Fondax/Aktona-Anleger suchen Hilfe

AKTONA-Fonds: Klagen gegen Hintermann eingereicht – Anleger fühlen sich getäuscht und wollen Schadensersatz

Fondax/Aktona-Anleger suchen Hilfe

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

Das Landgericht München I hat die Gründungsgesellschafter der unterschiedlichen FONDAX / AKTONA – Fondsgesellschaften bereits mehrfach in vollem Umfang zur Zahlung von Schadensersatz an Anleger verurteilt. Die betroffenen Anleger erhielten auf diesem Wege sämtliche in die Beteiligung geflossenen Gelder zurück und übertrugen im Gegenzug die Beteiligung an die Gründungsgesellschafter. Für die betroffenen Anleger ist dies das bestmögliche Ergebnis, um aus der Gefahrenzone für weitere Verlustschäden heraus gekommen zu sein. Der entstandene Schaden wird kompensiert und es wird zugleich sichergestellt, dass keine weiteren Gelder in eine vermutlich unrentable Kapitalanlage zu zahlen sind.

Inzwischen haben RÖHLKE Rechtsanwälte die erste Klage gegen den Hintermann und Initiator der Fondax / Aktona – Gruppe eingereicht. Herr P. A. Laich ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Gründungsgesellschaften, der Aktona (früher Fondax) Vermögensverwaltung GmbH und der FBT (früher Fondax) Beteiligungstreuhand GmbH.

„Nach der Rechtsprechung können auch die wirtschaftlichen Profiteure, Hintermänner und Initiatoren für die den Anlegern entstandenen Schäden verantwortlich gemacht werden, besonders dann, wenn sie auf Schulungen und durch Produktmaterialien zielgerichtet dafür gesorgt haben, dass die Vermittler die Beteiligung als sicher dargestellt und Risiken verharmlost haben. Tatsächlich handelte es sich bei den AKTONA / FONDAX – Modellen allerdings um hochriskante Beteiligungen mit Totalverlustrisiko“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, dessen Kanzlei inzwischen nahezu 100 Anleger, die sich an einer Gesellschaft der Fondax – Gruppe bzw. Aktona – Gruppe beteiligt haben, vertritt. Die von der Kanzlei Röhlke wahrgenommenen Aufgaben reichen von der Zurückweisung von Forderungen der Fondax – Gruppe bzw. Aktona – Gruppe, über die Beendigung der Beteiligungsverhältnisse der Anleger, bis zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Vermittlern, Gründungsgesellschaftern sowie Hintermännern und Initiatoren.

Anleger können nur noch mit einem Bruchteil ihrer Einlagesumme als Rückzahlungssumme rechnen – Wieso?

„Immer häufiger erreichen uns außerdem zahlreiche Anrufe besorgter Anleger der FCM (früher Fondax) Capital Management GmbH & Co. KG. Hier sind die ersten Verträge ausgelaufen und die Anleger wollen jetzt ihr Geld wiedersehen. Die FCM teilt allerdings in dürren Worten mit, dass aus 100 % der Einlage nur zwischen 25 – 60 % Rückzahlungssumme geworden ist. Wie kann das sein, fragen sich die verunsicherten Anleger ungläubig – und wir auch“, teilt Rechtsanwalt Röhlke mit.

Erst jetzt, zum Teil viele Jahre nach Abschluss der Verträge, bemerken demnach die Anleger, dass es sich bei den abgeschlossenen Verträge nicht um ein sicheres Produkt der Altersvorsorge handelt. Gutgläubig haben betroffene Anleger zum einen ihre bestehende Altersvorsorge in Form von Lebensversicherungen aufgegeben und das bereits angesparte Geld in eine unsichere Beteiligung der Fondax /Aktona Gruppe innovativ investiert. Zum anderen die Gefahr nicht erkannt, dass die eingezahlten Gelder zu einem großen Teil verloren zu gehen drohen und bei geschlossenen Fonds der Fall des Totalverlustes nicht auszuschließen ist. Diese Gefahren werden erst jetzt in vollem Ausmaß von den betroffenen Anlegern und ihren Familien spürbar erkannt.

Vertragspflicht und Auswirkung – Hilfestellung für den Schutz der Anleger

Eine weitere offene Frage von erheblicher Auswirkung für die Anleger ist, wie sie als Gesellschafter/Treugeber einer PublikumsKG haften. Die Anleger wurden in vielen Fällen im Unklaren darüber gelassen, dass Sie aus den Verträgen verpflichtet sind, die Zeichnungssumme auch im Krisenfalle der AKTONA / FONDAX – Gesellschaften in voller Höhe zuzüglich Agio zu erbringen. Sollte die Beteiligungsgesellschaft z.B. vor Abschluss der vollständigen Zahlung insolvent werden, ist auch eine Haftung der Gesellschafter/Treugeber für die Schulden der Beteiligungsgesellschaft denkbar.

„Geschädigten Anlegern der Fondax / Aktona-Gruppe bieten sich eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Beteiligung zu beenden und unter Umständen die bisher eingezahlten Beträge in voller Höhe zurückzuerhalten. Möglicherweise bestehen Schadensersatzansprüche gegen Vertriebe, Hintermänner oder Gründungsgesellschafter. Auch außerordentliche Kündigungen können helfen, die Situation der wirtschaftlich überforderten Anleger zu verbessern. Die Tatsache, dass bisher jeder unsere Mandanten mitteilte, nicht von den wahren Risiken und Hintergründen gewusst zu haben, der Umstand, dass es Informationsmaterialien gibt, die falsche Hinweise auf das Produkt gaben und die Aussagen von Vermittlern, die die Risiken nicht bzw. in nicht ausreichendem Maße behandelten, lässt für eine erfolgreiche Hilfe für betroffene Anleger bauen. Welche Taktik für den einzelnen Anleger am besten ist, sollte mit einem spezialisierten Anwalt besprochen werden. Weiterhin gilt zu beachten, dass das Landgericht München I wie auch das Berliner Kammergericht festgestellt haben, dass die Informationsmaterialien grob falsche Angaben enthalten. Die Produkte weder zur Altersvorsorge geeignet seien oder Einlagenrückgewährgarantien bestünden, auch wenn mit diesen Versprechen geworben wurde“, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Anleger, die sich an einer Gesellschaft der Fondax-Gruppe bzw. Aktona-Gruppe beteiligt haben und mit ihrer Entscheidung nicht mehr glücklich sind, sollten daher in jedem Fall ein auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Sofortkontakt Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte unter 030.715.206.71

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

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