Könnte der § 34 f GewO in Bezug auf Genossenschaften sogar verfassungswidrig sein?

Erstes Fachgutachten des pvdp Prüfungsverbandes und MMW VerbändeNetzwerkes zum Umgang mit dem bestehenden Recht vorgestellt.

Könnte der § 34 f GewO in Bezug auf Genossenschaften sogar verfassungswidrig sein?

(NL/8322121117) Solange Genossenschaften im recht übersichtlichen Umfeld ihre Mitglieder ansprachen, war für alle die Welt noch in Ordnung. Wer hätte auch damit gerechnet, dass in wenigen Jahren, sich diese Welt derart verändern würde, dass der Gesetzgeber sich aufgerufen fühlte, deren Mitgliederwachstum zu reglementieren. Zwar begründete man dies mit dem Gedanken des Verbraucherschutzes. Das wiederum bestreiten zunehmend mehr Stimmen. Dort spricht man immer offener von gezielten Wachstumsblockaden. Auch wenn man so weit nicht gehen will, muss doch kritisch angemerkt werden, dass einige der reglementierenden Spielregeln überzogen erscheinen. Um wenigstens etwas Klarheit im verordneten Zusammenwirken von Genossenschaft und Dienstleistern (Vermittlern) zu schaffen, wurde ein Fachgutachten in Auftrag gegeben, das über die Verbände zu beziehen ist. Die mögliche Verfassungswidrigkeit soll in einem weiteren Gutachten überprüft werden

Die Vorstellung des ersten Fachgutachtens in Leipzig erfolgte im Rahmen einer Informationsveranstaltung des MMW VerbändeNetzwerk der Deutschen Genossenschafts- und Kooperationswirtschaft (Menschen Machen Wirtschaft) e.V. mit dem Tenor Genossenschaftliche Souveränität und staatliche Aufsicht.

Für das MMW VerbändeNetzwerk erläuterte Gerd K. Schaumann (Vorstand) die recht ungewöhnliche Art der Präsentation eines Fachgutachtens. Er führte u.a. dazu aus:

Wir freuen uns, dass es gelungen ist, das deutsche Genossenschaftswesen in recht kurzer Zeit aus einer Art Entwicklungsstarre zu lösen und zu einer der interessantesten und begehrtesten Handlungsstruktur für Menschen mit Gemeinsinn werden zu lassen.

Sicherlich hat das Jahr 2012 der UN geholfen und hat der Aufruf – Genossenschaften ein Gewinn für Alle – gute Unterstützung für die bereits seit einigen Jahren erlebbare Dynamisierung des Genossenschaftssektors bedeutet. Aber der Trend war bereits da, er wurde nur verstärkt. Und genau dieser Trend kam nicht von ungefähr. Prof. Kreibich (Weltzukunftsrat und Berater der Bundesregierung) sieht zu Recht einen langfristigen gesamtgesellschaftlichen TREND in Richtung (wirtschaftliche) Kooperation.

Wir meinen, dass dieser TREND eine natürliche und richtige Antwort der MENSCHEN in diesem Lande ist, die:

1. Verunsichert sind durch Krisenerfahrung und Krisennachrichten über einst für stabil gehaltenen Bereichen, wie Banken und Versicherungen.
2. Wissen wollen, was mit ihren Geldern passiert, wohin z.B. investiert wird und ob dies mit ihren ethischen und sozialen Vorstellungen konform geht.
3. Mitgestalten wollen beim Einsatz und natürlich auch dem Ergebnis bezüglich ihres eingesetzten Geldes

Diesem Weg nennen wir SMARTCOOP. Menschen kooperieren intelligent für ihren Nutzen. Nun mag es eine Gruppe geben und die ist inzwischen beachtlich groß -, die den Förderzweck Kooperationsvorteil keineswegs auf Gewinnausschüttung bzw. Rendite reduziert. Deren Motive können – z.B. bei Energiegenossenschaften oft vorfindbar lauten: Die Unterstützung einer nachhaltigen, zügigen Energiewende. Das mag alles wie eine Finanzanlage erscheinen, ist aber im Kern nicht so von den teilnehmenden Menschen gesehen oder gewollt.

