Die Funktionsweise der progressiven Abschreibung

Die Funktionsweise der progressiven Abschreibung

Wirtschaftsprüfung Mannheim

Wie gestaltet sich die progressive Abschreibung?

Wie bei anderen AfAs wird auch bei der progressiven Abschreibung mit mehreren Nutzungsjahren gearbeitet. Allerdings erfolgt bei dieser AfA die Abschreibung unter der Berücksichtigung der zunehmenden Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes. Dadurch wird eine jährlich steigende Abschreibung durchgeführt. Unternehmen verwenden diese Form der Abschreibung überwiegend dann, wenn am Ende der Nutzungsdauer mit einem höheren Wertverlust gerechnet werden muss. Dies ist zum Beispiel bei der Abschreibung von Maschinen der Fall. Durch die zunehmende Nutzungsdauer erschwert sich die Anwendung eines Wirtschaftsgutes für ein Unternehmen. Dadurch wird sie oftmals anspruchsvoller und kostenintensiver. Diese Aspekte können in der progressiven Abschreibung berücksichtigt werden.

Die progressive Abschreibung im Detail

Bei der progressiven Abschreibung ist das Wirtschaftsgut am Ende der Nutzung grundsätzlich vollständig abgeschrieben. Auch bei dieser AfA wird eine voraussichtliche Nutzungsdauer konkretisiert. Oftmals ist diese aufgrund der Gestaltung der Wirtschaftsgüter geringer als bei der linearen Abschreibung. Es wird grundsätzlich mit einem Progressionsbetrag gearbeitet. Dieser ist der Quotient, der aus den realen Anschaffungskosten und den Nutzungsjahren gebildet wird. Die Höhe der Nutzungsjahre basiert immer auf der Planung durch das Unternehmen und kann sich bei der progressiven Abschreibung verändern. Die Abschreibungsbeträge steigen bei dieser AfA jährlich und zielen dadurch auf die vollständige Abschreibung am Nutzungsende ab.

Die Anwendung der progressiven Abschreibung

Die Anwendung der progressiven Abschreibung gestaltet sich im Vergleich zur linearen AfA sehr selten. Vordergründig muss dies auf die steuerrechtliche und handelsrechtliche Situation zurückgeführt werden. In der Vergangenheit wurden progressive Abschreibungen in Unternehmen nicht immer durch die Finanzämter anerkannt. Dies wird auf die Gestaltung des Wertverzehrs zurückgeführt, der nicht grundsätzlich dem realen Wertverlust entspricht. Der tatsächliche Wertverzehr ist bei der progressiven Abschreibung oft nur dann zu erkennen, wenn Wirtschaftsgüter erstmals genutzt werden.

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