PädagogInnenbildung NEU – Die Aufwertung des elementarpädagogischen Bildungsbereiches ist gelungen – die Gleichstellung von KindergartenpädagogInnen nicht.

Österreich: Der Kindergarten befindet sich weiter im bildungspolitischen Niemandsland.

PädagogInnenbildung NEU - Die Aufwertung des elementarpädagogischen Bildungsbereiches ist gelungen - die Gleichstellung von KindergartenpädagogInnen nicht.

(NL/3471198550) Die Bundesgesetze zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen passierten den Ministerrat. Der Weg zur Beschlussfassung der Gesetze durch den Nationalrat ist damit geebnet. Für jedes Lehramt an einer österreichischen Schule ist in Zukunft ein Bachelor-/Master-Studium zu absolvieren.

Damit ist die unwürdige Ungleichstellung zwischen LehrerInnen der verschiedenen Schultypen und Altersstufen von Rechts wegen aufgehoben. Die für die PädagogInnenBildungNEU (PBN) verantwortlichen MinisterInnen betonen immer wieder, dass Österreich im elementarpädagogischen Bildungssektor Aufholbedarf hat. Dennoch ist die volle Einbindung der KindergartenpädagogInnen in die PBN trotz den Empfehlungen der ExpertInnen-Gruppen nicht gelungen.

Die Gleichstellung der Ausbildung von KindergartenpädagogInnen ist mit diesem Gesetz nicht geschehen – die angekündigte Durchlässigkeit zwischen dem Beruf der Kindergartenpädagogin/dem Kindergartenpädagogen und der Lehrerin/dem Lehrer ist nicht erfolgt.

Das von den ExpertInnengruppen empfohlene Lehramt für Elementar-und/oder Primarpädagogik wird es nicht geben. Dennoch ist mit diesen Gesetzesänderungen ein wesentlicher Schritt zur Anerkennung des Kindergartens als elementare Bildungseinrichtung erfolgt.

Der Kindergarten befindet sich im bildungspolitischen Niemandsland.

Alle nationalen und internationalen, wissenschaftlichen sowie politischen Empfehlungen verhallen im bildungspolitischen Niemandsland. Die Qualität der Ausbildung von KindergartenpädagogInnen wird in den Ländern und Gemeinden definiert. Für viele dafür zuständige PolitikerInnen ist der Kindergarten nach wie vor eine familienergänzende Betreuungseinrichtung und es ist immer noch gängige Meinung, dass für Kinder bis zum 6. Lebensjahr die Mutter die beste Erzieherin ist.

Die Erkenntnis, dass der Kindergarten die erste Bildungseinrichtung und damit für den weiteren Bildungs-und Lebensweg von Buben und Mädchen von enormer Bedeutung ist, ist noch wenig verbreitet.

Die akademische Ausbildung von KindergartenpädagogInnen wird seitens der Länder und vor allem seitens des Gemeindebundes vehement abgelehnt. Sicherlich nicht ausschließlich aus ideologischen Gründen, sondern auch wegen der damit einhergehenden höheren Besoldung.

35 Jahre Diskussion sind genug schaffen wir Fakten

Ende der 70er Jahre begann die Diskussion über die Abschaffung oder Umwandlung der BAKI. Landauf, landab wurde darüber gewitzelt, dass für das Wickeln von Kindern mittlerweile auch eine Matura gebraucht wird. Und natürlich gab es dieselben Widerstände wie heute gegen die damit verbundene höhere Besoldung. Heute führen wir nach wie vor eine Diskussion darüber, ob es tatsächlich notwendig sei, für die Betreuung so junger Kinder akademisch ausgebildet zu sein.

Es ist genug diskutiert worden, jetzt müssen Fakten geschaffen werden.

Der erste Schritt ist getan: eine akademische Ausbildung ist mit den neuen Gesetzen möglich; die Anstellung von akademisch ausgebildetem Personal ist auch nach dem derzeitigen rechtlich festgelegten Anstellungserfordernis gegeben.

In naher Zukunft werden akademisch ausgebildete ElementarpädagogInnen gemeinsam mit AbsolventInnen aus einer veränderten BAKIP in den Kindergartengruppen dafür sorgen, dass alle Buben und Mädchen – unabhängig von ihrer Herkunft – die bestmögliche Grundlage für den Start ins Leben bekommen.

Siehe dazu:
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Hochschulgesetz 2005 (HG) geändert wird: http://www.bmukk.gv.at/schulen/recht/erk/bg_aend_hg2005.xml

Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Begut&Dokumentnummer=BEGUT_COO_2026_100_2_857823&ResultFunctionToken=c0804a59-fcc7-4332-84bb-1201021963d2&Titel=&Einbringer=BMWF &DatumBegutachtungsfrist=&ImRisSeit=DreiMonaten&ResultPageSize=100&Suchworte=

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