„Knöllchen wegen eingeschneiter Windschutzscheibe“ – Verbraucherfrage der Woche der D.A.S.

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

Bernhard S. aus Stuttgart:
Auf unseren Parkscheinen steht immer, dass man sie gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen soll. Aber wie ist es eigentlich bei Schneefall? Bekomme ich einen Strafzettel, wenn man den Schein wegen der Schneeschicht nicht sieht?

Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung:
Unabhängig davon, was auf dem Parkschein steht: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass dieser von außen gut lesbar am oder im Fahrzeug angebracht werden muss. Aber: Dies gilt nur unter normalen Umständen. Sie sind nicht verpflichtet, bei jedem Schneefall zurück zum Auto zu laufen und die Scheibe zu säubern. Wenn Sie den Parkschein also bei freier Windschutzscheibe gut sichtbar aufs Armaturenbrett gelegt haben, haben Sie Ihre Pflicht erfüllt. Dies gilt auch für Anwohner-Parkausweise. Bekommen Sie trotzdem einen Strafzettel, legen Sie der Behörde den Parkschein vor – am besten mit einem Foto des eingeschneiten Autos. Aber: Ein Freibrief für „kostenloses Parken“ ist Schneefall nicht.
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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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