IBM plant Stellenabbau – was Mitarbeiter des IT-Konzerns IBM beachten sollten

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Stellenabbau bei IBM. Pressemeldungen zufolge soll IBM die Arbeitnehmervertreter zu Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan aufgefordert haben. Besonders betroffen sollen wohl vor allem die Service-Segmente sein.

Vorsicht schon bei Umstrukturierung. Bereits im Vorfeld von betriebsbedingten Kündigungen kommt es im Unternehmen häufig zu Umstrukturierungen. Manchmal geschehen diese bereits mit dem Ziel, künftig erleichterte Kündigungsmöglichkeiten zu schaffen.

Ein Beispiel aus der Vergangenheit eines anderen Unternehmens (nicht IBM): zunächst wurde eine neue Abteilung eingerichtet mit einem schlagkräftigen aber relativ unbestimmten Oberbegriff. Alsdann wurden Mitarbeiter aufgefordert, sich für diese Abteilung zu bewerben. Teilweise wurde auch erheblicher Druck aufgebaut, in diese Abteilung zu wechseln. Es wurden neue Arbeitsverträge mit geänderten Arbeitsbedingungen und Arbeitsaufgaben unterzeichnet. In der neuen Abteilung (so stellte sich später heraus) gab es relativ wenig zu tun. Später wurde die Abteilung dann komplett wegrationalisiert. Im Kündigungsschutzprozess war es für den Arbeitgeber einfacher den Wegfall darzulegen und auch die soziale Auswahl wurde nur auf die in der Abteilung befindlichen Mitarbeiter mit den geänderten Arbeitsverträgen beschränkt. Selbstverständlich hatten die Mitarbeiter weiterhin Kündigungsschutz und konnten auch Klagen und gute Abfindungen erzielen. Das Risiko für den Arbeitgeber war aber geringer als bei der vorherigen Konstellation. Entsprechend fielen auch die Abfindungen geringer aus. Die Mitarbeiter, die sich geweigert hatten die neuen Arbeitsverträge zu unterzeichnen, blieben von der Kündigung verschont.

Fazit: Mitarbeiter sollten bei jeder Änderung ihres Tätigkeitsfeldes oder erst recht ihres Arbeitsvertrages hellhörig werden. Auf keinen Fall sollte man Änderungsverträge einfach ohne vorherige juristische Beratung unterzeichnen.

Vorsicht vor Unterschriften. Manchmal üben Arbeitgeber oder Vorgesetzte erheblichen Druck aus, um Mitarbeiter zu einer Unterschrift unter eine Aufhebungsvereinbarung oder einer Änderung des Arbeitsvertrages zu bewegen. Fragen Sie sich in solch einem Fall, warum der Arbeitgeber Druck ausübt? Weil er Ihnen etwas Gutes will? Nach meiner Erfahrung ist das meistens nicht die Motivation. In der Regel wollen die Arbeitgeber Geld sparen, haben also ihre eigenen Vorteile im Blick. Das müssen sie auch. Arbeitgeber müssen wirtschaftlich denken.

Denken Sie auch wirtschaftlich. Lassen Sie sich nicht von Angst und Sorgen zu einer Entscheidung treiben. Überlegen Sie cool, mit welcher Variante Sie für sich die besten Vorteile rausschlagen können.

Rechtsschutzversicherung überprüfen. Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte überprüfen, ob auch Arbeitsrechtsschutz mit abgedeckt ist. Unter Umständen sollten Mitarbeiter von IBM eine Erweiterung des Versicherungsumfangs in die Wege leiten.

Rechtsschutzversicherung abschließen. In Anbetracht der Kosten, die im Rahmen von arbeitsrechtlichen Prozessen entstehen können, sollten Mitarbeiter ohne Rechtsschutzversicherung den Abschluss einer solchen in Betracht ziehen. Der Abschluss empfiehlt sich, obwohl zahlreiche Rechtsschutzversicherungen zunächst eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten haben. Wenn der Zugang der Kündigung als Versicherungsfall zeitlich nach dem Ablauf dieser Wartezeit liegt, greift der Versicherungsschutz. Da auch im neuen Arbeitsverhältnis gerade zu Beginn (etwa in der Probezeit) oftmals eine Kündigung droht, lohnt sich der Abschluss selbst für den Fall, dass Der Versicherungsschutz die aktuelle Kündigung nicht umfasst.

Kündigungsschutzklage auch bei Interessenausgleich bzw. Sozialplan. Ich höre immer wieder von Arbeitnehmern, sie hätten allein schon deswegen von einer Kündigungsschutzklage abgesehen, weil im Unternehmen ein Sozialplan zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart wurde. Das ist eine Fehlvorstellung. Die Kündigungsschutzklage lohnt sich immer. Arbeitnehmer sind auch dann mit einer Kündigungsschutzklage regelmäßig besser bedient, wenn der Sozialplan sog. Turboprämien oder Speedprämien für den Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vorsieht. Zum einen sind die Arbeitgeber im Vergleichswege regelmäßig bereit, auch bei einer späteren Einigung vor dem Arbeitsgericht die Turboprämie zu zahlen. Außerdem können die Ansprüche aus dem Sozialplan verbindlich festgeklopft werden. Der Arbeitnehmer erhält vor dem Arbeitsgericht einen Titel, aus dem dann vollstreckt werden kann. Arbeitnehmer die nicht klagen, streiten sich dann später unter Umständen über die Höhe der Sozialplanabfindung oder sonstige Modalitäten, wie den Inhalt des Arbeitszeugnisses, Urlaubsabgeltungsansprüche, Prämien, Weihnachtsgeld usw. Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage erheben, können sämtliche Ansprüche im Rahmen der Kündigungsschutzklage und eines hier abzuschließenden Vergleichs vor dem Arbeitsgericht verbindlich klären lassen.

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