CGT-Gruppe: Gesellschafterversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren

Canada Gold Trust: Geschäftsführung hinterlässt viele offene Fragen

CGT-Gruppe: Gesellschafterversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren

CGT-Gruppe: Geschäftsführung hinterlässt viele offene Fragen – Darlehen in voller Höhe abgeschrieben

Die Geschäftsführung der Canada Gold Trust-Gruppe, die Xolaris Verwaltungs GmbH unter Führung des Geschäftsführers Dr. H. C. Rudolf Döring, hat die Anleger mit Schreiben vom 15.12.2015 zu einer Abstimmung im schriftlichen Umlaufverfahren aufgefordert. Die Beschlussgegenstände sind heikel, den Anlegern werden allerdings viele Antworten auf die drängendsten Fragen vorenthalten, findet der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl von Anlegern der Canada Gold Trust-Gruppe juristisch vertritt.

Informationsveranstaltung für CGT-Anleger nach dem Termin der Abstimmungsunterlagen – Was bedeutet die Abschreibung der Darlehensforderungen für die Fonds-Anleger?

„Es geht schon mit der merkwürdigen Terminierung los. Die Abstimmungsunterlagen sollen bis zum 15.01.2016 zurückgeschickt werden und beinhalten Fragen nach der Genehmigung des Jahresabschlusses 2014 sowie der Entlastung der Treuhandkommanditistin für dasselbe Jahr 2014. Eine Informationsveranstaltung, auf der die Anleger sich tatsächlich über die Vorkommnisse bei dem Fond informieren können, ist allerdings erst für den 29.01.2016 anberaumt. Warum die Geschäftsführung dann keine Präsenzveranstaltung mit Abstimmung auf denselben Tag vorgenommen hat, erschließt sich nicht“, meint der erfahrene Jurist. Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke weist darauf hin, dass die Geschäftsführung in dem Begleitschreiben zur Abstimmung mitgeteilt hat, die Darlehensforderungen zum Beispiel der Canada Gold Trust Fond II GmbH & Co. KG i. H. v. noch 18 Mio. Euro seien im Jahr 2014 vollständig wertberichtigt, also ausgebucht worden. Die Fondgesellschaft selbst geht also davon aus, dass diese Darlehen nicht mehr einbringlich sind. Stattdessen erläutert die Geschäftsführung, dass sie eigentlich von niemandem ordnungsgemäße Auskünfte bekommen hat und daher ein Sanierungskonzept schwierig zu erstellen sei.

In den Raum gestellt wird ein Rettungsversuch US-kanadischer Gesellschaften, deren Namen natürlich nicht genannt werden und von denen ein „Lol“ vorliegen soll.

„Ob es sich bei diesem Lol um einen „Letter of Intent“, also um eine ernsthafte Interessenbekundung handelt oder eher um ein „Laugh out loud“, also einen schlechten Witz, erklärt die Fondsgesellschaft natürlich nicht. Stattdessen wird mitgeteilt, dass ein Insolvenzantrag über das Vermögen der Henning Gold Mine Inc. (HGM Inc.) in Kanada bereits vorbereitet ist, Forderungen aus deliktischem Handeln gegen die verantwortlichen Personen geltend gemacht werden sollen und auch ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft in Gang gesetzt wurde. Die Kosten für diese Maßnahmen, dass teilt die Geschäftsführung ebenfalls mit, waren nicht unbeträchtlich: Die von der Fondgeschäftsführung eingesetzten Rechtsanwälte sollen nach diesen Zahlen für alle Fonds im Jahr 2015 156.000,00 EUR abgerechnet haben, die kanadischen Rechtsanwälte weitere 15.000,00 EUR. Allein die Xolaris Verwaltungs GmbH um Herrn Dr. H. C. Döring hat fast 70.000,00 EUR Vergütung eingestrichen, und das in den 10 Monaten, in denen sie erst eingesetzt ist. Klagen aus Delikt gegen die handelnden Personen sowie eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Mannheim hat unsere Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte für einen Bruchteil dieser Kosten für ihre Mandanten durchgeführt“, teilt Rechtsanwalt Röhlke mit.

Fondsgeschäftsführung führt Schwierigkeiten bei der Übersetzung, der Nachweiserbringung der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung und Auffindung der Mitgesellschafter Adressen vor

Der Jurist weist auf weitere Unstimmigkeiten hin. So teilt die Fondsgeschäftsführung z. B. mit, die Schwierigkeiten ihrer weiteren Handlungen lägen u. a. in der Übersetzung der relevanten Unterlagen ins Englische sowie im Nachweis der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung der Handlungen der ehemals Verantwortlichen. Zudem stelle die Verweigerung der Ausschüttungsrückzahlung an die Fondgeschäftsführung eine besondere Schwierigkeit dar. Diese werde von Anwälten mit vollkommen unpassenden Argumenten versucht. Zudem würden Anwälte zum Teil massiv und in einem Fall sogar mittels einstweiliger Verfügung versuchen, die Adressen der Mitgesellschafter zu erhalten.

