ERGO Verbraucherinformation „Die Lebensversicherung als Instrument des letzten Willens“

Wie sich die finanzielle Versorgung nicht erbberechtigter Personen sicherstellen lässt
ERGO Verbraucherinformation "Die Lebensversicherung als Instrument des letzten Willens"

Schicksalsschläge wie Unfälle oder Krankheiten kommen oftmals unerwartet. Daher ist es wichtig, beizeiten dafür zu sorgen, dass das Vermögen nach dem Tod in die richtigen Hände kommt. Denn die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer dem, was man selbst vorgesehen hat. Dabei ist ein Testament nicht die einzige Möglichkeit, die Erbschaft zu regeln: Auch eine Lebensversicherung kann als Instrument zur Gestaltung des letzten Willens eingesetzt werden. Welche praktischen Vorteile das hat, erklärt Tatjana Höchstödter, Vorsorge-Expertin der ERGO Lebensversicherung.

Der Tod eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen ein schwerer Schlag. Und allzu oft kommen zu dem persönlichen Verlust bittere Streitigkeiten: Fast jeder dritte Erbfall führt zu Zwist in der Familie. Nur einer von fünf Deutschen hat seinen Nachlass überhaupt geregelt, und wenn ein Testament vorliegt, blockieren häufig Fehler oder Widersprüche die Abwicklung. Die Hinterbliebenen können durch solche Konflikte in ernste finanzielle Schwierigkeiten geraten, warnt Tatjana Höchstödter, Expertin der ERGO Lebensversicherung: „Wer Verantwortung trägt, sollte dafür sorgen, dass seine Lieben im Falle des Todes nicht auch noch um ihre Existenz fürchten müssen.“ Eine einfache Möglichkeit, die Versorgung der Angehörigen sicherzustellen, ist die Lebensversicherung. Denn die Versicherungssumme fällt nicht in den Nachlass. Das heißt, dass die Hinterbliebenen auch bei Erbstreitigkeiten oder anderen Schwierigkeiten schnell ihr Geld erhalten. Die einzige Voraussetzung: Die Person, die erben soll, muss als Bezugsberechtigter in dem Vertrag genannt sein.

Eine flexible Lösung für moderne Familien

Viele Menschen sind zudem auf flexible, individuelle Lösungen angewiesen. Denn die Zeiten, in denen eine Ehe in der Regel ein Leben lang hielt, sind längst vorbei. Heute gibt es Patchwork-Familien mit Kindern aus zweiter oder dritter Ehe, unverheiratete Paare mit und ohne Nachwuchs sowie Singles, die ihr Geld vielleicht ihrem Patenkind vermachen wollen. „Dieser Komplexität kann die gesetzliche Erbfolge keine Rechnung tragen“, sagt Tatjana Höchstödter. Dem Gesetz nach steht Verwandten und Ehepartnern nämlich ein Teil des Erbes zu, Stiefkindern und nichtehelichen Partnern dagegen nicht. „Gerade zur Absicherung solcher nicht pflichtteilsberechtigter Personen bietet sich eine Lebensversicherung an“, erklärt die Expertin. „Denn bei einem Testament oder einem Erbvertrag können die Erbberechtigten auf ihren Pflichtteil pochen. Und dieser entspricht immerhin der Hälfte des gesetzlichen Anteils.“ Bei einer Lebensversicherung dagegen stehen ihnen nur die so genannten Pflichtteilsergänzungsansprüche zu. Als Bemessungsgrundlage gilt dabei jedoch der Rückkaufswert, nicht die Auszahlungssumme. Das bedeutet, dass der Begünstigte einen erheblichen Teil des Geldes aus der Versicherung behalten kann.

Pflichtteil für die Miterben und Erbschaftssteuer

Sofern die Begünstigten der Police auch erbberechtigt sind, verlieren sie dadurch nicht ihre Ansprüche aus dem Nachlass. Deswegen eignet sich eine Lebensversicherung auch, um eine Erbschaft finanziell abzusichern: Angenommen, ein Kind erbt das Haus des verstorbenen Vaters und muss seinen Geschwistern den Pflichtteil auszahlen. „Wenn der Haupterbe sich das nicht leisten kann, ist er gezwungen, das Haus zu verkaufen“, sagt Vorsorge-Expertin Tatjana Höchstödter. „Mit einer zusätzlichen Lebensversicherung aber lässt sich gewährleisten, dass dafür genug Geld zur Verfügung steht.“ Die Versicherungssumme kann zudem eingesetzt werden, um die Erbschaftssteuer abzudecken. Sonst wird es mitunter schwierig, diesen bisweilen hohen Betrag aufzubringen; vor allem wenn überwiegend Grund- oder Immobilienbesitz vererbt wird. Selbst bei einem ansonsten überschuldeten Erbe kann eine Lebensversicherung für die finanzielle Sicherheit sorgen – egal, ob der Begünstigte im Testament berücksichtigt ist oder das Erbe ausschlägt. „Wer auf diese Weise rechtzeitig klare Verhältnisse schafft, beugt Auseinandersetzungen unter den Hinterbliebenen vor“, sagt die Expertin.

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