Infinus: Anklageerhebung nicht absehbar

Infinus: Anklageerhebung nicht absehbar

Infinus: Anklageerhebung nicht absehbar

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/INFINUS.html Seit gut einem Jahr bangen die Anleger der Infinus-Gruppe um ihr Geld. Sie sollen im großen Stil betrogen worden sein. Doch eine Anklageerhebung ist nach wie vor nicht absehbar.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Am 5. November gab es eine groß angelegte Razzia bei der Infinus-Gruppe wegen des Verdachts auf Anlagebetrug. Fünf der sechs Verdächtigen sitzen nach wie vor in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Handelsblatt sei eine Anklageerhebung auf Grund der Komplexität des Falls noch gar nicht absehbar. Mit einem ausgeklügelten Schneeballsystem sollen die Verdächtigen tausende Anleger um etliche Millionen Euro betrogen haben.

Inzwischen haben viele Unternehmen der Infinus-Gruppe Insolvenz angemeldet. Den Anlegern drohen massive finanzielle Verluste, auch wenn sie auf eine gewisse Quote in den unterschiedlichen Insolvenzverfahren hoffen können. Diese wird voraussichtlich nicht reichen, um die Verluste ausgleichen zu können.

Um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie im Insolvenzverfahren, z.B. bei der Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle unterstützen, aber auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Dies kann unter Umständen lukrativer sein als sich nur mit der Quote im Insolvenzverfahren abzufinden.

Darüber hinaus können sich auch die Insolvenzverfahren auf Grund der Komplexität noch über einen längeren Zeitraum hinziehen. Schadensersatzansprüche können und sollten schon während des laufenden Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden, da ansonsten eventuell auch schon die Verjährung der Ansprüche drohen könnte.

Anspruchsgrundlage können beispielsweise eine fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. Die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Sollte es in den Prospekten Unregelmäßigkeiten oder irreführende Angaben geben, kann das den Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung begründen. Zudem hätten die Anleger im Beratungsgespräch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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