Abmahnungen (Filesharing) der Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Überprüfung von Abmahnungen auf Rechtmäßigkeit
Abmahnungen (Filesharing) der Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Derzeit mahnen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für Ihre Mandanten Sony Music Entertainment Germany GmbH Tele München Fernseh GmbH, Tiberius Film GmbH & Co. KG, Warner Bros. Entertainment GmbH, Constantin Film Verleih GmbH, Universum Film GmbH, Frida GbR und die Verlagsgruppe Random House GmbH ab unter anderem wegen Urheberrechtsverletzung ab.

Oftmals handelt es sich dabei um das Thema Filesharing, dass bedeutet der Anschlussinhaber wird wegen einer vom Internetanschluss des Abgemahnten aus begangenen in einem Peer to Peer Netzwerk (Tauchschbörse) wie Bittorrent oder eMule begangenen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen.

Die Anwälte bieten namens ihrer Mandanten unter anderem dem Abgemahnten eine einmalige Zahlung nach dem jeweiligen Vergleichsangebot in Höhe von bis zu 1200 EUR an, durch welche sämtliche Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche abgelten sollen, damit auch weitere straf- und zivilrechtliche Schritte vermieden werden.
Neuerdings mahnen Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Sony Music Entertainment Germany GmbH ohne Angabe von Schadensersatz ab, dieser soll nach § 287 ZPO durch das Gericht geschätzt werden.

Vor Annahme der Vergleichserklärung und Zahlung, sowie Abgabe der Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung sollte ein Rechtsanwalt beispielsweise mit Schwerpunkt im Mein VerlinkungstextIT-Recht die Überprüfung der Abmahnung auf ihre Richtigkeit vornehmen.

Die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei Aid24 (www.aid24.de) ist darauf spezialisiert Betroffene bei Filesharing-Abmahnungen zu beraten und Abmahnungen auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Rechtsanwalt Scholze sowie die AID24 Rechtsanwälte, Mitarbeiter und Kooperationspartner, bieten Ihnen als ARAG-Partnerkanzlei qualifizierte, schnelle, engagierte Bearbeitung, Beratung oder Vertretung.

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