Sterbegeldversicherung: Unkomplizierter Versicherungsschutz für den Todesfall

Verbraucherschützer setzen sich nur unzureichend mit dem Thema Sterbegeldversicherung auseinander. Der individuelle Bedarf bleibt meistens unberücksichtigt. Im Alter ist für viele Bürger eine Risiko-Lebensversicherung keine Alternative und ein Sparvertrag zählt selten zum Schonvermögen.
Sterbegeldversicherung: Unkomplizierter Versicherungsschutz für den Todesfall

Die Sterbegeldversicherung ist keine Kapitalanlage, sondern eine Absicherung der Bestattungskosten im Todesfall. Genau dieses Motiv besteht bei fast allen Versicherungsnehmern, die sich für die Sterbegeldversicherung entscheiden haben – schließlich sollen die Angehörigen nicht mit den Kosten belastet werden.

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Nach dem Wegfall des Sterbegeldes durch die Gesetzlichen Krankenkassen sind im Trauerfall Angehörige nun auf sich allein gestellt, die Bestattung auszurichten und zu bezahlen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Vorsorge getroffen hat. Von Vorteil ist es, wenn in der Vergangenheit ein bisschen Geld zur Seite gelegt oder eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde.

Verbraucherschützer kritisieren die Sterbegeldversicherung als „Groschengrab“, oftmals besteht hierüber aber die einzige Möglichkeit, eine Sparform einzurichten, um die Kosten einer Bestattung abzudecken. Denn: Allein mit einem Sparvertrag oder einer Risikolebensversicherung ist diese Möglichkeit nicht gegeben. Der Sparvertrag benötigt zu viel Zeit, um entsprechendes Kapital anzuhäufen, außerdem unterliegt er bei Hartz-IV-Empfängern nicht dem Schonvermögen. Die Risikoversicherung kann eh nur derjenige abschließen, der weitestgehend noch gesund ist.

Die Sterbegeldversicherung bietet Lösungen für alle Bedürfnisse: Es gibt Tarif mit und ohne Gesundheitsfragen, danach variiert auch die Wartezeit. Wer nicht gerade sterbenskrank ist, kann auch noch eine Versicherung ohne Wartezeit abschließen. Aber auch ohne Gesundheitsfragen bieten die Gesellschaften Wartezeiten von lediglich sechs oder zwölf Monaten, bei einer Wartezeit von 24 oder 36 Monaten wird zumindest die Auszahlung gestaffelt.

Je nach Gesellschaft kann man eine Versicherungssumme von 500 bis 25.000 Euro abschließen. Somit besteht also problemlos die Möglichkeit, die Kosten für die gewünschte Form der Bestattung abzusichern. Zusätzlich wird von einer Vielzahl der Gesellschaften noch ein Unfalltodesschutz angeboten, wo es zu einer Verdoppelung oder Verdreifachung der Versicherungssumme kommt.

Zum Thema Hartz IV und Pflegebedürftigkeit muss am Rande noch Folgendes anmerken: Immer mehr Gerichte zeigen den Sozialhilfeträgern die rote Karte, wenn es um die Kündigung der Sterbegeldversicherung geht. Nach Meinung der verschiedenen Gerichte gehört zur Wahrung der Menschenwürde, wenn für ein Begräbnis eine Sterbegeldversicherung besteht. Damit soll eben garantiert werden, dass der letzte Weg in Würde angegangen werden kann.

Bildquelle: karrenbrock, www.pixelio.de
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