Abmahnungen von Waldorf Frommer

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München sprechen täglich sehr viele Abmahnungen aus

Abmahnungen von Waldorf Frommer

Abmahnung Waldorf Frommer

Waldorf Frommer vertritt durchaus namhafte Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte. Dies sind im Bereich des Films/der Musik unter anderem Universum Film GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH, Constantin Film Verleih GmbH, Sony Music Entertainment GmbH. Sofern also aktuelle Blockbuster im Rahmen einer Tauschbörse anderen zur Verfügung gestellt werden, droht die Gefahr einer Abmahnung. Im Bereich der Bilder vertreten die Waldorf Frommer Rechtsanwälte Getty Images International. Werden Bilder aus dem Internet genutzt, für die keine gültige Lizenz erworben wurde, droht also ebenfalls der Erhalt einer Abmahnung.

Innerhalb der Abmahnung werden stets dieselben Ansprüche geltend gemacht. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird der Ausgleich von Schadensersatzansprüchen und durch den Ausspruch der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.

Im Hinblick auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist es ratsam, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Mit der Abgabe der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung würde unter Umständen die Schuld anerkannt, was tunlichst zu vermeiden ist. Insofern sollte die Unterlassungserklärung in jedem Fall modifiziert werden.

Die geltend gemachten Zahlungsansprüche lassen sich grundsätzlich stets mindern. Aufgrund des vor Kurzem in Kraft getretenen Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken (Link http://kanzlei-wrase.de/blog/urheberrecht1/item/480-was-das-neue-gesetz-gegen-unserioese-geschaeftspraktiken-fuer-abmahnungen-im-filesharing-konkret-bedeutet.html) wurde der Gegenstandswert für Unterlassungsansprüche maßgeblich verringert. Rechtsanwaltskosten können aufgrund dessen für Rechtsverletzungen, die nach dem 10.10.2013 entstanden sind, ausschließlich nach einem Gegenstandswert von 1.000,00 Euro berechnet werden.

Weitere Informationen zu den Themen Abmahnung Waldorf Frommer erhält man auch auf der Website kanzlei-wrase.de – Anwalt Urheberrecht.

Die Anwaltskanzlei aus Hamburg bietet eine umfassende und ergebnisorientierte Beratung an. Neben der außergerichtlichen Konfliktlösung, die stets im Vordergrund stehen sollte, aber auch nicht immer zu vermeiden ist, arbeitet die Kanzlei insbesondere in den Bereichen des Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Medienrechts sowie im Bereich des allgemeinen Internetrechts und Markenrechtspräventiv, um ggf. bevorstehende Auseinandersetzungen mit potenziellen Mitbewerbern zu vermeiden.

Mit dem Standort Hamburg bietet die Kanzlei Wrase eine moderne kommunikative Ebene für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Aufgrund der in Hamburg ansässigen Gerichte, die sich ausgeprägt mit urheberrechtlichen, markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Themenbereichen beschäftigten, kann eine Durchsetzung der Rechte des Mandanten zeitnah erzielt werden.

Kontakt:
Rechtsanwalt Björn Wrase
Björn Wrase
Willy-Brandt-Str. 69
20457 Hamburg
040 – 357 30 633
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