Hartz IV-Reform auch in der Kinder- und Jugendhilfe?

VPK fordert eine Kurskorrektur bei den Reformüberlegungen

Hartz IV-Reform auch in der Kinder- und Jugendhilfe?

Der VPK-Bundesverband ist der Dachverband privater Träger in der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe

Berlin, 7. September.
Der unlängst bekannt gewordene Arbeitsentwurf zur geplanten Reform des SGB VIII aus dem SPD-geführten Bundesfamilienministerium stellt einen Frontalangriff auf die zuverlässige und erfolgreiche Arbeit der Kinder und Jugendhilfe dar. „Der Arbeitsentwurf suggeriert zwar eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe – in Wahrheit aber hat er nur ein Ziel: Die Kosten in der Kinder- und Jugendhilfe mit untauglichen Mitteln einer technokratischen und staatsorientierten Finanz- und Steuerungspolitik zu senken“, so Martin Adam, Präsident des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK).

So will der Arbeitsentwurf dafür sorgen, dass Rechtsansprüche auf Hilfeleistungen eliminiert und die Trägeranzahl wie auch die Trägerpluralität verringert werden. Wichtige Leistungsangebote in kleinen und überschaubaren Erziehungsstellen und sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften, in denen derzeit rund 25.000 Kinder leben, sollen dabei dem Rotstift zum Opfer fallen. Zudem soll nach den Vorstellungen des Arbeitsentwurfs zukünftig allein der Staat die Steuerung von Leistungen nach Kassenlage der Kommunen bestimmen – Mitsprache? – Fehlanzeige!

Vom Ministerium werden die gesellschaftspolitischen Implikationen hinsichtlich der Steigerung von Kosten in der Kinder- und Jugendhilfe zwar zur Kenntnis genommen – allerdings völlig untaugliche Konsequenzen nach dem Motto gezogen: Mehr Staat führt zu geringeren Kosten. Völlig ignoriert dabei wird der tatsächliche Bedarf von Eltern und ihren Kindern. „Der individuelle Bedarf soll zukünftig keine Rolle mehr spielen. Stattdessen sollen niedrigschwellige, sozialraumorientierte und geringe Kosten verursachende Angebote die (teureren) Einzelfallhilfen ersetzen. Zudem wird die partnerschaftliche, beteiligungsorientierte Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe massiven Schaden nehmen. Die gemeinsame Prozessgestaltung zwischen freien und öffentlichen Trägern funktioniert aber in der Regel gut und ist notwendige Grundlage für eine erfolgreiche Gestaltung von Hilfen für junge Menschen“, so Adam weiter. Er sei erstaunt darüber, dass dies offenbar im Bundesministerium nicht bekannt sei, zumal die Arbeit auch zukünftig beteiligungsorientiert ausgerichtet bleiben soll. Wie dieser Spagat zu leisten ist, bleibt das Geheimnis des Ministeriums.

Parallelen zum Strickmuster der sogenannten Hartz IV-Reform sind unübersehbar. Auch sie wurde nur und ausschließlich unter dem Kostengesichtspunkt veranlasst, ohne die daraus entstehenden Konsequenzen für die betroffenen Menschen zu berücksichtigen. Später wurden die massiven Fehler im Gesetz teils korrigiert. Sollen derartige Fehler nun auch bei der Reform des SGB VIII begangen werden?

Der VPK fragt sich: Warum soll ein modernes und in den meisten Bereichen erfolgreich und gut funktionierendes Miteinander zwischen öffentlichen und freien Trägern zerrüttet werden? Warum sind der Bundesregierung hilfebedürftige Eltern und deren Kinder nicht wichtig genug, um ihnen individuell notwendige Hilfen auch weiterhin zukommen zu lassen? Warum wird die überfällige Reform der Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe nicht durch eine Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs angegangen, damit auch Kinder aus finanzschwachen Kommunen die Hilfen erhalten, die sie für eine erfolgreiche Bewältigung ihres Lebens benötigen?

Der VPK appelliert an die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker, den in der Arbeitsfassung enthaltenen Vorstellungen eine klare Absage zu erteilen. Eine nachhaltig für junge Menschen wirkende Kinder- und Jugendhilfe braucht wechselseitiges Vertrauen, einen breiten und transparenten fachlichen Diskurs und kein einseitiges Diktat!

Der VPK-Bundesverband ist der einzige bundesweite Dachverband für private Träger in der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Mitglieder sind Landes- und Fachverbände sowie Vereine, Verbände und sonstige Körperschaften, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuches verschiedene Dienstleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Der VPK versteht sich in erster Linie als ein interessengeleiteter gemeinnütziger Verband zur Unterstützung der im VPK zusammengeschlossenen privaten Träger der Kinder- und Jugendhilfe und wird für deren Vertretung gegenüber Politik und Gesellschaft aktiv. Der Verband ist von seinem Selbstverständnis her leistungs-, qualitäts- und kostenorientiert und in verschiedenen übergreifenden Gremien aktiv vertreten. Er wird in allgemeinen und grundsätzlichen Fragestellungen der Kinder- und Jugendhilfe initiativ, verfasst Stellungnahmen, unterhält eine Internetseite und gibt die Fachzeitschrift „Blickpunkt Jugendhilfe“ heraus.

Weitere Informationen unter www.vpk.de.

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Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK)
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