Die KFZ Außerbetriebsetzung

Die KFZ Außerbetriebsetzung

Um in Deutschland überhaupt ein Auto gültig und amtlich anmelden zu können, ist im Vorfeld der Abschluss einer Haftpflichtversicherung Voraussetzung. Dieser Versicherungsschutz ist einer wichtiger Pflichtbestandteil für den Autohalter, das Fahren ohne KFZ Versicherung ist strafbar und kann im Falle eine Unfallverwicklung zu folgenschweren Schadensersatzansprüchen führen. Erlischt dieser Schutz, muss das Fahrzeug gemäß der Fahrzeug-Zulassungsordnung sofort außer Betrieb gesetzt werden. Der berühmte Paragraf §25 Abs. 4 der FZV.

Die Zulassungsstelle reagiert auf eine Meldung hin. Liegt eine Anzeige über Löschung oder Wegfall des Versicherungsschutzes vor, muss das Amt reagieren. Es ist nicht Aufgabe der Zulassungsstelle die Richtigkeit der Meldung zu überprüfen, liegt eine Anzeige zum Beispiel einer Versicherung wird weder beim Halter noch bei der Versicherung eine Rückfrage gestartet. Das Stilllegen des Fahrzeugs hat oberste Priorität.
Die Gründe einer zwangsweisen Ausserbetriebsetzung können verschieden sein. In der Regel sind es in erster Linie fehlende Geldzahlungen. Sei es im Bereich der Versicherungsbeträge der KFZ Versicherung oder auch einer nicht beglichenen Kraftfahrzeugsteuer.
Ein weiterer Grund kann auch eine mangelnde Verkehrsunsicherheit sein oder eine nicht erhaltenen TÜV-Plakete. Das Auto gilt als nicht als verkehrssicher und wird eher als Gefahr für den Fahrer und Straßenverkehr eingestuft. Auch eine unvollständige Kaufabwicklung kann eine Stilllegung zur Folge haben. Wird der Wagen nicht rechtzeitig umgemeldet bzw. umgeschrieben kann ebenfalls eine zwangsweise Abmeldung gefordert werden.
Natürlich gibt es auch Gründe, die einen etwas freundlicheren Hintergrund besitzen. Viele Cabrio oder Oldtimerbesitzer greifen in den Wintermonaten zu einer freiwilligen Abmeldung. Warum Kosten produzieren für ein Auto, das in der Garage verweilt?

Sollten bereits im Vorfeld Unstimmigkeiten auftreten und der Fahrzeughalter sieht bereits Zahlungsschwierigkeiten aufkommen, dann sollte reagiert werden. Mit der zuständigen Versicherung sprechen, versuchen die Stilllegung zu verhindern. Ist die zwangsweise Abmeldung einmal durchgeführt worden, dann fallen weitere Kosten an. Die Stilllegung, eine erneute Anmeldung und ein nicht geringer Gebührenfaktor, im Falle eines kurzfristigen Geldmangels nicht unbedingt hilfreich. Reden ist ist in diesem Fall Geld wert, denn eine Ausserbetriebsetzung produziert hohe Kosten.

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