SAM AG – Rückabwicklung der Gesellschaft befürchtet

Schweizer Finanzaufsicht droht mit Auflösung der Gesellschaft

von Christian M. Schulter, Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Schulte und Partner

SAM AG - Rückabwicklung der Gesellschaft befürchtet

Rechtsanwalt Christian M. Schulter

Die Swiss Asset Management AG, kurz SAM Finanz AG oder SAM AG, bot Inhabern alter und vermeintlich unrentabler Lebensversicherungen an, diese den Anlegern abzukaufen und das ausgezahlte Geld gewinnbringend anzulegen. Dabei wurde den Anlegern verschiedene Vertragsvarianten angeboten. Das Spektrum reichte von einer einmaligen, sofortigen Zahlung, über monatliche Raten bis hin zu einer garantierten Auszahlung am Ende der Laufzeit. Stets versprach die SAM AG den Anlegern jedoch einen erheblichen Gewinn.

Die schweizerische Finanzaufsichtsbehörde, kurz FINMA, hat im März 2012 Untersuchungen wegen des Verdachtes eines genehmigungspflichtigen Einlagegeschäfts ohne über die erforderlichen Genehmigungen zu verfügen durchgeführt. Der Geschäftsbetrieb der SAM AG wurde seitdem vorübergehend eingefroren und die Geschäfte durch eine eigens als Verfügungsberechtigte eingesetzte Züricher Kanzlei geführt. „Es melden sich nun immer mehr verunsicherte Anleger der SAM AG bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner und erbitten Rechtsrat in dieser Angelegenheit, da die betroffenen Anleger keine Zahlungen mehr erhalten. In denen an die Anleger versandten Newslettern spricht die SAM AG teilweise nur von Überprüfungen durch die schweizerische Finanzaufsichtsbehörde“, erläutert Rechtsanwalt Schulter die Sachlage.

Wie der Kanzlei Dr. Schulte und Partner durch interne Quellen aus dem Prüfungsverfahren bekannt wurde, ist eine Entscheidung der FINMA in den nächsten Tagen oder Wochen zu erwarten. Mit dieser Verfügung werde darüber entschieden, ob das Geschäft der SAM AG durch diese wieder aufgenommen werden darf oder die SAM AG endgültig geschlossen wird. Rechtsanwalt Schulter hierzu: „Letzteres hätte zur Folge, dass ein externer Liquidator die Geschäfte der Gesellschaft übernehmen und die SAM AG verpflichtet werden würde, sämtliche Verträge mit ihren Anlegern rückabzuwickeln. Wenn nun die SAM AG nicht über die nötigen Geldreserve verfügt, um alle Anleger auszuzahlen, besteht hier das Risiko, dass der SAM AG über kurz oder lang ein Insolvenzverfahren droht. Es haben sich bereits hunderte von betroffenen Anlegern der SAM AG hilfesuchend an die Kanzlei Dr. Schulte und Partner gewandt. Obgleich zunächst die Entscheidung der FINMA abzuwarten ist, sollte bereits für den Fall, dass die SAM AG aufgelöst wird, aus rechtlicher Sicht vorgesorgt werden, um den Entwicklungen nicht hinterher zu laufen. Sollte die FINMA eine Abwicklungsverfügung aussprechen, ist für die Anleger ein Totalverlust zu befürchten.“

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner prüfen daher bereits jetzt mögliche Ansprüche gegen die verantwortlich Handelnden der SAM AG. „Sollte sich tatsächlich der Vorwurf bestätigen, dass die SAM AG ein genehmigungspflichtiges Einlagengeschäft ohne die erforderlichen Genehmigungen geführt hat, so wären die Vorstände der SAM AG auch persönlich in die Haftung zu nehmen“ , meint Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, „darüber hinaus steht möglicherweise als Haftungsträger auch der in das Geschäftskonzept eingebundene Rechtsanwalt im Fokus, welcher als Treuhänder fungierte. Letztendlich muss auch die Frage gestellt werden, ob die schweizerische Finanzmarktaufsicht nicht Versäumnisse sich vorwerfen zu lassen haben.“

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner prüfen daher bereits die Erfolgsaussichten möglicher Amtshaftungsansprüche. Darüber hinaus hat die Kanzlei Dr. Schulte und Partner die „Geschädigtengemeinschaft SAM AG“ gegründet, um die Interessen der betroffenen Anleger zu bündeln.
Den Anlegern der SAM AG ist dazu zuraten, sich bereits jetzt rechtlichen Rat einzuholen, um auf jegliche Entwicklung bei der SAM AG vorbereitet zu sein.

Christian M. Schulter
Rechtsanwalt – Associate

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München, außerhalb Berlin und München übernehmen wir selbstverständlich auch Mandate und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

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