Alles über Riester-Rente und Rürup-Rente

Das Ratgeberportal www.ellviva.de erklärt, ob und wann die Riester-Rente oder die Rürup-Rente für Arbeitsnehmen optimal sind.
Alles über Riester-Rente und Rürup-Rente

In seiner Ende letzten Jahres veröffentlichten Studie zur Riester-Rente mahnt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) eine grundlegende Reform an. Die Riester-Verträge zeichneten sich durch zu intransparente Verträge und hohe Gebühren sowie durch eine schlechte Rendite aus. Die ellviva-Redaktion hat die wichtigsten Informationen zu Riester & Rürup & Co. zusammengestellt.
Die Verbraucher-Expertin des DIW Kornelia Hagen sagt zu der Studie des DIW: „Die Riester-Produkte haben sich seit ihrer Einführung zuungunsten der Sparer entwickelt.“ Zudem sei die Rendite der Riester-Produkte „oft so schlecht wie ein Sparstrumpf“. Darüber hinaus lohne sich die Riester-Rente nur für Menschen, die alt werden. Ein Rechenbeispiel: Wenn eine Frau mit 35 Jahren heute einen Riester-Vertrag abschließt, muss sie etwa 85 Jahre alt werden, sodass Sie eine Rendite von 2,5 Prozent erzielt. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines neugeborenen Mädchens lag in Deutschland 2009 aber nur bei 82 Jahren. Die Wissenschaftler der Studie raten jedoch nicht generell von der Riester-Rente ab. Sie empfehlen Interessierten vielmehr eine fachkundige Beratung, ob sie sich im ihren Falle lohnt oder nicht.

Die Rürup-Rente
Eine Alternative zur Riester-Rente bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ist die sogenannte Rürup-Rente. Dieses Modell geht auf den Wissenschaftler und Politikberater Bert Rürup zurück. Die Rürup-Rente funktioniert versicherungsmathematisch so ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung. Dieses Modell ist vor allem für Selbständige und Freiberufler interessant, die die Riester-Rente nicht nutzen können. Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung schließt man bei diesem Modell einen Vertrag mit einem Anbieter der Privatwirtschaft ab und es gibt kein Solidaritätsprinzip. Der Staat fördert die Rürup-Rente indirekt. In Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie die Aufwände bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend machen.

Betriebliche Altersvorsorge und Erlebensversicherung
Von einer Betriebsrente bzw. betrieblichen Altersversorgung spricht man, wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten Versorgungsleitungen für das Alter, Invalidität oder den Tod zusagt. Es gibt auch Modelle für die private Altersvorsorge, bei der keine staatliche Förderung vorgesehen ist, zum Beispiel die sogenannte Erlebensversicherung. Sie bezeichnet einen Versicherungsvertrag, bei dem ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leibrente bezahlt wird. Anders als bei einer Lebensversicherung wird hier nicht das Risiko eines zu frühen Todes, sondern eines langen Lebens versichert.

Ursprung der Riester-Rente
Die Riester-Rente wurde 2001 als staatlich bezuschusster privater Sparplan eingeführt. Die Bezeichnung geht auf Walter Riester zurück, dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Dieser regte an, die freiwillige Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage zu fördern. Hintergrund war eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei dieser wurde das Nettorentenniveau eines idealtypischen Rentners, der als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter 45 Jahre lang Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt hat, von 70 Prozent auf 67 Prozent reduziert. Die Rentenreform wurde notwendig, da es sich aufgrund der demografischen Entwicklung zeigte, dass sich das Rentenniveau haushaltspolitisch nicht aufrechterhalten ließ. Weitere Informationen zur Riester-Rente im ellviva-Artikel „Private Vorsorge mit der Riester-Rente“: http://www.ellviva.de/Job-Finanzen/Riester-Rente-Altersvorsorge.html

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