PWB Rechtsanwälte gewinnen vor Bundesgerichtshof (BGH)

Phoenix-Insolvenzverwalter muss Forderungen anerkennen

PWB Rechtsanwälte gewinnen vor Bundesgerichtshof (BGH)

Anlegerschutzkanzlei

23. Mai 2014. Erneut konnte die Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg verbuchen. Nach der Entscheidung des Gerichts (Az. IX ZR 176/13) muss der Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH nun die vollständige Forderung des Anlegers zur Insolvenztabelle aufnehmen. „Dies bedeutet, dass unser Mandant die Differenz zwischen den Einlagen und der Auszahlung nun als Insolvenzforderung geltend machen kann. Abzüge wegen vermeintlicher Handelsverluste sind unzulässig“, erläutert Rechtsanwalt Matthias Kilian, der für die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) das Urteil erstritten hat. Der Anleger wird nun mehr Geld vom Insolvenzverwalter erhalten.

„Das Urteil hat weitreichende, positive Folgen, nicht nur für die geschädigten Phoenix-Anleger“, betont Rechtsanwalt Kilian. „Vor allem ist jetzt Schluss mit der Kaputtrechnerei der Anlegerforderungen durch den Insolvenzverwalter.“ Als einzige Kanzlei hatte sich PWB Rechtsanwälte bis zum Bundesgerichtshof dagegen gewehrt, dass der Insolvenzverwalter die angemeldeten Forderungen mit der Begründung bestritten hatte, der Anleger müsse sich die vertraglich vereinbarten Verwaltungsprovisionen sowie die Handelsverluste anrechnen lassen. Diesen Berechnungen, die für die Anleger ausgesprochen negativ waren, hat nun der BGH einen Riegel vorgeschoben.

Betroffen von dem Urteil sind nahezu 30.000 Phoenix-Anleger, die mehr als 750 Millionen Euro in Optionsgeschäfte des Unternehmens gesteckt hatten.

Der BGH hat u. a. festgestellt, dass die Verwaltungskosten bei einer Anlage nicht vom Insolvenzverwalter abgezogen werden dürfen. Darüber hinaus hat das Gericht auf die zweckwidrige Verwendung der eingesammelten Gelder durch die Phoenix Kapitaldienst GmbH hingewiesen. Nach Auffassung der Richter erfüllte dies den Tatbestand der Untreue und der Pflichtverletzung gegenüber jedem einzelnen Anleger und müsse bei der Entscheidung, welche Forderung eines Anlegers zur Berechnung komme, berücksichtigt werden.

„Gerade bei Schneeballsystemen wurden die Forderungsanmeldungen der Anleger oft durch die Insolvenzverwalter abgewiesen. Nach dem positiven Urteil des BGH haben nun Anleger die Chance, höhere Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden und damit mehr Geld zu erhalten“, freut sich Rechtsanwalt Matthias Kilian.

Der Phoenix-Skandal gilt als einer der größten Fälle von Kapitalanlagebetrug in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das Unternehmen hat Anlegern Geldanlagen in Form von Optionsgeschäften angeboten. Diese wurden jedoch nur zum Teil durchgeführt; ein Großteil der eingenommen Anlegergelder floss in ein betrügerisches Schneeballsystem. Am 10. März 2005 wurde der Phoenix Kapitaldienst GmbH die Fortführung des Geschäftsbetriebes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt. Am 14. März 2005 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren. Seit dieser Zeit warten die rund 30.000 Anleger auf eine Erstattung ihrer Gelder durch den Insolvenzverwalter.

Auf der Homepage der Kanzlei (www.pwb-law.com) nimmt Rechtsanwalt Matthias Kilian in einem Videostatement Stellung zu dem Urteil des Bundesgerichtshofes. Bildquelle:-

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