Liberalisierung des Bestattungsrechts in Schleswig-Holstein

Individualität über das Leben hinaus

Liberalisierung des Bestattungsrechts in Schleswig-Holstein

Eine starke Gemeinschaft

Pressemitteilung des Verband unabhängiger Bestatter e.V. (VuB)

Auf Antrag der Fraktion “ Piraten“ soll das Bestattungsrecht in Schleswig-Holstein liberalisiert werden, um damit das Recht auf eine individuelle Bestattung und einen individuellen Beisetzungsort zu gewährleisten.
Denn im Unterschied zu vielen anderen Ländern wie etwa die Schweiz, Niederlande oder die USA, besteht in Deutschland für die Erdbestattung oder Urnenbestattung der sogenannte Friedhofszwang. In diesem ist festgelegt, dass eine Beisetzung außerhalb des Friedhofsgeländes nicht statthaft ist. Wer diesen Zwang zuwider handelt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Als einzige Ausnahme ist davon die Seebestattung ausgeschlossen.
Im Wesentlichen basiert der Friedhofszwang auf die Weiterschreibung des Feuerbestattungsgesetzes von 1934, das nach deutschem Recht die Mitnahme der Urne vom Krematorium nicht gestattet. Dadurch ist den Angehörigen nicht möglich, selbstbestimmt über die sterblichen Überreste des Verstorbenen zu verfügen, auch wenn dieser es zu Lebzeiten wünschte.
Der Verband unabhängiger Bestatter e.V. hält die Trauer um einen Angehörigen für individuell und es muss jedem Trauerenden ermöglicht werden, beim Verlust eines lieben Menschen, seinen eigenen Weg zu finden, die Trauer zu bewältigen. Denn viele Menschen, vor allem die jüngere Generation, empfindet den Friedhofszwang als Bevormundung und Beschränkung ihrer persönlichen Freiheit und Wünsche.
Bereits vor drei Jahren ermittelte das Emnid-Institut in einer repräsentativen Umfrage, das 65 % der Bundesbürger gegen die Friedhofspflicht ist.
Das führt sehr oft zum sogenannten „Leichentourismus“ ,z.B. über die Schweiz oder die Niederlande, um den Friedhofszwang zu umgehen. Dieses Vorgehensweise, auch wenn sie faktisch geduldet wird, ist nur als unwürdig zu bezeichnen und in der Situation der Trauer für Angehörige eine zusätzliche Belastung.
Der Vorschlag die Urne mit den sterblichen Überresten für eine gewisse Zeit in der eigenen Wohnung aufzubewahren, ist mehr als zu begrüßen. Als Voraussetzung muss eine reservierte und bezahlte Grabstätte vorhanden sein und eine Einwilligung des Verstorbenen zu Lebzeiten vorliegen.
Damit wäre auch eine eventuelle „Entsorgung“ aus finanziellen oder persönlichen Gründen ausgeschlossen.
Es bleibt zu wünschen, dass der Landtag des Landes Schleswig Holstein diesem Antrag folgt und damit den Weg für eine zeitgemäße Trauerkultur ebnet.
Unser bundesweit tätiger Berufsverband hat bereits in den Ländern NRW, Sachsen-Anhalt, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern an entsprechenden Gesetzesvorlagen sowie in den Ausschüssen mitgearbeitet und steht jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Lociks
1.Vorsitzender
Verband unabhängiger Bestatter e.V.

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