Adoption – Familienrecht

Eine Adoption hat nicht unerhebliche Auswirkungen auf das Leben von Adoptiveltern und Adoptivkind.

Adoption - Familienrecht

Familienrecht in Hamburg

Ein Rechtsanwalt, der die Beteiligten während des Adoptionsverfahrens berät, muss sich nicht nur mit den Adoptionsgesetzen auskennen. Auch Kenntnisse zum Familienrecht, Erbrecht und Steuerrecht sind für eine optimale Beratung unerlässlich.

Adoption von minderjährigen Kindern – der Regelfall

In den meisten Fällen adoptieren Erwachsene ein minderjähriges Kind und nehmen es an Kindes statt an. Durch Neuregelungen muss es sich bei den zukünftigen Eltern nicht mehr um ein verheiratetes Paar aus Mann und Frau handeln. Auch gleichgeschlechtliche Partner aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft dürfen Kinder adoptieren. Anders als bei Ehegatten können Lebenspartner ein Kind jedoch nicht gemeinschaftlich adoptieren.
Bei sogenannten Stiefeltern-Adoptionen adoptiert nur der neue Partner des Elternteils das Kind. Ihm oder ihr stehen damit die gleichen Rechte für das Kind zu wie dem leiblichen Elternteil. Grundsätzlich sieht das Gesetz kein Höchstalter für adoptierende Erwachsene vor, allerdings gilt ein Generationsunterschied von maximal zwei Generationen als wünschenswert.

Kinder unter 14 Jahren haben kein Mitspracherecht, für sie entscheidet der gesetzliche Vormund, also die leiblichen Eltern oder das Jugendamt. Ist das Kind älter, muss neben der Einwilligung des Vormunds auch die Zustimmung des Kindes vorliegen. Hat das adoptionswillige Paar bereits eigene Kinder, müssen diese abhängig vom Alter ebenfalls mit der Adoption einverstanden sein.

Ein minderjähriges adoptiertes Kind hat dieselben Rechte wie ein leibliches Kind. Das gilt im Besonderen für die Unterhaltsansprüche und das Erbrecht. Die Adoptiveltern sind verpflichtet, für ihr adoptiertes Kind genauso zu sorgen wie für die leiblichen Kinder. Die verwandtschaftlichen Bindungen zur Herkunftsfamilie bestehen nach einer Adoption nicht mehr. Adoptierte Kinder sind voll erbberechtigt und haben grundsätzlich einen Anspruch auf den Pflichtteil. Sind sie außerdem Erben der leiblichen Eltern aufgrund eines Testaments, gelten für sie steuerliche Vorteile auch für dieses Erbe.

Die Adoption ausländischer Kinder

Wird ein Kind adoptiert, das einer anderen Nationalität angehört oder im Ausland lebt, sind die Vorschriften, die im Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG) festgelegt sind, zu beachten. Alle Auswirkungen, die mit der Adoption eines ausländischen Kindes einhergehen, sind im Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG) geregelt. Unter bestimmten Umständen ist die Einwilligung des Familiengerichts zusätzlich einzuholen. In der Regel erhält das Kind mit der Adoption den Nachnamen seiner neuen Eltern, wenn diese einen gemeinsamen Namen führen, sowie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Die Adoption von Erwachsenen

Auch erwachsene Menschen können von einer anderen Person oder einem Paar adoptiert werden. Eine solche Adoption wirkt sich in erster Linie auf Erbansprüche und Schenkungen aus. Das Verwandtschaftsverhältnis zur leiblichen Familie bleibt anders als bei einer Minderjährigen-Adoption unberührt. Bei eigenen Kindern liegen die steuerlichen Freibeträge für Schenkungen oder Erbschaften deutlich höher als bei nicht verwandten Personen. Deshalb wird die Erwachsenen-Adoption häufig genutzt, um bei größeren Schenkungen die Schenkungssteuer einzusparen oder die Erbschaftssteuer zum umgehen oder zu senken. Auch bei der Volljährigenadoption erhält der
Anzunehmende den Nachnamen der Adoptiveltern.

Die Rose & Partner LLP betreut als Wirtschaftskanzlei mit Sitz in Hamburg, Berlin und Mailand mittelständische Unternehmen und Freiberufler. Deren Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater betreuen Mandanten im In- und Ausland.

Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit ist die Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, M&A, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Kartellrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Der Bereich \\\\\\\“Steuern\\\\\\\“ bietet umfassenden Service von der Buchhaltung und Jahresabschlüssen bis zur strategischen Beratung durch Steuerberater und die anwaltliche Vertretung im Steuerstrafrecht.

Zudem betreuet Rose & Partner LLP Unternehmen bei der rechtlichen und steueroptimierten Gestaltung von der Existenzgründung bis zur Unternehmensnachfolge sowie vermögende Privatpersonen im Erbrecht (Vermögensnachfolge), Familienrecht sowie dem Vermögensschutz (asset protection) u.a. durch Testament, Stiftung, Testamentsvollstreckung und Errichtung von Familiengesellschaften.

Kontakt
Rose Partner LLP
Bernfried Rose
Jungfernstieg 40
20355 Hamburg
040/41437590
rosepartner@deine-seo.de
http://www.rosepartner.de