Gesetzesänderungen: Das bringt der Oktober 2017

ARAG Experten über neue Gesetze und Regeln

Gesetzesänderungen: Das bringt der Oktober 2017

Zum 1. Oktober standen einige Gesetzesänderungen und Neuregelungen an: Eine wichtige Neuerung betrifft die Kennzeichnungspflicht für Drohnen. Für Patienten soll es zudem eine bessere Versorgung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus geben und gleichgeschlechtliche Paare können jetzt heiraten. ARAG Experten geben einen Überblick.

Zusätzlicher Feiertag!

Das Beste zuerst: Am Dienstag, den 31. Oktober 2017 jährt sich die Veröffentlichung der 95 Thesen von Martin Luther an der Schlosskirche in Wittenberg zum 500. Mal. Aus Anlass dieses Jubiläums ist der Reformationstag in diesem Jahr einmalig bundesweit – also auch in den katholisch geprägten Bundesländern – ein gesetzlicher Feiertag.

Ehe für alle

Die sogenannte Ehe für alle ist mit dem 1. Oktober in Kraft getreten. Gleichgeschlechtliche Paare können nun ganz regulär heiraten – oder ihre bestehende eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Auch die Adoption von Kindern ist nun erlaubt. Jedoch kann die gleichgeschlechtliche Ehe in den Personenstandsregistern aller deutschen Standesämter erst ab dem 1. November 2018 richtig erfasst werden. Bis dahin werden heiratswillige Partner dort noch als „Ehefrau“ und „Ehemann“ eingetragen. Der Grund: Die Digitalisierung geht in Deutschland zu schleppend voran. Es fehlen noch die notwendigen Software-Anpassungen.

Überfällig: Ein Gesetz gegen Hass im Netz

Zum 1. Oktober trat das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ in Kraft. Es soll Online-Netzwerke zu einem schnelleren und härteren Eingreifen gegen Kommentare und Beiträge verpflichten, die Hetze, Gewaltandrohungen und Terror-Propaganda beinhalten. Es sieht unter anderem vor, dass Facebook, Twitter, YouTube & Co. klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen. Für nicht eindeutige Fälle ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Die Missachtung dieser Neuerung kann teuer werden: Nach einer dreimonatigen Übergangszeit sind ab Januar 2018 bei Verstößen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro vorgesehen.

Verbesserte Patientenversorgung

Seit dem 1. Oktober gelten neue, verbindliche Regelungen für ein „strukturiertes Entlassungsmanagement“ nach einem Krankenhausaufenthalt. Patienten sollen so künftig besser versorgt werden, wenn sie nach einem Krankenhausaufenthalt nach Hause entlassen werden. Dazu sollen die Krankenhausärzte den Patienten klare Instruktionen mit auf den Weg geben, welche Medikamente und welche Nachbehandlungen nötig sind.

Kennzeichnungspflicht für Drohnen und Kenntnisnachweis

Seit dem 1. Oktober gilt, dass alle Drohnen oder Modellflugzeuge ab einer Startmasse von mehr als 250 Gramm mit einer feuerfesten Plakette oder einem entsprechenden Aufkleber mit Namen und Anschrift des Eigentümers gekennzeichnet sein müssen. So kann im Fall eines Schadens der Eigentümer des Gerätes einwandfrei festgestellt werden. Zudem gilt die Pflicht zur Vorlage eines Kenntnisnachweises für Geräte ab einem Gewicht von zwei Kilogramm. Dieser muss erfolgen entweder durch

-eine gültige Pilotenlizenz,

-eine Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (ab 16 Jahren) oder

-eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (ab 14 Jahren). Dies gilt aber nur für Flugmodelle.

Für den Betrieb auf Modellfluggeländen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.

Saisonale Oldtimer-Kennzeichen

Die Zulassungsbehörden erlauben seit dem 1. Oktober die Kombination aus H-Kennzeichen und Saison-Kennzeichen! Damit muss für Oldtimer nicht mehr die pauschale Kfz-Steuer in Höhe von 191,73 pro Jahr bezahlt werden. Schließlich verbringen viele Oldtimer den Winter ohnehin in der Garage, damit sie keinen Schaden nehmen. Die Kfz-Steuer wird nur noch anteilig für den Zeitraum des Saisonkennzeichens berechnet, der von zwei bis elf Monaten reichen kann.

Das interessiert Reeder

Ab 10. Oktober gelten die Regeln für anzeigepflichtige Entlassungen auch für die Besatzung von Seeschiffen. Die entsprechende Ausnahmeregelung im Kündigungsschutzgesetz entfällt. Arbeitgeber sind danach verpflichtet, der Arbeitsagentur Entlassungen einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern anzuzeigen, bevor sie diese vornehmen. Von einem eventuellen Betriebsrat müssen sie zudem eine Stellungnahme einholen.

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