Fondax Anleger suchen Hilfe

Entwicklung und Darstellung der Zusammenhänge der „Fondax-Gruppe“ Aktona/Fondax Beteiligungsgesellschaften – Starker Anlegerschutz beginnt mit Aufklärung – Interview mit Rechtsanwalt Hentze, Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte aus Berlin

Fondax Anleger suchen Hilfe

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

Die ursprünglich unter dem einheitlichen Firmennamen „Fondax“ auftretende Gruppe hatte sich vor einigen Jahren umbenannt in Aktona/Fondax-Beteiligungsgesellschaften. Namentlich handelt es sich um die FCM (früher Fondax) Capital Management GmbH & Co. KG, die FCT (früher Fondax) Capital Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG, die FCS (früher Fondax) Capital Select GmbH & Co. KG und die Aktona (früher Fondax) Premium Select GmbH & Co. KG. Die Fondax-Gruppe hat nach eigener Aussage auf der Internet Homepage www.aktona.de derzeit zwei Fonds mit einem Volumen von jeweils 40 Millionen Euro im Vertrieb und bereits zwei Fonds mit etwas geringerem Volumen vollständig platziert.

Darstellung der Aktona selbst: „Eine Produktschmiede für innovative Investments im Bereich geschlossener Fonds. Heute die Weichen für die Zukunft stellen. Die Aktona als unabhängiges Emissionshaus bietet sinnvolle Alternativen für Kapitalanleger in lukrative und zeitgemäße Anlagemöglichkeiten und unter Anwendung von modernster Technologie wird die Verwaltung für die Anleger abgewickelt…“

Diese Aussagen sprechen eindeutig für das Unternehmen, warum melden sich trotz alledem bei den Rechtsanwälten verunsicherte Anleger der Fondax-Gruppe und fragen nach Hilfe? Aktive Hilfe im Anlegerschutz beginnt mit der Aufarbeitung und der Aufklärung für die betroffenen Anleger.

Herr Rechtsanwalt Hentze, sie bearbeiten bei der Kanzlei Röhlke die Mandate der Aktona/Fondax-Beteiligungen. Warum kommen die Mandanten zu Ihnen?

Rechtsanwalt Hentz: „Zunächst muss man sich einmal vorstellen, welch einen Schock es für den jeweiligen Anleger bedeutet, wenn er erfährt, dass er zum einen seine gesamte bestehende Altersvorsorge in Form von Lebensversicherungen usw. aufgegeben und das so bereits angesparte Geld in eine Beteiligung investiert hat, aus der er erstens so leicht nicht wieder herauskommt und bei der zweitens die Gefahr besteht, dass die eingezahlten Gelder zu einem großen Teil verloren sind. In einem solchen, bei geschlossenen Fonds nie auszuschließenden Fall des Totalverlustes droht den Menschen die Altersarmut.“

Welche Vorgehensweise spiegelt sich wieder bzw. wiederholt sich?

Rechtsanwalt Hentze: „All unsere Mandanten, die als Gesellschafter/Treugeber an den vorgenannten Gesellschaften beteiligt sind, berichten davon, dass sie die Beteiligungsverhältnisse eingegangen seien, weil ihnen gesagt wurde, dass es sich bei den Beteiligungen an den „Fondax“-Gesellschaften um sichere und zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlagen handele. In einer Vielzahl von Fällen haben die Vermittler unsere Mandanten auch dazu bewegt, bestehende Verträge bei Lebensversicherungen und Bausparverträge zu kündigen, um das so freiwerdende Kapital in die Aktona/Fondax-Beteiligungen innovativ zu investieren.

Dann gibt es auch noch die verunsicherten Anleger, die sich bei uns, weil sie trotz ordnungsgemäßer Kündigung keine Mitteilung über das auszuzahlende Guthaben erhalten. Erst dann wird häufig den betroffenen Anlegern und ihren Familien bewusst, was sie sich mit einer Beteiligung an der Fondax/Aktona Gruppe eingehandelt haben.“

Ist die Beteiligung als Treugeber/Gesellschafter an einer Aktona/Fondax-Gesellschaft denn nicht ein geeignetes Produkt der Altersvorsorge?