Diese Differenzierung fehlt komplett beim § 34 f GewO !

Die Kernbegründung zu allen Reglementierungen ist schlussendlich der (angebliche) Schutz des Verbrauchers. Was aber, wenn der Verbraucher sich selbst nicht als Verbraucher, sondern sich z.B. als Umweltschützer definiert? Das ist mit Sicherheit keine Finanzanlage! Würde aber zwangsweise nach jetziger Lesart als solche definiert werden. Ein Blick in die Materialien zum Erwerb der IHK-Qualifikationen für Finanzdienstleister macht deutlich, wie aus Sinn sein Gegenteil wird.

Das VerbändeNetzwerk verfolgt mit Sorge, dass die Reglementierungen letztlich auch die Funktion haben werden, weiteren Wachstum in Richtung Kooperations- und Genossenschaftssektor zu blockieren.

Um dies zu verhindern, fordern wir Gesetzgeber und Parteien auf, zu ihren zahlreichen positiven Äußerungen im Jahre 2012 zurückzukehren und die diversen Richtlinien und Schutz-Gesetze, die systemwidrig den Genossenschaftsbereich behindern, auf den Prüfstand zu stellen. Sie alle waren 2012 begeisterte Anhänger von Genossenschaften Ein Gewinn für Alle. Von dieser Begeisterung ist in Regelungen wie z.B. § 34 f GewO oder Kapitalanlagengesetz nur wenig zu spüren.

Natürlich nimmt das VerbändeNetzwerk den Verbraucherschutz ernst. Gleichzeitig muss jedoch die Frage erlaubt sein, ob der Schutz für Teilhaber von außen kommen muss, wenn er viel besser von innen kommen kann, denn jede Genossenschaft hat demokratisch legitimierte Gestaltungs- und Kontrollgremien mit weitreichenden Einflussmöglichkeiten.

Wir erleben bereits jetzt, wie eine Behörde (BaFin) sich über das Genossenschaftsrecht hinwegsetzen und anordnen kann, dass Mitgliedschaften rückabzuwickeln sind. Eine nachgeordnete Behörde hat im Rahmen der diversen Reglementierungen inzwischen gegenüber Genossenschaften einen unkontrollierten Machtzuwachs erfahren, der auch vor dem Grundgesetz (Art. 12 und Art. 14) nicht Halt zu machen scheint.

Das Fachgutachten bietet geeignete rechtliche Hinweise, mit der aktuellen Situation umzugehen bzw. zurecht zu kommen. Sicherlich ein richtiger und wichtiger Schritt. Es kann jedoch keine Lösungen für den wirklichen Kern des Problems bieten.

Und diesen Kern sieht das VerbändeNetzwerk vor allem in der tendenziellen Verfassungswidrigkeit zahlreicher Regelungen. Deshalb wird neben Gesprächen mit Regierung und Parteien durch Rechtswissenschaftler geprüft, inwieweit diese Normen in die verfassungsmäßigen Rechte von Genossenschaften eingreifen. Dies soll ggf. auch durch eine Verfassungsbeschwerde geklärt werden.
Für das MMW VerbändNetzwerk ist die verfassungsgeschützte Absicherung der genossenschaftlichen Autonomie von hoher Qualität, um ein weiteres Aufwachsen eines nach kooperativen Spielregeln funktionierenden Wirtschaftssektors zu gewährleisten.

Diese Pressemitteilung wurde im Auftrag übermittelt. Für den Inhalt ist allein das berichtende Unternehmen verantwortlich.

Kontakt:
VerbändeNetzwerk Menschen-Machen-Wirtschaft e.V.
Gerd K. Schaumann
Wasserstadt 16-18
06844 Dessau-Roßlau
0340 / 2202424
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