Albis Capital wird abgewickelt – Müssen die Anleger nochmal zahlen?

Albis Capital wird abgewickelt - Müssen die Anleger nochmal zahlen?

Rechtsanwalt Christian M. Schulter, Kanzlei Dr. Schulte und Partner, Berlin

Die Sorgen der Anleger in den letzten Monaten und Jahren, wird für die betroffenen Anleger nun Wirklichkeit: Die Albis Capital AG & Co. KG wird liquidiert. Kenner der Branche wird diese Nachricht nicht überraschen. Hatte die Gesellschaft doch schon seit 2010 mit argen internen Problemen im eigenen Unternehmen zu kämpfen.

Was bedeutet das für die vielen tausend Anleger?

Ein erster Anlauf zur Abstimmung über die Liquidation scheiterte im Jahre 2012 noch knapp. Nun ist die Liquidation offenbar angenommen worden. In einem Schreiben, welches der Kanzlei Dr. Schulte und Partner vor Veröffentlichung zugeleitet wurde, ist von einer Zustimmung von 80,48 % die Rede. Notwendig war nach dem Gesellschaftsvertrag eine Zustimmung von mindestens 75%. Damit wird die Albis Capital nun abgewickelt. Zunächst heißt Liquidation nichts anderes, als dass die Gesellschaft errechnet, was die jeweiligen Beteiligungen der Gesellschafter derzeit noch wert sind. Wie die Gesellschaft zuletzt selbst mitgeteilt hatte, dürfte dies in den meisten Fällen nicht mehr viel sein. In den meisten Fällen stellt sich der noch verbleibende Wert der Beteiligung als fatal heraus, oft ist nicht nur das gesamte investierte Kapital vernichtet, sondern die Kapitalkonten der betroffenen Anleger befinden sich größtenteils im Minus. Das lässt die Frage zu, ob für die Anleger Hoffnung besteht, dass sie von den investierten Gelder noch etwas zurück bekommen?

Rückforderungen von Anlegern erwartet

Doch damit nicht genug: Die Anleger der Albis Capital müssen nun auch noch damit rechnen, dass sie mit Rückforderungen der Fondsgesellschaft konfrontiert werden. Zumindest die Anleger, die einen „Classic“ oder Classic-Plus“ Vertrag haben, also einen einmaligen Betrag angelegt und keinen Ratenvertrag abgeschlossen haben. Die Albis Capital wird die Anleger auffordern, die erhaltenen „gewinnunabhängigen Ausschüttungen“ zurückzuzahlen. Hierbei handelt es sich um die Auszahlungen, die die Anleger über die Jahre hinweg jährlich erhalten haben.

Welche Möglichkeiten haben die betroffenen Anleger und was ist aus rechtlicher Sicht zu erwarten?

Die Fondsgesellschaft wird damit beginnen, die vielen tausend Anleger aufzufordern, die Auszahlungen/Ausschüttungen zurückzuzahlen. Soweit die Auszahlungen nicht von Gewinnen gedeckt waren, wovon ausgegangen werden muss, werden diese Auszahlungen wie „Entnahmen“ behandelt, die im Falle der jetzt beschlossenen Liquidation wieder an die Albis Capital zurückzuzahlen sind.

Rechtsanwalt Christian M. Schulter hierzu: „Sollten sich die Anleger weigern, die geforderten Beträge zu bezahlen, kann die Albis Capital die Forderung klageweise durchsetzen. Dieses Vorgehen ist auch schon von anderen Fondsgesellschafter der Rothmann & Cie Gruppe bekannt. Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner konnte vor dem Oberlandesgericht Naumburg erst kürzlich ein Urteil gegen die Albis Capital erstreiten, wonach die Widerrufsbelehrung der Gesellschaft fehlerhaft ist. Anleger sollten daher auch die in ihrem Zeichnungsschein enthaltene Widerrufsbelehrung überprüfen lassen, um weiteren Zahlungsverpflichtungen zu entgehen.“

Allen Anlegern der Albis Capital ist zu raten, sich alsbald von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt über die derzeitige Situation und die möglichen Gefahren zu informieren und rechtlich beraten zu lassen, damit die betroffenen Anleger ihre eigene Situation besser einschätzen können.

V.i.S.d.P.:

Christian M. Schulter

Rechtsanwalt

(Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte – Berlin – München)
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