Rechtsanwalt Hentze: „Definitiv nicht! Die Beteiligung an einer Publikums KG, ob als Treugeber oder als Gesellschafter, beinhaltet immer das Risiko des Totalverlustes. Zudem kann die vertraglich Beteiligung erst nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit und nach Einzahlung der Gesamtbeteiligungssumme überhaupt beendet werden. D.h., selbst wenn der Anleger bereits erkannt hat, dass seine Investitionen höchst wahrscheinlich verloren gehen wird, muss er bis zum Ende seiner Laufzeit die vereinbarten Raten erbringen.

Eine Garantie der gezahlten Einlagen oder gar der zu zahlenden Rendite, wie es ein klassisches Altersvorsorgeprodukt mit sich bringt, besteht dagegen bei den Produkten der Aktona/Fondax-Gruppe nicht. Es handelt sich tatsächlich um das genaue Gegenteil eines guten Altersvorsorgeproduktes.“

Wie konnte es den Vermittlern gelingen, die Anleger dahingehend zu täuschen?

Rechtsanwalt Hentze: „Zum einen liegt dies sicherlich am „Verkaufsgeschick“ des jeweiligen Vermittlers. Sie müssen sich vorstellen, dass der Bürger in den Medien jeden Tag hört, dass die gesetzliche Rente nicht mehr ausreiche und deshalb privat vorgesorgt werden müsse. Die allermeisten, die von diesem Erfordernis wissen, verfügen jedoch nicht über die erforderlichen Kenntnisse und sind deshalb froh, wenn sie von jemandem angesprochen werden, der vorgibt, sich auszukennen und deshalb eine gute Vorsorgemöglichkeit empfehlen zu können. Dies machen sich die Vermittler und vor allem auch die Hintermänner des so genannten „grauen“ Kapitalmarktes zu Nutze, um ahnungslose Anleger in hochriskante Anlagen zu locken.“

Was macht die Besonderheit der Vermittlung der Aktona/Fondax-Produkte aus?

Rechtsanwalt Hentze: „Neben dem gerade angesprochenen „Verkaufsgeschick“ liegt die Besonderheit der Vermittlung der Aktona/Fondax-Produkte sicherlich darin, dass unsere Erfahrung zeigt, dass die den Vermittlern an die Hand gegebenen Informationsmaterialien dazu geeignet sind, dem Anleger zu suggerieren, dass die zu vermittelnden Produkte zur Altersvorsorge geeignet sind.

So enthalten die genannten Informationsmaterialien Versprechungen zu nicht erzielbaren Rentenzahlungen, zu nicht bestehenden Einlagenrückgewährgarantien, zu nicht bestehenden Entnahmerechten oder zu nicht bestehenden Begünstigtenregelungen. Mithilfe dieser Materialien war es den Vermittlern somit noch leichter möglich, die Anleger in dem Glauben zu lassen, eine Beteiligung an der Aktona/Fondax-Gruppe sei sicher und eine gute Anlage zur Altersvorsorge.

Zudem liegen uns Aussagen von Vermittlern vor, die darauf schließen lassen, dass selbst auf den offiziellen Schulungen der Vermittler, die Risiken einer Unternehmensbeteiligung oder der Beteiligung an einer Aktona/Fondax-Gesellschaft im Besonderen nicht behandelt wurden.

Zu befürchten ist, dass selbst die Vermittler vielfach in dem Glauben gelassen wurden, es handele sich um eine sichere Anlage mit einer sehr guten Renditechance. Häufig scheint den Vermittlern auch mitgeteilt worden zu sein, dass die Beteiligung an einer Aktona/Fondax-Gesellschaft jederzeit beendet werden könne. Die Vermittler teilten aus Überzeugung den Anlegern dann mit, dass dann lediglich die bisher angefallenen Kosten auf die zu erstattenden Beträge angerechnet würden.“

Nach ihren Ausführungen drängt sich der Eindruck auf, dass hinter den Täuschungen der Anleger Methode steckt. Oder handelt es sich um Einzelfälle?

