ERGO Verbrauchertipps „Wege der betrieblichen Altersversorgung“

Vorsorge & Beruf

Altersversorgung per Versicherung

Die Direktversicherung ist die häufigste Form der betrieblichen Altersversorgung. „Dabei handelt es sich um einen Rentenversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers mit einem Lebensversicherer abschließt“, wissen die Experten der ERGO Lebensversicherung und erklären: „Der Arbeitnehmer kann mit seinem Chef vereinbaren, dass ein Teil seines Gehalts zukünftig nicht mehr an ihn ausgezahlt, sondern für die betriebliche Altersversorgung aufgewendet wird.“ Das ist bis zu einer vom Gesetzgeber vorgegebenen Begrenzung möglich. Diesen Beitrag behält der Arbeitgeber dann direkt vom Brutto ein und überweist ihn an die Direktversicherung. In der Fachsprache heißt das Gehaltsumwandlung. „Dadurch sinkt das Bruttoeinkommen und es fallen weniger Steuern und Sozialabgaben an“, erläutern die ERGO Experten. Der Arbeitgeber kann sich auch an den monatlichen Beiträgen beteiligen. Zum vereinbarten Zeitpunkt erhält der Arbeitnehmer dann eine lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung. Meist wird der Termin vereinbart, an dem der Arbeitnehmer in den Ruhestand geht. Zusätzlich lassen sich in die Direktversicherung eine Hinterbliebenenversorgung und eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit integrieren. Übrigens: Bei einem Arbeitgeberwechsel können Arbeitnehmer ihre über die Gehaltsumwandlung finanzierte Direktversicherung in der Regel problemlos mitnehmen. Bietet der Arbeitgeber keine betriebliche Altersversorgung an, kann der Arbeitnehmer die Einrichtung einer Direktversicherung grundsätzlich verlangen.

Quelle: ERGO Lebensversicherung

Kasse machen mit der Pensionskasse

Die Pensionskasse ist der Direktversicherung sehr ähnlich. Träger ist hier jedoch keine Versicherung, sondern eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen. Die Beiträge an die Pensionskasse können ebenfalls vom Arbeitnehmer mittels Gehaltsumwandlung finanziert werden, wodurch er auch hier von steuerlichen Vorteilen profitiert. Wie bei der Direktversicherung erhält der Arbeitnehmer später eine Rente oder einen Einmalbetrag, seine Hinterbliebenen können ebenso im Todesfall abgesichert werden. „Die Pensionskassen bieten verschiedene Produkte an. Solche, die auf eine sehr sichere Geldanlage setzen und andere, die auf eine erhöhte Rendite abzielen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können eine Form der Pensionskasse auswählen, die ihren Ansprüchen am besten gerecht wird“, sagen die ERGO Vorsorgeexperten. Beim Arbeitgeberwechsel kann das angesparte Kapital in einen neuen Vertrag übernommen werden. Grundsätzlich gilt: Bietet der Arbeitgeber nur die Pensionskassenversorgung im Unternehmen an, sind Arbeitnehmer an diese Form der betrieblichen Altersvorsorge gebunden.

Quelle: ERGO Lebensversicherung

Für Gutverdiener: die Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist ebenfalls eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie eignet sich besonders gut, um großen Vorsorgebedarf zu decken. „Der Arbeitnehmer kann durch Entgeltumwandlung auch hohe Beträge unbegrenzt steuerfrei einbezahlen“, sagen die ERGO Experten. Darüber hinaus ist dieses Vorsorgemodell sehr sicher, wenn die Unterstützungskassen Rückdeckungsversicherungen bei einem Lebensversicherungsunternehmen abschließen. Als Leistungen können Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenabsicherung gewählt werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel ist die Unterstützungskasse jedoch weniger flexibel als Direktversicherung und Pensionskasse. Der Arbeitnehmer kann den Vertrag nur mitnehmen, wenn das neue Unternehmen Mitglied derselben Unterstützungskasse ist oder wird – und den Vertrag auch weiterführen möchte. Ist das nicht der Fall, ruht das vom Arbeitnehmer bereits angesparte Kapital bis zum Rentenalter. Verloren ist also nichts.

Quelle: ERGO Lebensversicherung

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