Ratgeber „Hochwasser“ – Was tun, wenn der Keller vollgelaufen ist?

München – Das Grundstück überflutet, der Keller vollgelaufen und selbst das Erdgeschoss steht unter Wasser. Unwetter und Starkregen haben im Osten und Süden Deutschlands zu massiven Überschwemmungen geführt. Viele Haus- und Wohnungsbesitzer aus diesen Gebieten sind im Kampf mit den Wassermassen, die Hab und Gut bedrohen. Zum persönlichen Leid kommen die finanziellen Folgen. Um auf diesen nicht sitzen zu bleiben, sollten Betroffene das Schadenausmaß so weit wie möglich eindämmen und mit Fotos, Videos etc. dokumentieren, um unkompliziert und schnell Geld von ihrer Versicherung zu erhalten.

Im ersten Schritt sollte Betroffene ihren Versicherungsstatus klären. Schäden durch Überflutungen sind in der Regel durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt. Sie ist als Zusatzbaustein zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung erhältlich. Die Hausratversicherung mit Elementarschadenschutz übernimmt die Kosten für demoliertes oder zerstörtes Wohnungsinventar wie Möbel, Kleidung oder technische Geräte. Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Schäden am Gebäude wie durchnässte Mauern.
Sollten die Überflutungen ins Wohngebäude eindringen und der Keller volllaufen, sind Versicherte dazu angehalten, das Schadenausmaß auf ein Minimum zu reduzieren. Dazu gehört ein schnelles und kontinuierliches Abpumpen von eingedrungenem Wasser sowie eine gründliche Reinigung und Trocknung der Inneneinrichtung und des Gebäudes. Gleichzeitig sind Versicherten dazu verpflichtet, bei Starkregen Fenster, Balkon- und Verandatüren geschlossen zu halten.

Sorgsame Dokumentation von Schäden

Auch wenn Betroffene oftmals so schnell wie möglich die Zerstörungen beseitigen wollen, sollten sie nicht gleich mit dem Aufräumen beginnen, sondern die Schäden fotografieren oder auf Video aufnehmen. Eine Alternative kann es sein, Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder Bekannte zu suchen, die im Notfall die Zerstörungen bestätigen können. Zusätzlich empfiehlt es sich, eine einfache Liste aller in Mitleidenschaft geratenen Sachen inkl. der Kaufbelege anzulegen. Falls Quittungen nicht mehr vorhanden sind, sollten das ungefähre Kaufdatum und der Neupreis aufgeschrieben werden. Demolierte Gegenstände sollten erst nach Abstimmung mit dem Versicherer von einem Fachmann repariert, zerstörte Gegenstände ebenso erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden.

„Betroffene sollten Fotos, Videos und alles weitere Wichtige zum Hochwasser einfach zusammenstellen und an den Versicherer schicken. Das stellt den besten Weg für eine zügige und schnelle Schadenregulierung dar“, erläutert Maximilian Jetzlsperger, Bereichsleiter Schaden der Generali Versicherungen. Gleichzeitig empfiehlt er Kunden, sich bei Fragen direkt an den Versicherer zu wenden. „Die Versicherungsunternehmen sind sich der Ausnahmesituation bewusst und haben dafür Maßnahmen getroffen. Wir von den Generali Versicherungen haben die telefonische Erreichbarkeit des Schadenservicecenters verlängert und auf unserer Internetseite sämtliche wichtige Informationen zum Hochwasser zusammengestellt.“

Die Generali Versicherungen, München (www.generali.de), sind mit Beitragseinnahmen von 5,7 Milliarden Euro und 6 Millionen Kunden Deutschlands fünftgrößter Erstversicherer. Durch seinen Multikanalvertrieb bietet das Unternehmen bedarfsorientierte Angebote gleichermaßen für Privat- und Firmenkunden. Es verwaltet Kapitalanlagen in Höhe von 38,9 Milliarden Euro und ist ein Unternehmen der Generali Deutschland Gruppe.

Kontakt:
Generali Versicherungen
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