Rechtsanwalt Hentze: „Die Tatsache, dass bisher jeder unsere Mandanten mitteilte, nicht von den wahren Risiken und Hintergründen einer Unternehmensbeteiligung zu wissen, der Umstand, dass es Informationsmaterialien gibt, die falsche Hinweise darauf geben, dass es sich um Altersvorsorgeprodukte handelt, während der Emissionsprospekt nicht überreicht wurde und letztendlich die Aussagen der Vermittler, die auf Schulungen hindeuten, die Risiken nicht bzw. in nicht ausreichendem Maße behandelten, erwecken genau diesen Eindruck.

Nicht zuletzt deshalb hat das Landgericht München I die Gründungsgesellschafter der jeweiligen Aktona/Fondax-Beteiligungsgesellschaften bereits mehrfach zu Schadensersatzleistungen verurteilt. Das Landgericht München I wie auch das Berliner Kammergericht haben festgestellt, dass die Informationsmaterialien grob falsche Angaben darüber enthalten, dass Produkte der Aktona/Fondax-Gruppe zur Altersvorsorge geeignet seien oder Einlagenrückgewährgarantien bestünden, die in Wahrheit nicht gegeben sind.“

Was raten Sie Anlegern, die mit einer Aktona/Fondax-Beteiligung zu Ihnen kommen?

Rechtsanwalt Hentze: „Um Hilfe zu leisten, muss zunächst immer geprüft werden, ob ein Schadensersatzanspruch besteht und vor Gericht durchgesetzt werden kann. Entscheidend ist hierbei, dass bewiesen werden kann, dass dem Anleger vor Vertragsschluss nicht die Wahrheit gesagt wurde bzw. dass die Risiken verharmlosend dargestellt wurden. Gelingt dies, können die Gründungsgesellschafter und der Vermittler zu Schadensersatz verpflichtet sein. Bei den Aktona/Fondax Beteiligungen besteht aufgrund der von den Vermittlern häufig verwendeten fehlerhaften Informationsmaterialien in der Regel eine sehr gute Beweissituation. Schadensersatz bedeutet dann, dass der Anleger sämtliche bisher geleisteten Beträge erstattet erhält, während das Beteiligungsverhältnis zugleich beendet wird. D.h., zukünftige Beiträge müssen nicht mehr erbracht werden.

Aus dem vorgenannten ergibt sich jedoch für den Anleger auch ein Recht zur außerordentlichen Kündigung seines Beteiligungsverhältnisses. Ebenso haben bereits verschiedene Landgerichte die Widerrufsbelehrung zumindest der älteren Aktona/Fondax-Beteiligungsgesellschaften für fehlerhaft erachtet, was dazu führt, dass die Anleger ihre Beteiligungsverhältnisse auch heute noch widerrufen können. Der Nachteil dieser so genannten kleinen Lösung ist jedoch, dass der Anleger lediglich einen Anspruch auf den Auseinandersetzungsbetrag zum Zeitpunkt der Kündigung/des Widerrufes hat. D.h., dass er hier die bereits eingetretenen Verluste voll mitnimmt. Der Vorteil liegt jedoch darin, dass die Beweishürde bei weitem nicht so hoch ist, wie bei der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches.

Welche Möglichkeit für welchen Anleger die Beste ist, hängt dann natürlich vom jeweiligen Einzelfall ab.“

Würden Sie konkret jedem Anleger dazu raten, aus einer Aktona/Fondax-Beteiligung auszusteigen?

Rechtsanwalt Hentze: „Selbst wenn ein Anleger sich dazu entscheidet, die ihm bei Vertragsschluss verschwiegenen Risiken zu akzeptieren und darauf zu hoffen, dass die geschäftliche Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft positiv verläuft, muss er darauf hingewiesen werden, dass bisher keine der Aktona/Fondax-Beteiligungsgesellschaften den Anlegern nach Vertragsablauf und ordnungsgemäßer Kündigung die Einlage in voller Höhe zurück gezahlt hat – von Gewinnen ganz zu schweigen.

Die richtigen Schlüsse aus diesen Umständen muss dann jeder für sich selbst ziehen. In jedem Fall aber sollte ein Kollege zurate gezogen werden, der auf das Kapitalanlagerecht spezialisiert ist.“

Danke für das Interview.

V.i.S.d.P.:

Oliver Mikus
Redakteur
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

Kontakt:
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
0049 (0)30 715 206 71
anwalt@kanzlei-roehlke.de
http://www.kanzlei-roehlke.de