Notebook, Smartphone & Co. dürfen im Urlaub aus bleiben

AGAD weist darauf hin, dass Arbeitnehmer während des Urlaubs nicht erreichbar sein müssen – Urlaubswiderruf nur in krassen Ausnahmefällen möglich
Notebook, Smartphone & Co. dürfen im Urlaub aus bleiben

Essen, 23. August 2011******Jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland hat im Urlaub schon einmal gearbeitet. Das ergab eine Umfrage, die passend zu Urlaubsbeginn vom Meinungsforschungsinstitut YouGov durchgeführt wurde. 23 Prozent der Befragten räumten sogar ein, „häufig“ in der Freizeit zu arbeiten. Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD – Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Arbeitgeber keinen Anspruch darauf hat, dass sein Arbeitnehmer während des Urlaubs präsent bzw. erreichbar ist, denn der Urlaub diene allein der Erholung und Erhaltung der Arbeitskraft.

„Etwas anderes kann nur in ganz krassen Ausnahmefällen gelten, in denen auch ein Urlaubswiderruf in Frage kommt. Das könnte für den IT-Leiter gelten, wenn die Systeme abstürzen und auch kein externer Dienstleister die Daten retten und das System wieder zum Laufen bringen kann. Dann könnte der Arbeitgeber im Einzelfall einen Anspruch darauf haben, dass der Mitarbeiter gegen Erstattung der Flugkosten seinen Mittelmeerurlaub für wenige Tage unterbricht“, betont AGAD-Hauptgeschäftsführer Oliver K.-F. Klug.

Generell bedeutet das für den Arbeitnehmer: Notebook, Smartphone & Co. dürfen aus bleiben. Der Arbeitnehmer muss nicht „für Rückfragen zur Verfügung stehen“. Allerdings darf das jeder Arbeitnehmer selbst entscheiden. „Wen es beruhigt, im Urlaub morgens schnell seine Emails zu checken und zu wissen, dass nichts anbrennt, sollte das tun“, so Rechtsanwalt Klug.
Über den AGAD
Mit über 600 Mitgliedsunternehmen, die rund 40.000 Mitarbeiter beschäftigen, ist der AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. der größte Arbeitgeberverband der Branche im Ruhrgebiet. Der Verbandsbereich erstreckt sich von Duisburg über Mülheim, Essen, Oberhausen, Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm bis ins Sauerland.

Durch den hohen Spezialisierungsgrad seiner fünf Juristen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts verfügt der AGAD über eine sehr hohe Beratungskompetenz in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Als Tarifpartner für den Groß- und Außenhandel und die Dienstleister im Verbandsgebiet führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der Tariffachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen. Das Service-Angebot reicht von Beratungsleistungen im Bereich des Beauftragtenwesens und des Datenschutzes über ein speziell auf die Bedürfnisse des Mittelstands zugeschnittenes Compliance Modell, Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen bis hin zu aktuellen Umfragen, mit denen der AGAD interessante Standpunkte, Tendenzen und Stimmungen zu politischen und wirtschaftlichen Themen ermittelt. Darüber hinaus vertritt der AGAD die Mitgliederinteressen in der Öffentlichkeit und in der politischen Diskussion, sei es in den Kommunen, in Düsseldorf oder Berlin.

AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Dr. Oliver K.-F. Klug
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