Hundehaftpflichtversicherung: nun auch in Hessen in der Diskussion

Niedersachsen hat es zum 01.07.2011 eingeführt, Thüringen und Hessen sprechen darüber: Die Bundesländer nehmen die Hundegesetze zum Schutz von Tier und Mensch genauer unter die Lupe. Ein Bestandteil soll künftig überall auch die Hundehaftpflichtversicherung sein.
Hundehaftpflichtversicherung: nun auch in Hessen in der Diskussion

Vor knapp zwei Monaten ist in Niedersachsen das neue Hundegesetz in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist die Hundehalter bei der Haltung der Vierbeiner mehr in die Pflicht zu nehmen. Dieses dient nicht nur dem Schutz der Tiere selber, sondern auch Personen, die durch einen Hund geschädigt werden. Das kann vom Kratzer an der Autotür bis hin zur Beißattacke eigentlich alles sein. Daher ist die Hundehaftpflichtversicherung ein zentraler Bestandteil des Gesetzes.

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Vor einigen Tagen hat nun die SPD-Fraktion im hessischen Landtag ebenfalls den Vorstoß unternommen, das Hundegesetz in Hessen neu zu überarbeiten. Hier geht es nach Aussage eines SPD-Sprechers unter anderem darum, den Hundehalter mehr in die Pflicht zu nehmen. Der geplante Gesetzentwurf wird sich wohl am Vorbild von Niedersachsen orientieren. Somit ist auch hier die Hundehaftpflichtversicherung wieder im Mittelpunkt, wenn es darum geht, Schutz im Schadensfall bieten zu können.

Dr. Judith Pauly-Bender von der SPD Hessen erhofft sich im Parlament eine sachliche Diskussion, um das Interesse der öffentlichen Sicherheit zu wahren, aber auch den Tierschutz zu verbessern. Auch weitere Bundesländer werden wohl in naher Zukunft folgen und die bereits vorhandenen Hundegesetze neu überarbeiten. Seit einiger Zeit wird auch in Thüringen über das Thema gesprochen.

Die Folge für Hundehalter: In den nächsten Jahren wohl weitere Bundesländer sich dem Thema annehmen. Damit wird auch der flächendeckenden Verpflichtung zur Hundehaftpflichtversicherung der Weg freigemacht, denn es macht wenig Sinn, wenn die Bundesländer in diesem Bereich nicht an einem Strang ziehen und der Schutz im Schadensfall an den Ländergrenzen haltmachen muss.

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