Geflüchtete erhalten gute Perspektive auf Integration in Ausbildung und Arbeit

Caritas sieht Bedarf an weiteren Schritten: Ausländerbehörden und Regierungspräsidien brauchen verlässlichen Bezugsrahmen

Stuttgart/Freiburg, 21. November – Seit knapp einer Woche können in Baden-Württemberg Asylsuchende, die von Abschiebung bedroht sind, für die Dauer der einjährigen Ausbildung zum Kranken- und Altenpflegehelfer oder für Berufseinstiegsqualifizierungen eine Ermessensduldung erhalten. Bedingung ist, dass sie zugleich einen Ausbildungsvertrag für eine Ausbildung zur Pflegefachkraft vorlegen. Somit können diese ausländischen Personen während der Ausbildung nicht abgeschoben werden. Diese neue Verordnung des Innenministeriums begrüßt die Caritas Baden-Württemberg ausdrücklich.

Gleichzeitig wird dieser Personengruppe eine wichtige und nachhaltige Perspektive geboten, sich in Deutschland zu integrieren. Mit der Regelung bekräftigt die Landesregierung auch ihr Bekenntnis, die sozialen Helferberufe zu stärken. Damit setzt das Land ein Anliegen um, das im Koalitionsvertrag auf Bundesebene verabredet ist. Auch die Caritas im Land setzt sich seit langem dafür ein, dass Auszubildende und Ausbildungsbetriebe Rechtssicherheit haben und Auszubildende sich ohne Angst vor Abschiebung auf ihre Ausbildung konzentrieren können.

„Wenn wir möglichst viele motivierte Menschen für die Ausbildung gewinnen und die nun erlassene Regelung mit Leben füllen wollen, sind jedoch weitere Schritte notwendig“, so die Caritasvorstände Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock (Rottenburg-Stuttgart) und Mathea Schneider (Freiburg). Um den Zugang von geflüchteten Menschen zur Helfer- wie Fachkraftausbildung zur ermöglichen, muss ein verlässlicher Bezugsrahmen für die Ausländerbehörden, die Regierungspräsidien und auch für die betreffenden Personen geschaffen werden. Nur wenn die Ermessensspielräume bei der Identitätsfeststellung genutzt würden, haben die in absehbarer Zeit von Abschiebung betroffenen Menschen die Möglichkeit, eine Beschäftigungserlaubnis zu erhalten. Dann können sie die Ausbildung beginnen. „Die Anforderungen müssen den Antragsstellenden bekannt und verbindlich geregelt sein“, so Schneider und Holuscha-Uhlenbrock. „Potentielle Auszubildende und Beratungsangebote müssen wissen, was von ihnen erwartet wird, damit der Zugang zu Ausbildung gelingt.“

Die Caritas Baden-Württemberg setzt sich für eine qualifizierte Pflegeausbildung ein. Die nun erlassene Verordnung schafft Rechtssicherheit für die Auszubildenden und Ausbildungsbetriebe in der Pflege. Sie stärkt auch die Einrichtungen der Caritas, die sich darum bemühen, motivierte und engagierte Menschen als zukünftige Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Gleichzeitig sollte mit Blick auf den bereits bestehenden Fachkräftemangel auch in anderen Sparten eine zeitnahe Ausweitung auf andere qualifizierte Ausbildungsberufe angestrebt werden.

Als Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche vertritt die Caritas in Baden-Württemberg rund 3.800 Einrichtungen mit mehr als 175.000 Plätzen in unterschiedlichen Hilfefeldern, in denen 65.000 Mitarbeiter/innen tätig sind.

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