Eine Sterbegeldversicherung muss im Sozialfall nicht gekündigt werden

Wie kann man sich gegen die Kosten im Trauerfall absichern? Die Sterbegeldversicherung bietet eine solide Vorsorge.
Eine Sterbegeldversicherung muss im Sozialfall nicht gekündigt werden

Nach dem Wegfall des Sterbegeldes durch die Gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2004 kommt es immer häufiger zu so genannten Armenbegräbnissen, die durch die Kommunen finanziert werden müssen. In diesen Fällen hat der Verstorbene zu Lebzeiten nicht vorgesorgt, oftmals sind auch die Hinterbliebenen mittellos, etwa weil keine Sterbegeldversicherung vorhanden war.

Informationen zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Verbraucherschützer raten immer noch in viele Fällen zum Abschluss einer Risikoversicherung, ggf. gekoppelt auch mit einem kleinen Sparvertrag, da die Sterbegeldversicherung nicht genug Rendite bringen würde. Leider wird dabei immer wieder übersehen, dass es sich bei der Sterbegeldversicherung nicht um eine kapitalbildende Lebensversicherung handelt, sondern eine Risikovorsorge für den Todesfall. Anders als bei den meisten Lebensversicherungen, die ein festes Ablaufdatum haben, muss die Sterbegeldversicherung immer für den Risikofall zahlen und keiner weiß, wann das geschehen wird.

Vorteil der Sterbegeldversicherung ist die einfache Beantragung. Gesundheitsfragen sind bei den Gesellschaften die seltene Ausnahme, also ist eine Aufnahme trotz erheblicher Vorerkrankungen ohne weiteres möglich. Ab einem bestimmten Alter werden sich die meisten Bürger nämlich schwer tun, bei anderen Varianten der Lebensversicherung die Gesundheitsprüfung zu bestehen.

Weiterhin wurde mittlerweile von vielen Gerichten geurteilt, dass das Kapital zur Bestattungsvorsorge zum Schonvermögen gehört und bis zu bestimmten Summen nicht angetastet werden darf. Dieses betrifft z. B. Hartz-IV-Empfänger, Heimbewohner oder auch alle anderen Personen, die in irgendeiner Form auf staatliche Hilfe angewiesen sind oder sich mit Gläubigern auseinandersetzen müssen. Daher ist eine Sterbegeldversicherung sehr von Vorteil, weil diese anerkannt den Bedarf nach einer angemessenen Bestattungsvorsorge abdeckt. Wenn also Träger von Sozialleistungen auf eine Kündigung pochen, sollte man sich auf die gängige Rechtsprechung beziehen.

Hier betrachten Verbraucherschützer den favorisierten Sparvertrag in einem völlig falschen Licht. Denn dieser lässt sich von der Verwendung nicht ohne weiteres der Bestattungsvorsorge zuordnen und kann, theoretisch gesehen, auch für die Abdeckung aller anderen Bedürfnisse zur Verfügung stehen.

Mit der Sterbegeldversicherung kann die versicherte Person zudem direkt alle Weichen für eine Bestattung stellen, in dem eine Begünstigung ausgesprochen wird – unabhängig von der Erbfolge. Eine weitere Vorgehensweise ist die Überlassung der Versicherungsurkunde einem Verwandten, der sich der Bestattung im Todesfall annehmen wird. In diesem Fall zahlt die Sterbegeldversicherung direkt an denjenigen aus, der der Gesellschaft die Sterbeurkunde und den Versicherungsschein vorlegen kann.

Bildquelle: Lutz Stallknecht, www.pixelio.de
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