Nicht den Staat durch Nichtstun erben lassen

Nur jeder Vierte verfügt über einen letzten Willen

Nicht den Staat durch Nichtstun erben lassen

StB. Bettina M. Rau-Franz

Essen, 06. November 2012*****Vererben ist nicht einfach! Der plötzliche (ungeplante) Todesfall (Unfall/Herzinfarkt) zeigt in der Praxis immer wieder, wie sehr das Thema vernachlässigt wird. Man denkt, es sei alles geregelt und dann? Der oft gehörte Standardspruch lautet:“Ist mir doch egal, was nach meinem Tod passiert“. Die bittere Folge: Streit in der Familie, teure gerichtliche Auseinandersetzungen, Zerfall des Vermögens oder: Der Staat erbt! Nur jeder Vierte verfügt über einen letzten Willen.

„Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sind Kinder vorhanden, erhält der überlebende Ehegatte allenfalls die Hälfte! Und wenn man stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, erbt ein/der Lebensgefährte/in gar nichts. Die „Alternative“, ein selbst verfasstes Testament, ist eben keine Alternative. Selbst verfasste Testamente sind oft fehlerhaft weil falsch abgefasst, unklar, widersprüchlich und/oder missverständlich. Eine Generalvollmacht, eine Betreuungsverfügung, ein Patiententestament und ein Testament – notariell beglaubigt – sind ein unbedingtes MUSS, wenn ein Nachlass zu regeln ist“, erklärt Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen.

Steuerberaterin Rau-Franz rät: „Durch Nichtstun nicht den Staat, nicht Großorganisationen, die einen Großteil an Verwaltungskosten verschlingen und nicht entfernte, unbekannte Verwandte erben lassen! Bedenken Sie Ihren Ehegatten/Ihren Lebenspartner gezielt! Und wenn Sie an Organisationen vererben und so helfen wollen: Gründen Sie eine Stiftung. Immer mehr Privatleute, Firmen und Organisationen gründen eine Stiftung. Zurzeit sind es 3.026 gemeinnützige Stiftungen in NRW. Es ist einfacher und kostengünstiger als Sie glauben“.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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