Hartz IV und die endlose Sanktions-Diskussion

Hartz IV und die endlose Sanktions-Diskussion

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14. Juli 2015. Das Hartz-IV-Gesetz wurde vor gut zehn Jahren geschaffen, um Betroffene zu fördern und zu fordern. Wer sich dieser Förderung und Forderung nicht unterwirft, wird sanktioniert. Für Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD), sind Sanktionen verfassungswidrig, da sie das Grundrecht auf das Existenzminimum brechen.

In den vergangenen sieben Jahren haben Hartz-IV-Bezieher durch Leistungskürzungen (Sanktionen) rund 1,5 Milliarden Euro eingebüßt, so die Bundesagentur für Arbeit. Das macht 107 Euro pro Betroffenem. Und obwohl das Bundesverfassungsgericht aufgrund eines Urteils des Sozialgerichts Gotha sich bald mit der Frage beschäftigen muss, ob Sanktionen verfassungsrechtlich vertretbar sind, diskutieren Politiker weiterhin über diese Zwangsförderung. „Der Strafkatalog für Ungehorsame“, so Uwe Hoffmann vom DSD (www.mehr-hartz4.net), „ist für mich ein Mittel, um Langzeitarbeitslose zu Maßnahmen und Beschäftigungen zu zwingen, die für deren berufliche Aussichten meist nutzlos sind.“ Gerade wenn die Sanktionen die Kürzung von Mietkostenzuschüssen betreffen, werden gerade junge Menschen in die Obdachlosigkeit gedrängt und vom Arbeitsmarkt noch weiter entfernt.

„Man muss feststellen, dass gerade junge sanktionierte Hartz-IV-Empfänger bei den Jobcentern gar nicht mehr vorstellig werden und versuchen sich auf eigene Faust durchzuschlagen“, so der ehrenamtliche Geschäftsführer. Sozialverbände schätzen, dass rund 20.000 junge Menschen aus der Betreuung von Jobcenter und Jugendamt herausgefallen sind. Das sei ein Armutszeugnis für unseren Sozialstaat: „Das ist gerade so, also ob sie die Verpflegung ihrer Kinder an deren Schulnoten festmachen“, sagt Hoffmann.

Der DSD, der sich auf seiner extra eingerichteten Seite www.mehr-hartz4.net intensiv für Hartz-IV-Empfänger einsetzt, empfiehlt deshalb, jeden Bescheid und jede Sanktion überprüfen zu lassen. „Für Hartz-IV-Empfänger entstehen dabei keine Kosten“, so Hoffmann. Die Bilanz der Vereinsarbeit zeige, dass sich dieses Vorgehen in den meisten Fällen in bare Münze auszahlt.

Weiter Informationen unter www.mehr-hartz4.net oder unter www.gegendiskriminierung.de

Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.

Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.

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