Kampfhundsteuer für Dackel: Einmal gefährlich, immer gefährlich?

Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte

Kampfhundsteuer für Dackel: Einmal gefährlich, immer gefährlich?

Anlegerschutzkanzlei

25. März 2014. Dass auch kleine Hunde durchaus als gefährlich gelten können, zeige ein Fall des Verwaltungsgerichts Gießen, so die Kanzlei PWB Rechtsanwälte in Jena. Nachdem ein Dackel einen Mann ins Bein gebissen hatte, stufte die Gemeinde den Hund als gefährlich ein. Die Klage des Besitzers gegen die 500 Euro Hundesteuer blieb erfolglos.

Ein Hundehalter aus der Gemeinde Dautphetal hatte die Gleichsetzung seiner Dackelhündin Alexa mit den sogenannten Kampfhunden nicht akzeptieren wollen und klagte vor dem Verwaltungsgericht Gießen (Az.: 8 K 1563/13) gegen den entsprechenden Hundesteuerbescheid. Der Fall der Hündin „Alexa“ hatte bundesweit in den Medien für Furore gesorgt. Alexa soll sich im Jahr 2010 von der Leine gerissen und einen Passanten derartig ins Knie gebissen haben, dass dieser zur notärztlichen Versorgung ins Krankenhaus verbracht wurde. Wegen dieses Vorfalls stufte die Gemeinde die Dackeldame als Kampfhund ein. Die Klage gegen den Hundesteuerbescheid wurde abgewiesen, denn „die Voraussetzung, dass es sich um einen gefährlichen Hund handelt, liegen vor“, so eine Gerichtssprecherin gegenüber dem Online-Portal hr-online.

Der Hundebesitzer kündigte in einem TV-Beitrag bereits an, dass er nach der schriftlichen Urteilsbegründung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel stellen werde. Der Hundehalter wörtlich: „Diese Show spiele ich zu Ende. Denn das ist wirklich „ne Show. Erst war“s eine Posse, dann ein Willkürakt und nun ist es „ne Show“. Der Hund habe damals, so der Besitzer, lediglich darauf reagiert, dass ihn besagter Passant mit Steinen beworfen hätte. Einen Wesenstest habe die Dackelhündin bestanden, dieser sei für die richterliche Entscheidung jedoch nicht erheblich gewesen. Ein bestandener Wesenstet mache einen Hund nicht ungefährlich, so die Gerichtssprecherin.

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