EURO GRUNDINVEST – Schadensersatzansprüche wegen Prospektfehlern gerichtlich bestätigt

EURO GRUNDINVEST - Schadensersatzansprüche wegen Prospektfehlern gerichtlich bestätigt

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

24.08.2016 – Wiederholt haben Gerichte bestätigt, dass Emissionsprospekte der EURO GRUNDINVEST Unternehmensgruppe aus München fehlerhaft sind. Die betroffenen Anleger können damit Schadenersatz von allen Verantwortlichen fordern. Angesichts des inzwischen bekannt gewordenen wirtschaftlichen Desasters besteht für die Geschädigten dringender Handlungsbedarf.

EURO GRUNDINVEST DEUTSCHLAND Fonds Nrn. 15, 17, 18 und 20

Von lukrativen Investitionen in Immobilien mit Schwerpunkt in München und Umgebung, aber auch im Ausland, war die Rede, es sollte gebaut, bewirtschaftet und vermarktet werden, so die großspurigen Ausführungen in den Emissionsprospekten der EURO GRUNDINVEST-Fonds. Aber auch bei den Renditeerwartungen ließ man sich nicht lumpen und nahm den Mund eher zu voll statt sich in Zurückhaltung zu üben: Stolze 8 Prozent Zinsen pro Jahr sollten es mitunter werden, wobei zusätzlich auch noch eine Gewinnbeteiligung von jährlich 4 Prozent in Aussicht gestellt wurde, und das alles bei vergleichsweise kurzen Laufzeiten.

In der Niedrigzinsphase kam das bei vielen Anlegern gut an, denen von ihren Banken und Sparkassen keine Geldanlagen mit akzeptablen Renditen mehr angeboten wurden. Kein Wunder also, dass es gelang, mit den Fonds EURO GRUNDINVEST 12, 15, 17, 18 und 20 in kurzer Zeit erhebliche Summen von Anlegern einzuwerben, die sich teils über Kommanditbeteiligungen und teils auch durch den Erwerb von Genussrechten an den Fonds beteiligt haben. Die Fonds wiederum haben sich über stille Beteiligungen an sog. Objektgesellschaften beteiligt, über welche die renditeträchtigen Investitionen durchgeführt werden sollten.

Vertrieb der Kapitalanlagen durch hauseigene Gesellschaften

Vermittelt wurden die Beteiligungen an den EURO GRUNDINVEST-Fonds durch verschiedene Gesellschaften, so unter anderem durch die dima24.de Anlagevermittlung GmbH und durch die dima24.de Anlageberatung GmbH, bei denen es sich um Plattformen für den Direktvertrieb im Internet gehandelt hat, von denen eine bereits insolvent ist und die andere durch Malte Hartwieg liquidiert wird.

Malte Andre Hartwieg maßgeblicher Hintermann der EURO GRUNDINVEST-Gruppe?

Hartwiegs Rolle in der EURO GRUNDINVEST-Gruppe beschränkt sich allerdings keineswegs auf die Kontrolle der Vertriebsgesellschaften, vielmehr laufen die Fäden hinsichtlich meisten der an der EURO GRUNDINVEST-Unternehmensgruppe beteiligten Emissionsgesellschaften über die EURO GRUNDINVEST Holding GmbH und eine weitere Gesellschaft bei Malte Hartwieg zusammen. Sucht man in den Emissionsprospekten der EURO GRUNDINVEST-Fonds nach dem Namen Malte Hartwieg, wird man allerdings nicht fündig. Die Konzernstruktur wird nur teilweise und auch nur bis zur EURO GRUNDINVEST Holding GmbH dargestellt. Dafür fällt am Beispiel der EURO GRUNDINVEST DEUTSCHLAND 18 GmbH & Co. KG auf, dass Geschäftsführung der meisten Vertragspartner des Fonds seinerzeit in der Hand von Erwin Beran lag, bei dem es sich um einen Strohmann gehandelt haben soll.

Massive Prospektfehler wegen fehlerhafter Darstellung der Verflechtungen

Nach Auffassung mehrere Gerichte sind die Prospekte der EURO GRUNDINVEST-Fonds fehlerhaft. Die dargestellten Verflechtungen sind völlig unzureichend und lassen nicht erkennen, dass sich hinter der EURO GRUNDINVEST-Gruppe die Person Malte Hartwiegs verbirgt, der zugleich auch die Vertriebsgesellschaften gesteuert hat, welche die EURO GRUNDINVEST-Fonds vertrieben haben. Für die Anleger ergeben sich daraus Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen des Fonds, allen voran die gegen die Gründungsgesellschaften und Malte Hartwieg persönlich.

EURO GRUNDINVEST-Fonds vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch

Wohin das Geld der Anleger am Ende geflossen ist, weiß wohl nur Malte Hartwieg persönlich. Die mit der Sanierung bzw. Abwicklung der Fondsgesellschaften beauftragte Geschäftsführung konnte im Verlauf der letzten Gesellschafterversammlung vom 21.07.2016 keine plausiblen Antworten auf die berechtigten Fragen nach der konkreten Verwendung der Anlegergelder und dem Erfolg der großspurig prospektierten Immobilienvorhaben geben. Stattdessen wurde den Anlegern offenbart, dass der Großteil der Anlegergelder wohl nicht mehr zurückgezahlt werden könne und eine Liquidation der Gesellschaften beabsichtigt sei, in deren Rahmen eine Rückzahlung von rund 10 % des Anlegerkapitals an die geschädigten Anleger vorgesehen sei. Mit anderen Worten: Der Großteil des Anlegerkapitals scheint verloren zu sein, wobei bislang bekannt geworden ist, ob das Geld durch verlustträchtigte Geschäfte verwirtschaftet wurde oder teilweise gar in dunklen Kanälen versickert ist.

Die betroffenen Anleger haben jetzt allen Grund dazu, Schadenersatzansprüche gegen die verantwortlichen Gründungsgesellschaften und Malte Hartwieg prüfen zu lassen, ehe es zu spät ist. Aufgrund der vorhandenen Prospektfehler können die Anleger die Rückzahlung ihrer geleisteten Einlage nicht nur von den Gründungsgesellschaften fordern, sondern auch vom Hintermann Malte Hartwieg. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte steht den Betroffenen zur Seite und zeigt Wege zur Geldendmachung der Schadenersatzansprüche auf.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
www.kapitalmarktrecht.de, kanzlei@kapitalmarktrecht.de

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

Kontakt
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Heinz Steinhübel
Konrad-Adenauer-Str. 9
72072 Tübingen
07071-975800
kanzlei@kapitalmarktrecht.de
http://www.kapitalmarktrecht.de