Arbeitsrecht: Informationen zum Kündigungsschutzverfahren

Sonja Prothmann, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, informiert über den Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht

Arbeitsrecht: Informationen zum Kündigungsschutzverfahren

Kündigung erhalten – was tun? Den Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens schildert Sonja Prothmann, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Frankfurt.

Frankfurt, 17. Juli 2012 – Die Kündigung: oftmals ein echter Schock und mit ernsthaften Existenzängsten verbunden. Dies gilt besonders, wenn die Kündigung überraschend oder fristlos ausgesprochen wird und nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit erfolgt. Viele Arbeitnehmer stehen nach dem Erhalt einer Kündigung erstmals vor dem Arbeitsgericht. Aber wie läuft dieses Gerichtsverfahren ab und welche Besonderheiten weist es auf? Antworten hierauf gibt Sonja Prothmann, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Frankfurt.

Wichtig ist schnelles Handeln: Wird einem Arbeitnehmer gekündigt, so muss er innerhalb von drei Woche nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Der Arbeitnehmer kann sich grundsätzlich auch ohne Rechtsanwalt vor dem Arbeitsgericht vertreten, wovon einem Laien aufgrund der häufigen Unüberschaubarkeit des Verfahrensablaufs und der komplexen Rechtslage jedoch dringend abzuraten ist.

Nach Eingang der Kündigungsschutzklage stellt das Arbeitsgericht diese an die Gegenseite, also den Arbeitgeber, zu und legt einen Termin für die sogenannte Güteverhandlung fest. Zu diesem Termin werden die Parteien in der Regel persönlich geladen. Da im Kündigungsschutzverfahren ein besonderer Beschleunigungsgrundsatz gilt, wird der Termin meist innerhalb der nächsten 2 Wochen stattfinden.

In dem Gütetermin verschafft sich der vorsitzende Richter einen Überblick über die Sachlage und versucht, einen Vergleich der Parteien zu erwirken. Häufig wird in einem solchen Vergleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der ordentlichen Kündigungsfrist, eine Abfindungszahlungen und Regelungen zum Urlaub und dem Arbeitszeugnis getroffen. Sollten sich die Parteien jedoch nicht einigen wollen, gibt das Gericht dem Arbeitgeber auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Kündigungsgründe schriftlich darzulegen. Dem Kläger wird zudem eine Frist gesetzt, innerhalb derer er auf den Schriftsatz des Arbeitgebers erwidern kann. Außerdem setzt das Gericht einen Kammertermin fest, wobei bis zu diesem oft einige Monate vergehen können.

Hält es das Gericht für notwendig, lädt es zum Kammertermin bereits Zeugen. Wenn erforderlich kann die Beweisaufnahme aber auch in einem gesonderten Termin erfolgen. Am Kammertermin nehmen der vorsitzende Berufsrichter sowie zwei Beisitzer (ehrenamtliche Laienrichter) teil, die das Urteil gemeinsam treffen.

Sind alle notwendigen Beweise erhoben, ziehen sich am Ende des Kammertermins der Berufsrichter und die Beisitzer zur Beratung zurück und treffen unmittelbar das Urteil, welches den Parteien anschließend verkündet wird. Das Gericht kann in Ausnahmefälle auch einen gesonderten Verkündungstermin festsetzen, an dem die Parteien und Rechtsanwälte jedoch nicht teilnehmen müssen. Das schriftliche Urteil wird schließlich an den Rechtsanwalt zugeschickt. Mit diesem ist das Gerichtsverfahren in der ersten Instanz abgeschlossen.

Beratung zum Arbeitsrecht in Frankfurt durch die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin

Kündigung, Abfindung, Arbeitsverträge, Urlaubsansprüche: Sonja Prothmann, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, berät und vertritt im Arbeitsrecht Mandanten zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. 2008 trat sie als Partner in die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt, ein und arbeitet hier als Anwalt für Arbeitsrecht. Die Frankfurter Anwältin ist darüber hinaus regelmäßig als Rechtsexpertin im Radio, z.B. beim Hessischen Rundfunk, zu aktuellen Fällen und Entwicklungen im Arbeitsrecht zu hören. Schwerpunkte der Frankfurter Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin sind Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso.

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Quelle:
http://www.schmidt-kollegen.com/aktuelles/presse/179-arbeitsrecht-informationen-zum-kuendigungsschutzverfahren.html

Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt am Main

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, bietet die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsberatung und Rechtsvertretung in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso an. Ein Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei ist die Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Mandanten profitieren vom flexiblen, kreativen Umfeld einer kleinen Kanzlei, die ihnen darüber hinaus durch Einbindung in ein etabliertes Expertennetzwerk auch in benachbarten Rechtsgebieten und bei steuerlichen oder wirtschaftlichen Fragenstellungen kompetente Hilfe anbieten kann.

Mit einer bestellten Notarin in Frankfurt bietet die Kanzlei auch die Leistungen eines Notariats, z.B. Beurkundung von Verträgen oder Beglaubigung von Unterschriften. Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt berät bei der Vertragsgestaltung und prüft für ihre Mandanten auch fremde Verträge. Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt und Rechtsanwältin Sonja Prothmann seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

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