Offener Brief an alle Mitglieder des Bundestags zum Entwurf der EEG-Novelle 2012

Existenzen der Solarunternehmen bedroht.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

auch Sie werden im kommenden März als Mitglied des Bundestages aufgefordert sein, über den von BMWi Rösler und BMU Röttgen am 23.02.2012 bekannt gegebenen Entwurf zur Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) abzustimmen. Hierzu möchten wir Sie bitten, sich über die folgenden Argumente aus Sicht der betroffenen Mitarbeiter und Unternehmer der Solarbranche als auch aller Stromkunden, dem Bürger in unserem Land Kenntnis zu verschaffen:

Stellen Sie sich vor, Sie würden in der Fotovoltaikbranche arbeiten, es ist Ende Februar, Sie haben in etwa 1,5 Monate Auftragsvorlauf und auch ein entsprechendes Volumen an Fotovoltaikanlagen-Komponenten bei Ihren Zulieferern bestellt. Dann wird Ihnen unterbreitet, dass die Geschäftsbasis für Sie, wie auch für Ihre Kunden innerhalb von nur 2 Wochen grundlegend verändert wird, dem Kunden also die Basis für seine Kaufentscheidung und Finanzierungsgrundlagen entzogen, sowie Ihnen als Unternehmer die Entscheidung, Anlagenkomponenten zu bestellen ad absurdum geführt. Es bliebe Ihnen trotz aller Handlungsschnelligkeit praktisch keine Möglichkeit auf die geänderten Rahmenvorgaben zu reagieren, Ihre unternehmerische Zukunft und Ihre in 10 Jahren aufgebauten Arbeitsplätze sind schlagartig gefährdet, da ein rentabler Fortgang Ihrer Firma noch gar nicht abzusehen ist.

Um dem ganzen die Krone aufzusetzen, werden Sie im März dann aufgefordert sein, gleich noch einem ermächtigungsgesetzähnlichen Erlass mit der Bezeichnung „Verordnungsermächtigung“ zustimmen, der es für ein Unternehmen, das sich am deutschen Markt betätigt gänzlich unmöglich macht, die Zukunft seines Wirtschaftens vorherzusehen oder gar zu planen. Somit würden Sie den Umweltminister ermächtigen, unabhängig von jeglicher parlamentarischer Beteiligung wann und wie er will, die Rahmenbedingungen des EEG nach Gutsherrenart zu ändern. Dabei dann noch zu behaupten, dass diese Maßnahmen für klare Investitionsbedingungen sorgen würde ist perfide und entbehrt schlichtweg jeglicher Grundlage, genau das Gegenteil ist hier der Fall, was zu einer massiven Bedrohung von Arbeitsplätzen in einer Zukunftsbranche führen wird.

Immer wieder wird gebetsmühlenhaft auf die hohen Kosten der Fotovoltaik hingewiesen, was bezogen auf die Vergangenheit ja auch gar nicht falsch ist. Aber genau deshalb wurde von der deutschen Regierung ein weltweit mustergültiges Gesetz in Form des EEG erlassen, damit dieser neuen und sehr umweltfreundlichen Technologie dazu verholfen wurde, zum bezahlbaren Serienprodukt und echten Alternative zu fossilen Energieträgern oder gefährlichen Technologien zu werden. Dies wurde nun mittels des EEG, welches im Übrigen weltweit über 50 mal von anderen Staaten kopiert wurde, bislang auch hervorragend erreicht, so konnten die Kosten für Solarstrom innerhalb weniger Jahre mehr als halbiert werden, welcher andere Industriezweig kann solche Zahlen vorweisen? Mittlerweile liegt die Vergütung für Solarstrom bereits auf dem Niveau des Verkaufspreises an den Endverbraucher. Mit der nun vorgestellten Novelle jedoch würden die Entwicklungen und das KnowHow, das eben aus der Vergangenheit des EEG entstanden ist, vom Standort Deutschland vertrieben werden, andere Länder werden sich diesem großen Potential dankbar annehmen!

Warum nur haben die „Väter“ dieser Vorlage vom 23.2.2012 es bislang versäumt, eine zu erwartende Ersparnis aus dieser EEG-Novelle zu kolportieren? Wohl deshalb, weil der Effekt für die Verbraucher nachweislich marginal bzw. überhaupt nicht spürbar sein wird, aber ging es denn je wirklich darum, Verbraucher zu entlasten?

