Eine Entscheidung, die Menschenleben kosten wird – Deutsche Kinderhilfe ist erschüttert über das heutige Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg

Gericht bewertet Gewinnerwartungen von Kliniken höher als die Überlebenschancen von Frühgeborenen
Eine Entscheidung, die Menschenleben kosten wird - Deutsche Kinderhilfe ist erschüttert über das heutige Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg

Der Gemeinsame Bundesausschuss der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen (G-BA) hatte erst im Sommer 2010 eine Mindestmenge von 30 Frühgeburten (unter 1250 Gramm Geburtsgewicht) jährlich als Voraussetzung für die Versorgung und Behandlung beschlossen und die Auflagen für die Qualitätsberichte der Kliniken verschärft. Diese Entscheidung erfolgte auf der Grundlage von internationalen Erfahrungen und Studien die belegen, dass durch sog. Mindestmengen die Todesraten bei Frühgeborenen deutlich gesenkt werden. Aus Angst vor wirtschaftlichen Konsequenzen verschiedener Klinikträger mit nur niedrigen Behandlungszahlen wurde die für die Kinder überlebenswichtige Vorgabe einer Mindestbehandlungszahl im Dezember 2010 per gerichtlichem Eilverfahren im Wege einer einstweiligen Verfügung durch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ausgesetzt.

Die Deutsche Kinderhilfe ist erschüttert über die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in Potsdam, die dazu führen wird, dass auch kleinere Häuser mit nur 14 kleinen Frühgeborenen diese hochkomplex zu versorgenden und höchste Anforderungen an das Personal stellenden Frühchen aufnehmen werden – ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen: Mit einem Frühchen lassen sich bis zu 160.000 Euro verdienen – Geld, auf das die Kliniken, die heute durch 11 Anwaltskanzleien vertreten waren, nicht verzichten wollen. Im Gegensatz zu den großen Zentren können kleine Häuser aber nicht 24 Stunden 7 Tage die Woche die Qualität vorhalten, die diese kleinsten Frühgeborenen benötigen. Nur ein kleiner Fehler führt hier zu lebenslangen Schädigungen bis hin zum Tod. Die Ergebnisse der Heller Studie belegen, dass Mindestmengen bei Frühgeborenen effektiv Leben retten.

„Nach diesem Urteil ist der Gemeinsame Bundesausschuss gefordert, einen neuen gerichtsfesten Anlauf für die Einführung von Mindestmengen zu nehmen. Eine Vertagung bis zur Entscheidung des Bundessozialgerichts erst im Jahr 2013 kostet zu viele Menschenleben. An die Eltern Frühgeborener wird appelliert, sich über die Größe der Geburtsklinik zu informieren. Bei der Wahl der Klinik sollte ausschließlich die medizinische Qualität eine Rolle spielen. Für drohende Frühgeburten unter 1250 Gramm sind Kliniken mit nur geringen Frühgeburten zu meiden,“ so Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.

Die Deutsche Kinderhilfe empfiehlt daher gemeinsam mit der Aktion „Mehr gesunde Babys!“ eine vorausschauende Geburtsplanung, um bessere Überlebenschancen von Frühgeborenen – geboren vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche -sicherzustellen. So gewährleistet die rechtzeitige Aufnahme in ein spezialisiertes Perinatalzentrum den bestmöglichen Start für das Neugeborene. Die Eltern haben schließlich die Wahl, wo sie entbinden. Diese Entscheidung sollte sich nicht nach der Nähe zum Wohnort richten, sondern nach dem Grad der Qualität der Versorgung in den Perinatalzentren.

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