Die Hundehaftpflichtversicherung wird in immer mehr Bundesländern zur Pflicht für Hundehalter

Immer deutlicher wird klar: Die Hundehaftpflichtversicherung ist im Schadensfall unverzichtbar. Dem Rechnung tragen auch immer mehr Bundesländer, die die Hundehaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung in die Hundegesetze mit aufnehmen.
Die Hundehaftpflichtversicherung wird in immer mehr Bundesländern zur Pflicht für Hundehalter

In den vergangenen Monaten sind in Niedersachsen und Thüringen die Hundegesetze überarbeitet und verabschiedet worden. Mit der Novellierung ist auch die Hundehaftpflichtversicherung in den Mittelpunkt gerückt: Sie ist nun Pflicht für alle Hundehalter, egal welcher Rasse der Vierbeiner angehört. Weitere Ansätze zur Überarbeitung des Länder-Hundegesetzes sind aus Hessen zu hören.

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Die Hundehaftpflichtversicherung macht in den Augen der Bevölkerung auch Sinn: Unabhängig von den medienwirksam verbreiteten Beißattacken können Hunde so manch einen Schaden verursachen, der nicht unbedingt in der Schadenshöhe für Ärger sorgt, aber unangenehme Spuren hinterlässt, wenn Herrchen oder Frauchen keine Hundehaftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner haben. Der Geschädigte muss mühsam seine Schadensersatzansprüche geltend machen, denn zahlen muss der Hundehalter in jedem fall. Ob er das ohne Hundehaftpflichtversicherung aber auch kann, ist in manchen Fällen trotzdem fraglich.

Wie schnell es zu einem kleinen Schaden kommen kann, belegen Fälle aus den vergangenen Tagen. Hier konnten die Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen, so dass die Geschädigten zeitnah ihre Schadensersatzansprüche auch befriedigt bekommen:

Der Hund von Heidi W. hat sich, obwohl er angeleint war, von der Leine losgerissen und ist anschließend auf dem Gehweg gerannt, wo er einen kleineren Jack Russell Terrier attackiert hat. Da sich dieser bei seinem Frauchen an der Leine befand, hatte der nur wenig Spielraum, um der Attacke zu entkommen. Bis die beiden Hunde getrennt waren, hatte sich der angegriffene Hund eine heftige Bisswunde am Hinterteil zugezogen, die in der notärztlichen Tierambulanz behandelt werden musste. Da durch den Hund von Heidi W. die Attacke ausgegangen ist, muss sie auch im vollen Umfang für die Kosten der Heilbehandlung haften. Ein Fall für die Hundehaftpflichtversicherung.

Auch die Hündin von Karin K. hat für einen unangenehmen Zwischenfall gesorgt. Als sie ihrer Mutter das Gartentor geöffnet hat, ist ihre Hündin durch das Gartentor ausgerissen und hinter einem Radfahrer hergerannt, der einen Hund an der Leine führte. Obwohl das Gespann schon über 200 Meter weit entfernt, hat die Hündin die beiden eingeholt. Durch den Sprung auf den anderen Hund kam der Radfahrer zu Fall und hat sich eine Fraktur des Handgelenks zugezogen. Karin K. konnte gar nicht so schnell reagieren, wie der Vorfall sich abgespielt hat. Trotzdem steht sie in der Schadenserdsatzpflicht, da der Unfall des Radfahrers durch ihre Hündin verursacht wurde.

Bildquelle: Yvonne Baumann, www.pixelio.de
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