GRAND SLAM AM AG bietet außerordentliches Kündigungsrecht an

Anlage nur noch in Edelmetallen geplant

GRAND SLAM AM AG bietet außerordentliches Kündigungsrecht an

Christian-H. Röhlke, Rechtsanwalt

Mit Schreiben vom 05.06.2012 bieten die DUX Partners AG und die GrandSlam Services AG, Liechtenstein, den Anlegern des Kapitalanlageprodukts „GrandSlam“ ein Sonderkündigungsrecht an. Hintergrund ist eine Umstrukturierung der Investitionsrichtlinien der Kapitalanlagegesellschaft. Auf der Seite von GrandSlam sei man aufgrund einer eingehenden Marktanalyse zu dem Ergebnis gelangt, dass die Finanzkrise zu erheblichen Marktunsicherheiten führe und ein Umdenken erfordere. Daher sei eine Investition in physische Edelmetalle und andere Rohstoffe angezeigt. Gerade die vorherrschenden Schwankungen der Wertpapiere und Anteile auf dem Europäischen Markt seien durch die Vermögensverwaltung nicht auszugleichen, so dass eine konservative Investition in Sachwerte die bessere Option sei.

„Der nun angekündigte Schritt ist verwunderlich“, stellt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl von GrandSlam-Anleger vertritt erstaunt fest. „Die ursprüngliche Anlagestrategie der GrandSlam AG sah vier verschiedene Anlageprinzipien vor, von denen nur eine in europäische Aktien investieren sollte. Weshalb jetzt die Anlagestrategie Immobilien, Private Equity und globale Aktien ebenfalls zu Gunsten einer Edelmetall-Strategie geändert werden soll, ist uns unerklärlich, nicht konkret nachvollziehbar „. Röhlke weist zudem darauf hin: „Üblicherweise kann bei Goldsparplänen dem einzelnen Anleger auch jeweils eine gewisse Menge käuflich erworbenen Goldes fest zugewiesen werden und der Anleger kann sich das Gold auch nach Hause schicken lassen. Vollkommen offen dagegen ist, wer bei der GrandSlam AG das tatsächliche Eigentum an dem Gold erwirbt und wie dann der Verteilungsschlüssel für die einzelnen Anleger sein soll?“

Die DUX Trust fordert die GrandSlam-Anleger nun auch zusätzlich dazu auf, dass bereits eingerichtete Depot bei der Schweizer Swissquote-Bank aufzulösen, um die dort befindlichen Werte auf ein Konto der „RHK AG“ zu überweisen. Über den genauen Hintergrund und den Sinn dieser Umbuchung zur RHK AG, ist in dem Schreiben nichts mitgeteilt. Dem Internet ist zu entnehmen, dass es sich um ein Rohstoffhandelskontor mit Sitz in Liechtenstein handelt, deren Geschäftsführerin Konstantina Martana ist.

Anleger, die die geänderte Anlagestrategie nicht mit machen wollen, erhalten ein Kündigungsrecht bis zum 06.07.2012, wobei hier vollkommen offen ist, mit welchen Geldrückflüssen ein kündigender Anleger zu rechnen hat.

„Wir haben das Produkt „GrandSlam“ von Anfang an wegen der hohen Kosten und der angeblichen Steuersparmöglichkeiten kritisiert. Der jetzige Schwenk der Anlagestrategie macht das Produkt für uns nicht plausibler“, sagt Röhlke. Allen betroffenen Anlegern ist empfohlen, bei geringsten Zweifeln anwaltlichen Rat aufzusuchen.

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

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Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handel- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote. Ergänzende Angaben der Kanzlei finden sie auf unserer Internetseite: www.kanzlei-roehlke.de

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