Die Frage, wer von dieser Novelle am meisten profitiert muss in diesem Zusammenhang zwingend gestellt werden und dem geneigten Bürger, immerhin 80 % der Deutschen befürworten Solarstrom, werden da recht schnell 4 Großkonzerne einfallen, die den Markt für elektrische Energie bislang größtenteils unter sich aufgeteilt haben. Häufig in den vergangenen Tagen wurden wir mit der Vermutung konfrontiert, dass sich hier Mandatsträger für Lobbyarbeit haben instrumentalisieren lassen. Geht es in dieser Sache nicht eigentlich um die Frage, ob es in Deutschland eine dezentrale Energieerzeugung geben darf und somit um einen wirklich freien Energiemarkt? Der gern genannte Otto Normalverbraucher jedenfalls wird sich kein Windrad in einem Offshorepark leisten können, dies bliebe dann wieder Sache der genannten großen Vier.

Wird hier gar der, nach Fukushima beschlossene neuerliche Atomausstieg wieder scheibchenweise zurückgenommen, nur um dann behaupten zu können, dass die erneuerbaren Energien die fehlende Stromerzeugung ohne AKW“s nicht kompensieren können? Wurde eigentlich schon einmal aufsummiert, was die deutsche Allgemeinheit bislang für die Erzeugung von Atomstrom aufzuwenden hatte und was in den kommenden Jahrhunderten noch an weiteren Kosten für Betrieb, Rückbau und Entsorgung dem Steuerzahler zugemutet wird? Alleine die Lohnkosten der Wachposten an einem vielleicht noch gefundenen Endlager für Atommüll übersteigen die ursprünglichen Anschubfinanzierungskosten der Fotovoltaik um ein vielfaches wenn man die Halbwertszeit des Mülls berücksichtigt!

Viele Bundesländer, Kreise und Kommunen speziell in Ostdeutschland haben regionale Fördermittel und Subventionen für die Entstehung einer zukunftsweisenden Industrie in unserem Land in Höhe von weit über 100 Mio Euro zur Verfügung gestellt, auch diese Gelder der Allgemeinheit wären somit in dem, von den Herren Rösler und Röttgen geschaufelten Grab für die Fotovoltaikbranche Deutschlands unwiederbringlich versenkt.

Wir gehen davon aus, dass Sie sich zu diesem Thema Ihr eigenes Bild machen, an die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer denken, wie auch das Meinungsbild derer, die Ihnen mit ihrer Stimme in Ihrem Wahlkreis zu diesem Mandat verholfen haben. Somit kann Ihre Entscheidung logischer Weise nur unabhängig von koalitionären Zwängen getroffen werden und sich nur an der tatsächlichen Sachlage orientieren.

Wir appellieren an Ihre Gewissen und vertrauen auf Ihre Vernunft und den Wortlaut Ihres Amtsschwures und danken Ihnen für die richtige Entscheidung.

Herzliche Grüße aus Freiberg / Neckar

Ralf Kleinknecht
Vorstand
SolarConsult AG

Schauen Sie sich bitte nachfolgendes Video an, hier wird in verständlichem Deutsch erklärt worum es wirklich geht.

Die EEG-Umlage und die Rolle der Medien Teil 3/3

Die SolarConsult AG mit Sitz in Freiberg am Neckar ist Spezialist für Solarstromerzeugung und Full-Service-Anbieter für Photovoltaikanlagen. Sie steht Kunden vom ersten Planungsschritt über die Finanzierung bis hin zur Fertigstellung einer Solaranlage zur Seite und hat deutschlandweit bereits mehr als 3.000 Anlagen geplant und installiert. Mit Vertriebsbüros in ganz Deutschland und mehr als 55 zertifizierten Fachberatern ist SolarConsult bundesweit erreichbar.

Als führender Hersteller in Deutschland bietet die SolarConsult AG ein intelligentes Wechselrichterkonzept mit einer Parallelverschaltung der Photovoltaikmodule an. Dieses innovative System, vermeidet grundsätzlich lebensgefährliche Gleichspannungen am Solargenerator. Die Systemspannung an den Modulen beträgt für Menschen ungefährliche 70 Volt DC. Risiken einer Lichtbogenzündung werden in diesem System mit Kleinspannung auf ein Minimum reduziert. Parallel verschaltete Anlagen bleiben im Brandfall elektrisch sicher. Nebeneffekt bei der Parallelverschaltung ist der deutlich höhere Ertrag bei partieller Beschattung oder Verschmutzung einzelner Photovoltaikmodule. Insbesondere wenn Teile eines Daches zeitweise durch Hindernisse wie etwa Dachgauben, Kamine, Blitzschutzeinrichtungen oder sonstige Hindernisse verschattet sind, besteht zur Parallelschaltung von Solarmodulen keine Alternative. Übliche Teilverschattungsverluste wie man sie von der klassischen Reihenverschaltung kennt, werden mit dieser Technik minimiert und die gesamt verfügbare Dachfläche kann somit genutzt werden.

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