„Tatsächlich hat die Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte für einen Anleger versucht, eine ordnungsgemäße Präsenzhauptversammlung zu erzwingen und daher die Rechte des Anlegers, die vom Bundesgerichtshof (BGH) für Treuhandkommanditisten in ständiger Rechtsprechung ausgeurteilt werden, geltend zu machen. Unser Mandant hat, wie jeder andere Treuhandkommanditist und jeder andere Mensch im Rahmen eines Vertrages auch, das Recht, seine Vertragspartner und damit auch seine Mitgesellschafter zu kennen. Wir hatten die Liste für unsern Mandanten allerdings aus einem Grunde eingefordert, der erstaunlicherweise in diesem Anlegerrundschreiben der Xolaris überhaupt keine Erwähnung findet: Die Gesellschaft endet durch Zeitablauf am 31.12.2015. Ab 01.01.2016 ist eine Liquidation der Fondgesellschaft durchzuführen, so dass die Fondgesellschaft überhaupt keine neuen Geschäfte abschließen kann. Die von der Gesellschaft vereinbarten Ankaufs- und Vorkaufsrechte für die Assets der HGM in Kanada dürften damit hinfällig sein, da derartige Geschäfte nicht mehr durchgeführt werden“, so die Einschätzung des Juristen.

Aus Sicht der Rechtsanwälte der Kanzlei Röhlke steht zu vermuten, dass die Vermögensgegenstände der HGM nunmehr nach dem 01.01.2016 ohne weitere Verzögerung in Kanada veräußert werden können, ohne das die deutschen Anleger hierauf noch einen Zugriff haben. „Aus unserer Sicht wäre im Rahmen der Gesellschafterversammlung dringend ein Beschluss zu fassen gewesen, ob die Gesellschaft fortzuführen oder ob die Liquidation zu beschließen ist. Sollte diese Liquidation beschlossen werden, würde die Frage zu stellen sein, wer überhaupt Liquidator ist? Aus unserer Sicht hat sich die Xolaris Verwaltungs GmbH, schon vor dem Hintergrund, dass unserem Anleger das ihm zustehende Recht auf Kenntnis seiner Vertragspartner verwehrt wird, nicht unbedingt für die Begleitung der Liquidation der Gesellschaft qualifiziert. Über diesen Punkt geht das Schreiben der Xolaris einfach hinweg“, erläutert Rechtsanwalt Röhlke die Zusammenhänge.

Weiteres beigefügtes Schreiben an die Anleger: Canada Gold Trust-Gruppe fügt Ergebnismitteilung bei – Was bedeutet das für die Anleger?

Schließlich weist Rechtsanwalt Röhlke noch auf ein besonderes Problem hin: Dem Schreiben der Xolaris beigefügt war eine steuerliche Ergebnismitteilung für das Jahr 2013, welche für die Anleger Einkünfte aus Gewerbebetrieb feststellte i. H. v. ca. 25 % der Beteiligungshöhe. Diese Einkünfte können sich nur aus den ausgezahlten Entnahmen speisen. Diese Entnahmen werden allerdings von der Xolaris Verwaltungs GmbH gemäß § 24 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages wieder zurückgefordert. Damit stellt sich allerdings die Frage, ob die Zahlungen im Jahr 2013 tatsächlich Gewinne waren – oder aber ob sie einlagenverkürzende Entnahmen darstellten, die nunmehr zurückzufordern wären. Auf Gewinne wären Steuern zu zahlen, auf Entnahmen nicht. Auch diese Frage lässt das Schreiben der Geschäftsführung vollkommen offen.

Fazit: Canada Gold Trust-Gruppe lässt mehr Fragen offen – Anleger benötigen klare und richtige Informationen, bevor die Abstimmungsunterlagen unterschrieben werden sollten!

Nach Ansicht der erfahrenen Anlegerschutz Rechtsanwälte der Kanzlei Röhlke bleibt es dabei: Anleger benötigen mehr denn je kompetente anwaltliche Hilfe, auch und gerade im Vorfeld der Beschlussfassung, um weiteren Schaden abzuwenden.

V.i.S.d.P.:
Christian-H.Röhlke
Rechtsanwalt

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

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