77 Prozent der Anfragen nach einem Kurzzeitpflegeplatz werden abgelehnt

Rahmenbedingungen behindern innovative Angebotsentwicklung – Caritas fordert mehr Flexibilität in den gesetzlichen Vorgaben

Stuttgart / Freiburg, 10. Oktober – Die Plätze für die Kurzzeitpflege sind in Baden-Württemberg mehr als knapp. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen suchen mancherorts verzweifelt nach solchen Plätzen. Das hat eine Umfrage unter Altenhilfe-Trägern in Baden-Württemberg in diesem Sommer ergeben. Danach werden 77 Prozent aller Anfragen nach einem Kurzzeitpflegeplatz abgelehnt. Die Ablehnungen schwanken je nach örtlichen Gegebenheiten von Landkreis zu Landkreis zwischen 49 Prozent und 94 Prozent. Von den befragten Einrichtungen schätzen über 80 Prozent die Versorgungssituation in der Kurzzeitpflege als schlecht ein. „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen sich dringend ändern, wenn vor allem Familien durch die Kurzzeitpflege entlastet werden sollen“, fordern die beiden Caritas-Direktorinnen Mathea Schneider (Freiburg) und Annette Holuscha-Uhlebrock (Stuttgart). Deshalb macht sich die Caritas Baden-Württemberg dafür stark, dass die gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. In einem Positionspapier „Zukunftsorientierte Kurzzeitpflege“ macht sie darin konkrete Vorschläge. Das Papier wurde zusammen mit den unter dem Caritasverband zusammengeschlossenen Praktikern und Trägern in Baden-Württemberg – der Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe, Hospizarbeit und Pflege (Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg) und dem Netzwerk Alter und Pflege (Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart) erarbeitet.

Um die Versorgung in der Kurzzeitpflege zu verbessern, fordert der katholische Wohlfahrtsverband unter anderem eine Öffnungsklausel in der Landesheimbauverordnung. So sollte es den Trägern bei der Planung von stationären Kurzzeitpflegeeinrichtungen gestattet werden, die baulichen und räumlichen Anforderungen flexibler und zielgruppenabhängig zu gestalten. Denn die Bedarfe sind unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um eine klassische Verhinderungspflege etwa während des Urlaubs der Angehörigen handelt oder um eine rehabilitative Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt. Hier geht es darum, Pflegebedürftigkeit zu verhindern und eine vollstationäre Pflege zu vermeiden. Deshalb plädiert die Caritas auch dafür, die Landespersonalverordnung im Hinblick auf die Fachkraftquote weiter zu öffnen: Entsprechend den Anforderungen, die das Klientel in der Kurzzeitpflege stellt, sollten die Träger bestimmen können, wieviel Personal und Fachkräfte in unterschiedlichen Kurzzeitpflege-Settings erforderlich sind.

Um die Rahmenbedingungen für die Kurzzeitpflege so zu gestalten, dass Angebote entsprechend der Nachfrage vor Ort weiterentwickelt werden können, braucht es eine auskömmliche Refinanzierung und einen neuen Landesrahmenvertrag. Dieser sollte es ermöglichen, „die erforderlichen Personalmengen und den Qualifikationsmix in Abhängigkeit von der betriebsspezifischen Konzeption und den Bedarfen des zu betreuenden Klientels zu bestimmen“, heißt es in dem Caritas-Papier. Auch sollte Kurzzeitpflege im Leistungsrecht nicht ausschließlich als stationäres Angebot betrachtet werden. Vielmehr müsse man offen sein für innovative Ansätze und Konzepte, die Kurzzeitpflege beispielsweise auch in ambulant organisierter Form vorsehen.

Das Positionspapier „Zukunftsorientierte Kurzzeitpflege“ steht zum Download bereit unter:

www.dicvfreiburg.caritas.de/service/download

www.netzwerk-alter-und-pflege.de

Als Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche vertritt die Caritas in Baden-Württemberg rund 3.800 Einrichtungen mit mehr als 175.000 Plätzen in unterschiedlichen Hilfefeldern, in denen 65.000 Mitarbeiter/innen tätig sind.

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