Prof. Dr. Streich & Partner – Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin

Prof. Dr. Streich & Partner - Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin

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Professor Doktor Rudolf Streich kann als Rechtsanwalt selbst eine ganze Reihe von Rechtsgebieten abdecken. Dazu gehören beispielsweise das Steuerrecht, das Baurecht, das Wirtschaftsrecht und das Arbeitsrecht. Für das Verkehrsrecht und das Verkehrsstrafrecht hat sich Rudolf Streich gleich mit mehreren Rechtsanwälten zusammengeschlossen, die ebenfalls bei Bedarf über seine Notrufnummern für Strafsachen und Verkehrssachen angesprochen werden können.

Wer bearbeitet das Verkehrsrecht in der Kanzlei in Berlin-Mitte?

Thomas Brunow gehört seit dem Jahr 2007 zum Team der Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in der Kanzlei Prof. Dr. Streich und Partner. Er hat sich ausschließlich auf verkehrsrechtliche Fragen spezialisiert und ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Händlerverband der deutschen Automobilbauer Volkswagen und Audi. Er gehört aufgrund seiner umfangreichen Spezialkenntnisse auch zu den Rechtsanwälten, von denen der Händlerverband selbst vertreten wird.

Daniel Nowack hat sich als Tätigkeitsschwerpunkt auf das Verkehrsstrafrecht sowie das Bußgeldrecht spezialisiert. Er vertritt seine Mandanten außerdem in Verfahren rund um Ordnungswidrigkeiten, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen. Er gilt bei seinen Mandanten und den Behörden als überaus durchsetzungsfähig.

Als weiterer Rechtsanwalt für Verkehrsrecht steht in der Kanzlei Prof. Dr. Streich und Partner in Berlin-Mitte Jacob Schmitz zur Verfügung. Auf seine Unterstützung können die anderen Rechtsanwälte und auch die Mandanten nicht verzichten, weil er neben Rechtsfragen zur StVO und StVZO auch Fragen des Arbeitsrechts beantworten kann. Die Kombination ist sinnvoll, denn oftmals führen Fahrverbote nach mehrfachen drastischen Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtfahrten zu beruflichen Konsequenzen.

Lauwrence Desnizza hat sich auf das Strafrecht fokussiert. Sein fachlicher Support ist bei Verkehrsdelikten ebenfalls oft gefragt, denn einige Delikte können auf der Basis der Regelungen des Paragrafen 315C des Strafgesetzbuches mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Dabei kommen nicht nur Fahrten unter Einfluss von Alkohol und Drogen in Frage, sondern auch Fehlverhalten hinsichtlich der Vorfahrtsgewährung sowie riskante Überholmanöver.

Mit den Rechtsanwälten aus Berlin kompetent beraten!

Der Service für die Mandanten umfasst nicht nur die eingangs genannten Notrufnummern und kundenfreundlichen Öffnungszeiten, sondern beinhaltet auch eine persönliche, sachkundige Erstberatung – und das zu einem fairen Preis. Die Anwaltskanzlei in der Eichendorffstraße 14 in Berlin-Mitte steht für Kompetenz und Durchsetzungsvermögen. Mit ihrem langjährigen Erfahrungswissen unterstützen sie ihre Mandanten in jeder Lebenslage. Gleich, um welche Verkehrsdelikte es sich handelt, mit den Rechtsanwälten von Prof. Dr. Streich & Partner lässt sich zeitnah eine einvernehmlich Lösung finden.

Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Mitte überprüfen den Vorwurf und verteidigen Sie im Bußgeldverfahren. Unsere Aufgabe ist es, den Bußgeldbescheid vollumfänglich auf Fehler zu überprüfen und mit Ihnen gemeinsam das Verteidigungsziel zu erarbeiten. Je nachdem, ob ein Geschwindigkeitsverstoß vorliegt, ein Fahrverbot angeordnet wurde, wird die Verteidigung in Ihrem Interesse ausgerichtet.

Firmenkontakt
Prof. Dr. Streich & Partner
Thomas Brunow
Eichendorffstraße 14
10115 Berlin
030 – 226 357 113
brunow@streich-partner.de
http://www.berlin-anwalt-verkehrsrecht.de/

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