OLG Frankfurt kürzt Querschnittsgelähmten Schmerzensgeld

Neue Ausgabe des Infobriefs „Hohe Schmerzensgeldbeträge“ erschienen

OLG Frankfurt kürzt Querschnittsgelähmten Schmerzensgeld

Was als Fahrgemeinschaft zweier Kollegen anfing, endete als schwerer Schicksalsschlag.

Als der Besitzer des Fahrzeugs kurz aus dem Wagen stieg, um Müll in einen nahegelegenen Stahlcontainer zu entsorgen, setzte sich sein Kollege auf den Fahrersitz, startete den Wagen und legte den Rückwärtsgang ein. Der Besitzer geriet zwischen Fahrertür und Müllcontainer und wurde zerquetscht. Künstliches Koma, eine komplette Querschnittslähmung und eine abgequetschte Lunge waren die Folgen.

Gericht sprach Geschädigtem Mitschuld zu

Das OLG Frankfurt sprach dem Geschädigten 400.000 EUR Schmerzensgeld zu. Der Betrag wurde jedoch um 25% gekürzt – warum? Das erklärt RiBGH Wolfgang Wellner in der aktuellen Ausgabe des Infobriefs „Hohe Schmerzensgeldbeträge“.

In Deutschland sind Gerichtsentscheidungen, bei denen Schmerzensgelder von über 100.000 EUR zuerkannt werden, eine Seltenheit. Der oben beschriebene Fall ist deshalb für Anwälte und sonstige Beteiligte umso interessanter. In der Ausgabe 2016/03 stellt RiBGH Wolfgang Wellner vier weitere Fälle vor, bei denen Schmerzensgelder zwischen 100.000 und 600.00 EUR zuerkannt wurden. Sie sollen Interessenten einen hilfreichen Orientierungsrahmen auf einem heiklen Rechtsgebiet geben.

Wolfgang Wellner ist Richter des für das Schadensersatzrecht zuständigen VI. Zivilsenats des BGH und Mitherausgeber der im Deutschen Anwaltverlag erscheinenden Urteilssammlung „Hacks/Wellner/Häcker – Schmerzensgeldbeträge“. Der Infobrief „Hohe Schmerzensgeldbeträge“ erscheint alle drei Monate und kann gratis unter dem nachstehenden Link bezogen werden:

Mehr zum Thema

Kostenloser Download zur aktuellen Ausgabe des Infobrief „Hohe Schmerzensgeldbeträge“:
http://bit.ly/2dIcbkP

Infobrief beim Deutschen Anwaltverlag abonnieren: https://www.anwaltverlag.de/hohe-schmerzensgelder?et_rp=1

Vergangene Ausgaben des Infobriefes finden Sie auf der Homepage:
www.hohe-schmerzensgeldbetraege.de/

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