Rechtmäßige fristlose Kündigung wegen fehlenden Attests

Rechtmäßige fristlose Kündigung wegen fehlenden Attests
Rechtmäßige fristlose Kündigung wegen fehlenden Attests

Das Landesarbeitsgericht in Mainz hat entschieden (10 Sa 593/11), dass eine fristlose Kündigung rechtmäßig ist, wenn der Arbeitnehmer auch nach erfolgter Abmahnung seine Berufsunfähigkeit nicht durch ein Attest belegt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com erläutern: Das Landesarbeitsgericht in Mainz hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Angestellter gegen eine fristlose Kündigung seines Arbeitgebers geklagt hatte. Das Gericht befand die Kündigung für rechtmäßig. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Kündigung eine Abmahnung vorausgehe. Dies war vorliegend geschehen. In der Verweigerung der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sah das Gericht einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB, sodass dem Arbeitgeber eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht gewesen zumutbar sei. Jedenfalls wenn der Arbeitnehmer dann weiter unentschuldigt fehle, sei die Kündigung rechtmäßig, so das Landesarbeitsgericht. Dass der Kläger hier lediglich zwei Tage bei der Arbeit fehlte, änderte an der Wertung des Gerichts nichts. Der Arbeitnehmer habe mit dem Verhalten seine Anzeige- und Nachweispflicht schwer verletzt.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse@grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com