25 BGH-Verfahren: Milliardennachzahlungen aus Lebensversicherungen?

Viel Arbeit für die Richter vom Bundesgerichtshof: Seit heute klagt LV-Doktor (www.lv-doktor.de) in 25 Revisionsverfahren beim BGH für die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen. Bei verbraucherfreundlichem Ausgang müssten die Versicherungsunternehmen nach Expertenschätzungen Verträge mit einem Gesamtvolumen von rund 290 Milliarden Euro rückabwickeln.
25 BGH-Verfahren: Milliardennachzahlungen aus Lebensversicherungen?

Viel Arbeit für die Richter vom Bundesgerichtshof: Seit heute klagt LV-Doktor (www.lv-doktor.de) in 25 Revisionsverfahren beim BGH für die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen. Bei verbraucherfreundlichem Ausgang müssten die Versicherungsunternehmen nach Expertenschätzungen Verträge mit einem Gesamtvolumen von rund 290 Milliarden Euro rückabwickeln.

Zug/Halle(Saale). 17.01.2012. Heute haben die Anwälte von LV-Doktor, ein Projekt der proConcept AG (www.proconcept.ag) die 25. Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Betroffen ist in dem aktuellen Verfahren die Standard Life Lebensversicherung. Bei den Verfahren will LV-Doktor unter anderem die Rechtsfrage klären, ob alle deutschen zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge europarechtswidrig sind. Bei einer Rückabwicklung würden alle eingezahlten Beiträge an die jeweiligen Kunden erstattet werden. Jens Heidenreich, Leiter des LV-Doktor-Teams, dazu: „Nach unseren Schätzungen sind bis zu 40 Prozent aller Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge mit einem Volumen von rund 290 Milliarden Euro rückabwicklungsfähig.“ Bereits anhängig sind BGH-Verfahren gegen folgende Lebensversicherungsgesellschaften: Allianz, WWK, Württembergische, Ergo, Aachen Münchener, Provinzial, Skandia, Volkwohlbund, Concordia, R+V und Zurich.

LV-Doktor-Sammelklagen eingereicht

Im vergangenen Dezember hat LV-Doktor neun Sammelklagen zu derselben Rechtsfrage mit einem Gesamtvolumen von rund zwei Millionen Euro gegen große Lebensversicherer wie beispielsweise die Allianz, Hamburg Mannheimer, Nürnberger und R+V bei unterschiedlichen Gerichten eingereicht. Insgesamt will LV-Doktor in mehreren hundert Musterverfahren, zwölf Sammelklagen und nun auch 25 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) die streitgegenständliche Rechtsfrage bezüglich der Lebensversicherungen klären.

20 Prozent der Ansprüche bereits reguliert

Grundsätzlich hätte LV-Doktor bereits sehr viel früher insgesamt 25 Verfahren beim BGH anhängig gehabt, da die Richter in den letzten sechs Monaten 32 LV-Doktor-Verfahren eine Revision zugelassen haben. Allerdings haben die Lebensversicherer in sieben Fällen die Klageforderungen bereits anerkannt, um die Revisionseinlegung oder ein Grundsatzurteil zu verhindern. So haben die Aachen Münchener und die Heidelberger Leben am 15.12.2010 vor dem BGH die Klageforderungen anerkannt, als sie merkten, dass die BGH-Richter verbraucherfreundlich entscheiden wollen bzw. beabsichtigen ein LV-Doktor-Verfahren an den Europäischen Gerichtshof weiterzureichen.
Über LV-Doktor

Die im Projekt LV-Doktor (www.lv-doktor.de) organisierte Anspruchsgemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, alle Beiträge plus Zinsen aus ehemaligen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen von den Gesellschaften erstattet zu bekommen. Dazu werden die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, effektiv gebündelt und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend gemacht. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen.

LV-Doktor übernimmt dabei sämtliche Kosten des Rechtsstreits und trägt das komplette Prozesskostenrisiko. Das Ziel von LV-Doktor ist es, möglichst alle Beiträge von den Gesellschaften erstattet zu bekommen.

Über die proConcept AG

Die proConcept AG (www.proconcept.ag) ist eine internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus sogenannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 80.000 Menschen. Diese setzt die proConcept AG in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien durch – ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher.

Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Musterverfahren der jeweiligen Anspruchsgemeinschaft abgeschlossen sind und bekommt dann das Geld, welches ihm noch zusteht. TÜV-geprüft: Die proConcept GmbH, Dienstleister der proConcept AG, ist zertifiziert nach ISO 9001:2008.

proConcept AG
Jens Heidenreich
General-Guisan-Strasse 6
CH6303 Zug
medien@proconcept.ag
0345 47224 2030
http://www.proconcept.ag