werden 15 Prozent fällig und bei noch höheren Beträgen 20 Prozent. Die hinterzogenen Steuern müssen zzgl. Zinsen und ggfs. Strafzuschlag innerhalb einer kurzen Frist gezahlt werden, damit die Selbstanzeige wirken kann.

Darüber hinaus verdoppelt sich der Berichtigungszeitraum von bisher fünf auf zehn Jahre. Dadurch wird es schwieriger, eine vollständige Selbstanzeige zu verfassen. Die Vollständigkeit ist neben der Rechtzeitigkeit aber weiterhin Voraussetzung, damit die Selbstanzeige überhaupt wirken kann.

Neben der Verschärfung der Selbstanzeige wird auch der Kampf gegen Steuerhinterziehung weiter intensiviert. Auch ehemalige Steueroasen haben bereits ihre Kooperationsbereitschaft signalisiert. Auch ist davon auszugehen, dass weiterhin Daten von Steuersündern aufgekauft werden. Die Luft wird für Steuersünder also immer dünner und das Risiko entdeckt zu werden, steigt weiter.

Den Ausweg zurück in die Steuerehrlichkeit bietet auch 2015 die Selbstanzeige. Sie sollte allerdings nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Risiko, dass sie dann fehlerhaft ist und fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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