Immobilien der Grüezi-Gruppe wieder da?

Grüezi Real Estate AG, VITO City Properties, VIREO Berlin GmbH usw. – Neuer Geschäftssitz und neuer Geschäftsführer – Wohin geht die Reise?

Immobilien der Grüezi-Gruppe wieder da?

Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen, Berlin

Die mittlerweile in ganz Deutschland bekannten und insbesondere in Berlin gerichtsbekannten Immobilienfirmen und Bauträger der Grüezi-Gruppe machen wieder von sich reden. Die Muttergesellschaft Grüezi Real Estate AG sowie einzelne ihrer Tochtergesellschaften wie beispielsweise die VIREO Berlin GmbH oder die VITO City Properties GmbH haben ihren Sitz vom mondänen Kurfürstendamm in weit weniger attraktive Hauptstraße 117, 10827 Berlin-Schöneberg verlegt. Auch wurde für Tochterfirmen ein neuer Geschäftsführer bestellt. Ausweislich der Eintragung des Handelsregisters beim Amtsgericht Charlottenburg vom 02.07.2013 fungiert beispielsweise als neuer Geschäftsführer der Vito City Properties ein gewisser Mathias Thiel. Nach eigenen Recherchen der Rechtsanwälte wurde durch die Grüezi Gruppe lediglich ein am neuen Geschäftssitz ebenfalls ansässiger Büroservice beauftragt. Die Webseite der Grüezi Real Estate AG ist auch nicht mehr erreichbar. Die Verlegung des Geschäftssitzes und die Bestellung eines neuen Geschäftsführers sowie die weiteren Umstände machen im Allgemeinen hinsichtlich der wirtschaftlichen Zukunft einer Gesellschaft nicht dem besten Eindruck. Wohin geht die Reise?

Die Berliner Grüezi-Gruppe war in der Vergangenheit durch zweifelhafte Immobiliengeschäfte zu einiger Berühmtheit gelangt. Man bediente sich beim Verkauf der Immobilien sowohl eines hauseigenen Vertriebes, der längst in die Insolvenz gegangenen Swiss Kontor GmbH, aber auch bei externen Vertrieben, beispielsweise der KK Royal Basement GmbH, die in Berlin Gegenstand eines langen und umfangreichen Strafverfahrens war. Die Beteiligten Protagonisten dieses Vertriebes wurden zum Teil bereits rechtskräftig mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Vertrieb von Immobilien mit einerseits mit falschen Versprechungen den Mann gebracht wurden. Gerichte stellten mit Hilfe von gerichtlich eingeholten Gutachten auch fest, dass die Immobilien von der Grüezi Gruppe zum Teil sittenwidrig überteuert waren.

Im Zuge der Ermittlungen gerieten nach und nach auch die beteiligten Notare der Wohnungsverkäufe in den Fokus der Staatsanwaltschaft. So ist beispielsweise derzeit vor dem Landgericht Berlin in Strafsachen ein umfangreicher Prozess gegen einen Notar anhängig, der auch mit der KK Royal Basement zusammengearbeitet und Immobilien unter anderem der Grüezi Gruppe verkauft haben soll. Ein Urteil steht hier derzeit noch aus.

Viele Klageverfahren gegen die Grüezi Gruppe

Folge war und ist, dass eine Vielzahl von sich geschädigt fühlenden Käufern von Immobilien der Grüezi-Gruppe ihre Ansprüche vor dem zuständigen Landgericht Berlin und dem Kammergericht Berlin in zweiter Instanz verfolgten. So waren teilweise weit über 100 Verfahren vor dem Landgericht Berlin gegen die Grüezi-Gruppe und ihre Tochtergesellschaften anhängig. Einer Vielzahl von Klagen auf Rückabwicklung und Schadensersatz wurde vom zuständigen Landgericht Berlin und dem Kammergericht Berlin in zweiter Instanz stattgegeben. Allerdings war die rechtskräftige Durchsetzung von Ansprüchen für die meisten Geschädigten leider nur ein Etappenziel.

Vor der Durchsetzung von gegen sie ergehenden, rechtskräftigen Urteile flüchtete die Grüezi Real Estate AG zum Teil erfolgreich durch Verschleierung ihrer Vermögenswerte und letztendlich auch durch Abgabe von Eidesstattlichen Versicherungen, die zum Teil mit einem zivilrechtlichen Haftbefehl gegen die zuständigen Geschäftsführer erzwungen werden mussten.

Es existiert also eine Vielzahl von Geschädigten, die trotz rechtskräftiger Urteile mühsam auf ihr Geld warten müssen oder überhaupt keines bekamen. Letzter Ausweg war für viele der Notverkauf der erworbenen Immobilie unter Inkaufnahme horrender Verluste und viel Ärger mit den finanzierenden Banken sowie erheblicher Restschulden, weil die ursprünglich überteuert gekauften Immobilien nur mit Verlust verkauft werden konnten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen, Gründungspartner der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte www.dr-schulte.de, die eine Vielzahl von Geschädigten Käufern von Eigentumswohnungen der Grüezi-Gruppe vertritt, äußert sich zu der aktuellen Entwicklung wie folgt:

„Die Tatsache, dass die Verlegung des Geschäftssitzes und zum Teil die Bestellung neuer Geschäftsführer erfolgt ist, ist folgerichtig zum bisherigen Geschäftsgebaren der Grüezi-Gruppe einzuordnen. Seit 2008 hat die Grüezi-Gruppe alles in ihren Kräften stehende getan, um die Durchsetzung gegen sie ergangener rechtskräftiger Urteile zu vereiteln. Zwar wurden die anhängigen Prozesse durch die Gesellschaften der Grüezi Gruppe mit ganzer Kraft weitergeführt, jedoch wurde im häufigen Fall des Unterliegens die Niederlage nicht eingestanden, sondern die ohnehin finanziell am Ende stehenden Anspruchsinhaber weiter geschädigt,“ sagt Rechtsanwalt Klevenhagen, der mit seinem Team im Rahmen der vielfach geführten rechtlichen Auseinandersetzung mit der Grüezi-Gruppe zahlreiche rechtskräftige Urteile erwirken konnte und somit aus einem reichhaltigen Erfahrungsschatz schöpfen kann.

Was kann betroffenen Anlegern jetzt noch geraten werden?

Geschädigte Erwerber von Eigentumswohnungen der Grüezi Real Estate AG und Ihrer Tochterfirmen, welche erst jetzt ihre Verluste geltend machen wollen, müssen genau prüfen, in wie weit Ansprüche überhaupt noch durchsetzbar sind. Es droht nämlich Verjährung, da Ansprüche in Deutschland im Allgemeinen binnen 3 Jahren nach dem Erlangen von Kenntnis von etwaigen möglichen Ansprüchen gerichtlich geltend gemacht werden müssen. Doch muss nicht unbedingt alles verloren sein. Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte können unter Umständen Hoffnung für geschädigte Kapitalanleger bedeuten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klevenhagen dazu: „In der jüngsten Vergangenheit sind Urteile des Bundesgerichtshofes und weiterer Gerichte ergangen, die möglicherweise für sich geschädigt fühlende Erwerber von Immobilien von Bedeutung sein können. So hat beispielsweise der Bundesgerichtshof Stellung zu zweifelhaften Notarverträgen genommen und die üblicherweise in Angebot und Annahme aufgespaltenen Immobilienkaufverträge einer kritischen Prüfung unterzogen. Zum Teil sind auch Entscheidungen ergangen, die beispielsweise die Möglichkeit einer Notarhaftung selbst eröffnen.

Rechtliche Sicherheit kann jedoch nur eine genaue Prüfung des jeweiligen Einzelfalls bringen. Jeder Fall ist anders und jede Konstellation kann ein anderes Ergebnis bringen.

Ich kann nur raten, sich in Zweifelsfällen an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, der Erfahrung auf diesem Gebiet hat. Vielfach kann es lediglich nur noch Sinn machen, die Immobilie möglichst hochpreisig zu verkaufen und die erfreuliche Entwicklung beispielsweise auf dem Berliner Immobilienmarkt zu nutzen. Aber auch hier gibt es einiges zu beachten.“

V.i.S.d.P.:

Kim Oliver Klevenhagen
Rechtsanwalt
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